GB / Leihmutterschaft: Ehemaliger Familienrichter fordert Legalisierung der kommerziellen Leihmutterschaft
IEF, 5.12.2018 – In einem Interview mit The Mail on Sunday spricht sich der ehemalige oberste Familienrichter in Großbritannien, James Munby, klar für eine Legalisierung der kommerziellen Leihmutterschaft aus.
Munby verbindet seine Forderung mit einem grundsätzlichen Appell für die weitere Öffnung der Reproduktionsmedizin in England. Demnach solle auch älteren Frauen – jenseits der Wechseljahre – der Zugang zu Fertilitätsbehandlungen und medizinisch-assistierter Reproduktionsmedizin ermöglicht werden.
In Großbritannien ist Leihmutterschaft legal, allerdings darf weder die Vermittlung entgeltlich erfolgen, noch darf die Leihmutter offiziell damit Geld verdienen. Die Leihmütter dürfen nur ihre „Ausgaben“ erstattet bekommen. Laut Munby eine Vorgehensweise, die de facto zur Bezahlung der Leihmütter führt. Denn – so der ehemalige oberste Familienrichter – es sei für kein Gericht feststellbar, ob es sich etwa bei Ausgaben von 10.000 Pfund tatsächlich noch um „notwendige“ Kosten handelt, daher werden diese immer genehmigt. „Es ist besser, der Realität in die Augen zu sehen“, so Munby, und eine Bezahlung, wie sie derzeit auf Umwegen erfolgte, auch offiziell zuzulassen. Auch solle es den Frauen möglich sein, für sich und ihre Funktion als Leihmutter zu werben – etwas, das in England ebenfalls nicht erlaubt ist.
„Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm gewandelt“, so der Familienrichter, der seit Juli in Pension ist. Unter dem Motto „60 ist das neue 40“ erläutert er in dem Interview, dass eine Frau, die mit 60 heute schwanger wäre, aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung ihr Kind durchaus noch bis ins Erwachsenenalter begleiten könne. Nicht erwähnt werden die erhöhten medizinischen Risiken, die eine Spätschwangerschaft mit sich bringt, wie u.a. eine groß angelegte Studie aus dem Jahr 2017 von der University of British Columbia in Vancouver bestätigt. Derzeit ist in England der Zugang zu medizinisch-assistierter Fortpflanzung für Frauen bis maximal 42 beschränkt. (ER)