Experten einig im Hinblick auf gesetzlichen Handlungsbedarf bei Ehe
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AT / Ehe: Experten einig im Hinblick auf gesetzlichen Handlungsbedarf

IEF, 14.3.2018 – Auf Einladung des Wiener Instituts für Zivilrecht trafen Befürworter und Gegner der „Ehe für alle“ aufeinander. Einig waren sich alle im Hinblick auf einen dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers.

Auf dem Podium in der Sky Lounge der Universität Wien saßen sich am 8.3.2018 Gegner und Befürworter der „Ehe für alle“ gegenüber, um die rechtspolitischen Konsequenzen der letzten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Ehe zu diskutieren. Für die Beibehaltung der Ehedefinition allein für die Verbindung von Mann und Frau sprachen sich FP-Nationalrätin Dr. Susanne Fürst in Vertretung des Justizsprechers der FPÖ, Mag. Harald Stefan, und Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) aus. Für eine zwingend sich ergebende Öffnung aus dem Erkenntnis argumentierten der Rechtsanwalt der Ausgangsverfahren Dr. Helmut Graupner und SP-Nationalrat Harald Troch. Troch plädierte zudem für eine „Modernisierung“ des geltenden Eherechts. Als Gast war Prof. Anatol Dutta aus München geladen, der insbesondere den Gesetzgeber vor einer “Hauruckaktion” wie in Deutschland warnte und auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Detailbestimmungen hinwies.

Wie kathpress berichtet, erläuterte Stephanie Merckens, dass der VfGH nicht zwingend die Öffnung der Ehe für die von ihm kritisierte Diskriminierung von homosexuellen Paaren verlange. Angesichts der weitgehenden Angleichung der Rechtsfolgen erfolge diese Diskriminierung heute nur noch aufgrund des „automatischen Outings“, dem homosexuelle Paare ausgesetzt seien, wenn sie eine Eingetragene Partnerschaft (EP) eingingen, da diese ja nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen stehe. Im Umkehrschluss bedeute dies, argumentiert Merckens, dass dem Erkenntnis des Höchstgerichtes auch dadurch entsprochen werden könne, wenn die EP Paaren jeglicher geschlechtlichen Zusammensetzung offen stünde. Wie Dutta berichtete, gebe es diese Möglichkeit in den Niederlanden, wo zehn Prozent der verschiedengeschlechtlichen Paare die EP der Ehe vorzögen. Die ehemalige Universitätsassistentin für Verfassungsrecht, Rechtsanwältin und nunmehrige Nationalratsabgeordnete Dr. Susanne Fürst unterstützte die Argumentation von Merckens und sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung der derzeitigen Ehedefinition aus.

Während Graupner zwar die Öffnung der EP für alle begrüßte, widersprach er der Argumentation Merckens und leitete aus dem Erkenntnis des VfGH sogar ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht für gleichgeschlechtliche Paare auf Eheschließung ab. In das gleiche Horn stieß Troch. Dieser sprach sich im gleichen Atemzug dann aber auch für eine „Modernisierung“ des Eherechts aus. Nach Troch sollte das Treuegebot wie bei der EP in ein Vertrauensverhältnis umgeschrieben werden, auf das Verlöbnis und den Willen zur Kinderzeugung verzichtet werden und die Unterhalts- und Scheidungsfolgen den Bestimmungen der EP angepasst werden. Die Antwort auf die Frage, warum er dann überhaupt an der Ehe festhalten wolle und nicht für die alleinige Öffnung der EP zu gewinnen sei, blieb Troch dann jedoch schuldig.

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