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AT / Ehe: Evangelischer Synodenpräsident warnt vor Rechtslücken, wenn Gesetzgeber in Sachen Ehe nicht tätig wird

IEF, 25.9.2018 – Untätigkeit des Gesetzgebers bei „Ehe für alle“ werde beispielsweise in der Obsorgeregelung zu Rechtslücken führen, warnt Synodenpräsident Krömer.

Dringender Handlungsbedarf aufgezeigt

In einer Erklärung gegenüber dem evangelischen Pressedienst fordert der evangelische Synodenpräsident und Rechtsanwalt Dr. Peter Krömer die Regierungsparteien auf, konkret darzulegen, wie es nach dem 1.1.2019 in Bezug auf eine eventuelle „Ehe für alle“ weitergehen sollte. Insbesondere wies der Jurist auf wichtige Rechtslücken auf, die im Zuge der Novellierung entstehen würden, wenn der Gesetzgeber nicht zeitgerecht tätig werde. Wörtlich meint Krömer, es „wäre an der Zeit, dass die Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Parteien ihre Überlegungen betreffend der notwendigen Novellierung des Kindschaftsrechtes und des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Zusammenhang mit der ‚Ehe für alle‘ offenlegen.“

Konkret ginge es dabei um Fragen des Kindschaftsrechts, des Obsorgerechts, des Fortpflanzungsmedizinrechts und des Verbots der Leihmutterschaft. In Österreich ergibt sich das Verbot der Leihmutterschaft aus den Regelungen des Fortpflanzungsrechts, das bislang „für Ehen oder eingetragene Partnerschaften von Frauen großzügig geregelt“ gewesen sei. Würden Gesetzesstellen nicht ausreichend angepasst, so könnte das bisherige Verbot der Leihmutterschaft leicht unterwandert werden, macht Krömer aufmerksam. Im Hinblick auf das Obsorgerecht bemerkt der Jurist, dass in einer eingetragenen Partnerschaft von heterosexuellen Paaren ohne gesetzliche Änderungen „die Obsorge für das Kind zunächst im Zweifel nur der Mutter zustünde“, während sie bei einer Ehe beiden Elternteilen zukommt. Schon aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes sei hier eine Gesetzesänderung notwendig. Das Gleichheitsgrundgesetz mache hier eine Gesetzesänderung notwendig. Schließlich müssten in einer eingetragenen Partnerschaft „heterosexuelle eingetragene Partner bei Geburt eines gemeinsamen Kindes Verfahren über die Anerkenntnis des Vaters“ durchführen. Auch dies könnte verfassungsrechtlich problematisch sein, bemerkt Krömer.

Der Synodenpräsident fordert daher eine Offenlegung der Pläne der Regierung und eine breite Debatte über die Folge des Erkenntnis, mit welchem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wesentliche Bestimmungen aus der Definition der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft gestrichen hat. Das IEF hat mehrfach berichtet.

Auch Familienverband warnt vor Leihmutterschaft

Auch der Präsident des katholischen Familienverbandes und Jurist Dr. Alfred Trendl warnt vor der Zulassung von Leihmutterschaftsverträgen als Folge der „Ehe für alle“. Bereits Anfang September äußerte sich Trendl gegenüber kathpress besorgt gegenüber einer Unterwanderung des derzeit geltenden Verbots von Leihmutterschaft. Da die Ehe nach dem Erkenntnis des VfGH weiterhin die Absicht der Kinderzeugung beinhalte, könne dies für männlich homosexuelle Paare nur die Einbindung einer Leihmutter bedeuten. Dies sei aber sowohl aus Kindes- wie auch aus Sicht der beteiligten Frau höchst problematisch. Trendl wiederholt daher, dass dem Erkenntnis des VfGH auch entsprochen werden könnte, wenn die Eingetragene Partnerschaft allen Paaren offen stünde, die Ehe aber inklusive ihres Merkmals der Kinderzeugung auf die Verbindung von Mann und Frau beschränkt bliebe. Auch so könnte das vom VfGH kritisierte Zwangsouting vermieden werden, so der Jurist.

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