Bischofskonferenz
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AT / Ehe: Bischofskonferenz betont Einzigartigkeit

Leiblicher Elternschaft gerecht werden

IEF , 10.11.2016 – Auch das IEF hat in seiner Stellungnahme im Begutachtungsverfahren den Wesensunterschied der Ehe zur Eingetragenen Partnerschaft hervorgehoben. Tatsächlich sei ein Beibehalten der Ehe in ihrer derzeitigen Definition nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern auch notwendig, betont Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF), um Bedeutung von –  leiblicher Elternschaft gerecht zu werden.

Sowohl die ÖBK wie das IEF begrüßen die grundsätzliche Intention der Verfahrensvereinfachung bei der Anerkennung ausländischer Urkunden. Sie machen aber darauf aufmerksam, dass nicht nur die formale Richtigkeit und Echtheit, sondern auch die inhaltliche Erlaubtheit des bekundeten Personenstandes im nationalen Recht geprüft werden müsse. Andernfalls käme es unter Umständen auf diesem Wege zur Anerkennung illegaler „Mehrfach-“ oder „Zwangsehen“ und Ähnlichem.

Sternenkinder

Vollends begrüßt wird die vorgesehene Möglichkeit, in Zukunft auch tot geborene Kinder, die unter die 500g Grenze fallen („Sternenkinder“), ins Personenstandsregister aufzunehmen. Dies entspreche einem großen Bedürfnis vieler betroffener Eltern und zeuge von anzuerkennender Sensibilität des Gesetzgebers.

In ihrer Stellungnahme zum derzeit in Begutachtung befindlichen Anpassungs- und Deregulierungsgesetz erinnert die österreichische Bischofskonferenz (ÖBK) an die Einzigartigkeit der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Diese sollte auch durch die damalige Einführung der Eingetragenen Partnerschaft nicht verwässert werden. Daher lehnt die ÖBK die geplante Vereinheitlichung der Verfahren vor dem Standesamt ebenso ab wie die Streichung der eigens eingeführten Option des gemeinsamen Nachnamens für eingetragene Partner.

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