
FR / Behinderung: Frankreich verbietet Werbespot
Der Film, der bereits mehrfach ausgezeichnet wurde, zeigt glückliche, junge Menschen mit Down-Syndrom unterschiedlichen Alters und aus verschiedenen Ländern, die dem Zuschauer vermitteln, dass ihr Leben glücklich und wertvoll sein kann und dass sie, wie alle anderen Menschen in die Schule gehen, arbeiten und ihre Mama umarmen können. Inspiriert wurde der Spot von der Frage „Was für ein Leben wird mein Kind haben“, mit der sich eine verängstigte, werdende Mutter, deren Kind mit Trisomie 21 diagnostiziert wurde, konfrontiert sah.
Umso mehr stößt die Entscheidung auf Unverständnis und scharfe Kritik. Für Michael Prüller, den Pressesprecher der Erzdiözese Wien, ist die Entscheidung des Gerichtshofs eine neue Form der Gewalt an Frauen und ein Todesbote für unsere Gesellschaft.
Das endgültige Schicksal des Videos ist jedoch noch nicht besiegelt. Die „Fondation Jérôme Lejeune“ hat nämlich bereits angekündigt, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.