doch keine verbesserung nach transgender operation
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SE / Gender: Doch keine Verbesserung der psychischen Gesundheit nach geschlechtsangleichenden Operationen

IEF, 14.09.2020 – Nach umfassender Kritik mussten die Hauptaussagen einer Studie zu Operationen bei Transgenderpersonen zurückgenommen werden.

Eine in Schweden verfasste Studie untersuchte den Bedarf psychologischer Behandlungen nach geschlechtsumwandelnden Operationen. Erfolgsmeldungen waren aber scheinbar verfrüht.

Große Datenmenge ermöglicht genaue Untersuchung

Ausgangslage der von Richard Bränström und John E. Pachaniks geleiteten Studie war ein Vergleich der schwedischen Gesamtbevölkerung mit all jenen Personen in Schweden, bei denen Genderdysphorie diagnostiziert wurde, sowie Informationen aus dem Nationalen Patienten Register und dem Register verschriebener Arzneimittel. Anhand dieser, vom schwedischen Staat zur Verfügung gestellten Zahlen wurde jeweils der Zusammenhang zwischen der Notwendigkeit von psychiatrischen Behandlungen und gegengeschlechtlicher Hormontherapie bzw. geschlechtsumwandelnden Operationen untersucht. In Bezug auf den Nutzen der Hormontherapie kamen die Autoren schon in der Studie zum Ergebnis, dass auch Jahre nach dem Start der Behandlung keine Verbesserung der psychischen Gesundheit festgestellt werden konnte. Bei geschlechtsumwandelnden Operationen allerdings meinte man, einen positiven Effekt bewiesen zu haben. Die Studie wurde im The American Journal of Psychiatry veröffentlicht.

Zahlen lassen Schlussfolgerung nicht zu

Nach Veröffentlichung erntete die Studie allerdings starke Kritik, sodass das Ergebnis noch einmal überprüft wurde. Schließlich sah sich der Verlag verpflichtet, eine Korrektur zu veröffentlichen. Demnach könne keine Empfehlung mehr dahingehend abgegeben werden, dass geschlechtsangleichende Operationen zu unterstützen seien. Die Studie ließe nämlich schlichtweg nicht den Schluss zu, dass derartige Operationen tatsächlich zu weniger Bedarf an psychologischen Behandlungen führe. Es konnte also weder für gegengeschlechtliche Hormontherapien noch für geschlechtsumwandelnde Operationen ein positiver Effekt auf die psychische Gesundheit von Transgenderpersonen festgestellt werden.

Geschlechtsumwandlung oftmals mit großen Hoffnungen besetzt

Welch große Hoffnungen oftmals in eine Geschlechtsumwandlung gesteckt werden und wie von ärztlicher Seite damit umgegangen wird, zeigt ein Bericht aus Australien. Dort standen sich ein Vater und eine Mutter vor dem Familiengericht in Sydney gegenüber, um über die weitere Behandlung ihres Sohnes zu verhandeln.

Das mittlerweile nicht mehr öffentlich zugängliche Urteil gibt einen Einblick in das Leben eines 16-jährigen Teenagers, der an zahlreichen psychischen Erkrankungen leidet und hofft, durch seine Geschlechtsumwandlung Besserung zu erfahren. Der Richter sprach dem Jugendlichen im Endeffekt die geistige Reife zu, eine solche Entscheidung zu treffen und mit der Behandlung fortzufahren. Das Urteil hatte aber Bedeutung über den Einzelfall hinaus, da klar wurde, dass die bisher wohl gepriesenen Australischen Richtlinien für die Pflege und Behandlung von Transgenderkindern des Royal Children’s Hospital Gender Services rechtlich falsch informierten. Entgegen den Ausführungen der Richtlinien stünde es nämlich nicht in der alleinigen Entscheidungsbefugnis eines jugendlichen Patienten, darüber zu entscheiden, ob eine geschlechtsangleichende oder –umwandelnde Therapie durchgeführt werde. Vielmehr wäre dies nur möglich, wenn keiner der Eltern widerspräche. Sollte jedoch ein Elternteil Einwände erheben, so müsse das Familiengericht eingeschalten werden. Dieses habe dann zu beurteilen, ob dem Jugendlichen die ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit zuzusprechen ist, über derartig weitreichende Behandlungen zu entscheiden. Im Fall des 16-jährigen Teenagers kam das Gericht zu dem Schluss, dass die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit vorhanden sei. Eine Wertung, der sich der Autor von Mercatornet nicht anschließen konnte. (MM)

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