doctor
Lesezeit: 2,5 Minuten

DE / Abtreibung: Doch kein Zwang für Ärzte, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen

IEF, 22.07.2020 – Grüne haben den Vorschlag zur Verbindung einer Anstellung an Unikliniken mit der Bereitschaft zur Durchführung von Abtreibungen zurückgezogen.

In Baden-Württemberg gäbe es immer weniger Ärzte, die bereit seien Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, befänden sich in dem Bundesland nach Angaben der Beratungsstelle Pro Familia (Stand: Ende 2018) 61 niedergelassene Gynäkologen, elf Kliniken und eine Uniklinik, die Abtreibungen anbieten. In 14 Städten oder Landkreisen soll es zum Erhebungszeitpunkt keine Möglichkeit für Frauen gegeben haben, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.

Die Landesregierung sah sich daher in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, einen breiteren Zugang zu Abtreibungen zu ermöglichen.

Bereitschaft zu Schwangerschaftsabbrüchen als Einstellungsvoraussetzung

Ein Vorschlag kam von der baden-württembergischen Sozial-Staatssekretärin Bärbl Mielich (Bündnis 90/Die Grünen). Sie wollte prüfen, ob die Bereitschaft zu Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Einstellungsvoraussetzung an Unikliniken, die dem Land unterstehen, gemacht werden könnte.

In einem Interview mit der Tageszeitung (taz) gab die Staatssekretärin zu bedenken, dass die meisten heute tätigen Abtreibungsärzte 60 Jahre und älter seien. Immer weniger Ärzte seien bereit, Abtreibungen durchzuführen. Es mangle auch an Nachwuchs in dem Bereich. Woran dieser generationelle Gesinnungswechsel liegen könnte, sei für Mielich nicht ersichtlich. Als mögliche Ursachen nennt sie in dem taz-Interview Gedankenlosigkeit, persönliche und ethische Gründe oder auch die Angst vor Verfolgung und einem schlechten Image.

Kein Druck auf Ärzte Abtreibungen durchzuführen

Nicht überzeugt vom Vorschlag der Grünen-Staatssekretärin zeigte sich der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen). Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) wies er die Idee mit der Begründung zurück, dass man Ärzte „selbstverständlich nicht dazu verpflichten“ könne, „Abtreibungen vorzunehmen, wenn sie dies aus persönlichen, ethischen Gründen ablehnen“. Die Bereitschaft zu Schwangerschaftsabbrüchen dürfe auch „kein Einstellungskriterium sein“, so der Ministerpräsident.

Ärzte sollen während der Ausbildung auf das Thema sensibilisiert werden

Auch Mielich und die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer ruderten letztendlich mit ihrem Vorschlag zurück und verkündeten in einer Presseaussendung des Sozialministeriums, dass es ausdrücklich nicht darum gehe, „auf einzelne Ärztinnen oder Ärzte Druck auszuüben oder deren individuelle Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik zu machen“.

Das Problem müsse laut den Politikerinnen anders angegangen werden. Sie wollen mit den Medizinischen Fakultäten und Universitätskliniken ins Gespräch kommen, um junge Ärzte „frühzeitig, am besten schon während des Studiums, für das komplexe und ethisch anspruchsvolle Thema zu sensibilisieren“.

Die Grünen-Politikerinnen können ihr Anliegen auf den Sicherstellungsauftrag der Länder (§ 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz) stützen, demnach Länder ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen haben. Dem steht jedoch das vom Bundesverfassungsgericht 1993 bestätigte Weigerungsrecht (§ 12 Schwangerschaftskonfliktgesetz) entgegen, demnach niemand – insbesondere auch keine Ärzte – verpflichtet werden darf, an Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken. (AH)

Das könnte Sie auch interessieren

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben