DE / Gender: „Elternteil 1 und 2“ statt „Mutter und Vater“ in Schulformularen

IEF, 6.6.2019 – Das deutsche Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt auf der von ihm betriebenen Website Regenbogenportal.de sexuelle Vielfalt in der Schule anzuerkennen und zu unterstützen.

Das Internetportal, dem „Wissensnetz zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt“ des deutschen Bundesfamilienministeriums, bietet Informationen und enthält Materialien sowie Hinweise zu Anlaufstellen zu den Themen „Lesbischsein“, „Schwulsein“, „Bisexualität“, „Transgeschlechtlichkeit“ und „Intergeschlechtlichkeit“.

Im Beitrag „Sexuelle Vielfalt in der Schule anerkennen und unterstützen“ heißt es, die mangelnde Sichtbarkeit von Lesben, Schwulen und Bisexuellen im sozialen Umfeld von Schülern verstärke viele Vorurteile. Dem könnten Lehrkräfte entgegenwirken und ein „solidarisches Verhalten“ fördern. Dazu seien etwa Schulaufklärungsprojekte in den Unterricht einzuladen, in den Schulen Poster aufzuhängen, die „Vielfalt sichtbar“ machen würden, Bücher mit „lesbischen, schwulen und bisexuellen Charakteren“ für die Schulbibliothek anzuschaffen und „in Gesprächen selbstverständlich den gleichgeschlechtlichen Partner eines Freundes“ zu erwähnen. Zudem wirke es unterstützend, wenn es Erwachsene an der Schule gäbe, die „offen über die eigene gleichgeschlechtliche Lebensweise sprechen“.

Darüber hinaus empfiehlt das Bundesfamilienministerium unter Ministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) auf Formularen auf „geschlechtsneutrale Formulierungen“ zu achten, also beispielsweise die Begriffe „Elternteil 1 und 2“ statt „Mutter und Vater“ zu verwenden.

In Österreich bedient man sich größtenteils einer anderen Formulierung: Auf Nachfrage des IEF heißt es im Bundeskanzleramt, dass man bisher schon immer den Begriff „Erziehungsberechtigte“ verwendet habe und damit auch in einer gleichgeschlechtlichen Paarkonstellation gut zurecht komme. (KL)

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