Erklärung zu Fragen der Fortpflanzungsmedizin
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DE / Lebensanfang: Deutsche Bischofskonferenz und Zentralkomitee der Katholiken zur Fortpflanzungsmedizin

IEF, 16.12.2019 – Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken beziehen in einer gemeinsamen Erklärung zu Fragen der Fortpflanzungsmedizin Stellung.

Notwendigkeit, Stellung zu beziehen

Aufgrund der sich ändernden gesellschaftlichen Lebensverhältnisse und der sich rasant wandelnden technologischen Entwicklungen sowie der öffentlichen und politischen Debatten zu dem Thema, sehe die katholische Kirche sich in der Pflicht „auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen Themen beizutragen“, heißt es in der Anfang Dezember veröffentlichten Erklärung. Aus diesem Anlass wurde zu fünf aktuell diskutierten Aspekten der Fortpflanzungsmedizin und der pränatalen Diagnostik Stellung bezogen. Der Text der Erklärung wurde von einem Fachbeirat für bioethische Fragen erarbeitet und von der Gemeinsamen Konferenz beschlossen.

Kindeswohl als zentrales Kriterium

Darin betonen die Autoren, dass die Situation von Menschen, die unter einem unerfüllten Kinderwunsch leiden, sehr ernst zu nehmen sei. Ebenso die Sorge von Eltern um das gesundheitliche Wohl ihrer zukünftigen Kinder. Die Orientierung am Kindeswohl sei moralisch immer erstrangig da die ungeborenen Kinder bei allen vorgeburtlichen Maßnahmen die schwächsten Glieder und daher in ihrer besonderen Verletzlichkeit zu schützen seien. Das Wohl des Kindes umfasse dabei auch „sein Recht auf das Wissen um seine biologische Abstammung“.

Kinderwunsch immer später

Während die Fortpflanzungsmedizin sich ursprünglich auf die Überwindung einer Infertilität von typischerweise fertilen Frauen und Männern konzentrierte, verlagere sich ihr Einsatz immer mehr in den Bereich von altersbedingter Infertilität. Da eine solche zumeist darauf zurückzuführen sei, dass die Erfüllung eines Kinderwunsches in eine spätere Lebensperiode verschoben werde, müssten zur Vermeidung der ungewollten Kinderlosigkeit „förderliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich der ökonomischen Absicherung und der Vereinbarkeit einer Familiengründung mit der Berufstätigkeit, der beruflichen Entwicklung oder dem Studium beider Elternteile“ geschaffen werden.

Beibehaltung des Verbots der Eizellenspende

Das Verbot der Eizellenspende müsse unbedingt aufrechterhalten werden, fordert die Konferenz in ihrem Bericht. Andernfalls bringe die Methode – neben den Risiken für die Spenderin – auch eine Kommerzialisierung der Fortpflanzungsmedizin mit sich.

Umgang mit „überzähligen Embryonen“

Auch der Umgang mit sogenannten „überzähligen Embryonen“ müsse neu durchdacht werden. Einerseits müssten sich Eltern, die sich reproduktionsmedizinischen Behandlungen unterziehen, ihrer Verantwortung bewusst sein, wenn es aufgrund dessen zu Mehrlingsschwangerschaften käme, andererseits sei der selektive Single-Embryo-Transfer aufgrund seiner Selektionsproblematik jedenfalls abzulehnen. Als Ausweg komme eine Embryonenadoption in Frage, der hierfür geläufige Terminus „Embryonenspende“ sei jedoch abzulehnen, da es sich hierbei nicht um die „Spende einer Sache“, sondern vielmehr die „Adoption menschlichen Lebens“ handle. Wünschenswert wäre es, „die Weitergabe von Embryonen aus einer gesetzlichen Grauzone herauszuholen“ und die rechtlichen Rahmenbedingungen – wo möglich – jenen der Adoption anzugleichen.

Mehr Pränataltests bringen ausufernde Eugenik

Nachdem erst im September diesen Jahres der gemeinsame Bundesausschuss für bestimmte Fallgruppen von Genvariationen/-anomalien nichtinvasive genetische Diagnostikverfahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen hat (das IEF hat berichtet), sei nun mit großer Sorge zu beobachten, dass „eine zunehmende Zahl nichtinvasiver Tests keine therapeutischen, sondern selektive Ziele verfolge“. Die dadurch entstehende Tendenz einer ausufernden Eugenik gefährde nicht nur ungeborenes Leben, sondern auch das Leben von Menschen mit Behinderung. Daraus ergebe sich die Forderung, „dass die Zulassung neuer Tests politisch bzw. gesetzlich geregelt werden muss“. Einen „Automatismus auf dem Verwaltungsweg“ dürfe es nicht geben.

Eingriffe in menschliches Erbgut

Die Gemeinsame Konferenz unterstützt die Forderung des Deutschen Ethikrates nach einem möglichst sanktionsbewährten Moratorium bei gentechnischen Eingriffen in die menschliche Keimbahn. Für genchirurgische Eingriffe wie für alle anderen Anwendungsgebiete moderner Fortpflanzungsmedizin gelte: „Menschliches Leben ist und bleibt in jedem Augenblick seiner Existenz unverfügbar.“ (KL)

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