US_INT / Abtreibung: Den Lebensschutz in der Corona-Krise nicht untergraben
IEF, 27.05.2020 – Die USA bekunden in zwei offiziellen Schreiben an die UNO und an die WHO ihr Engagement für den Schutz von Kindern vor der Geburt.
Fokus auf lebensrettende Maßnahmen während der Pandemie
John Barsa, Leiter der US Agency for International Development (US-amerikanische Agentur für internationale Entwicklungshilfe) wandte sich kürzlich in einem offiziellen Schreiben an UNO-Generalsekretär Antonio Guterres. Anlass für den Brief war der im März dieses Jahres veröffentlichte humanitäre Hilfsplan der UNO zur koordinierten globalen Bekämpfung der COVID-19 Pandemie.
Barsa hält darin fest, dass die USA mit Ausgaben in Höhe von jährlich 3,5 Milliarden US-Dollar (Stand 2019) das weltweit größte Geberland von humanitären und medizinischen Hilfsleistungen sei und bereits vielen Staaten durch unruhige und unsichere Zeiten geholfen habe. Auch in der gegenwärtigen Krise wolle sein Land die UNO im Einsatz für den Schutz des menschlichen Lebens und im Kampf gegen die Pandemie unterstützen.
Der Leiter der US-Entwicklungshilfeagentur fordert die UNO jedoch auf, sich im Kampf gegen das Corona-Virus auf die dringlichsten, lebensrettenden Interventionen zu fokussieren, wozu momentan vor allem die medizinische Versorgung und das Bereitstellen von Lebensmitteln zähle. Äußerst kritisch in dem Zusammenhang sieht Barsa das Drängen der UNO, während der Corona-Krise den Zugang zur Abtreibung als einer „essentiellen“ Gesundheitsleistung sicherzustellen. Der humanitäre Hilfsplan der UNO würde nämlich die sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen und damit auch die Versorgungsleistungen für Abtreibungen, auf die gleiche Ebene, wie etwa die Nahrungsversorgung, die essentielle Gesundheitsversorgung, sanitäre Einrichtungen und Unterkünfte stellen. Die Entwicklungshilfeagentur verurteilt zudem den Aufruf der UNO, Abtreibungspillen und Abtreibungsequipment möglichst flächendeckend, besonders in ländlichen Gegenden, zur Verfügung zu stellen. Lesen Sie dazu etwa auch unseren Bericht über die unheilvolle Allianz von EU Parlament, Europarat und UNO.
Die USA stehen hinter Staaten, die sich dem Lebensschutz verschrieben haben
In dem Brief an UNO-Generalsekretär Guterres ruft Barsa auch die Äußerungen von Präsident Donald Trump während der 74. UN-Generalversammlung in Erinnerung, wonach die USA nie müde werden, sich für unschuldiges Leben einzusetzen. Die UNO habe kein Recht habe, Staaten, die unschuldiges Leben schützen wollen, anzugreifen. Es sei ein Affront gegen die Autonomie der UN-Mitgliedstaaten die Pandemie dafür zu missbrauchen, Staaten die sich dem Recht auf Leben verschrieben haben, einzuschüchtern und dazu zu nötigen, ihre Gesetzte zu ändern.
Barsa fordert daher die Abtreibung als „essentielles Element“ im Kampf gegen das Corona-Virus von der UNO-Prioritätenliste zu streichen und auf die Verwendung kontroverser Begriffe, wie „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ im Rahmen des humanitären Hilfsplans zu verzichten.
Mit seiner Forderung reiht sich Barsa in die von den USA wiederholt geäußerten Einwände, gegen die Verwendung des Begriffs „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (SRHR) in offiziellen Dokumenten ein (das IEF hat berichtet). Die Staatengemeinschaft sei über die Verwendung des Begriffs „SRHR“ gespalten. In einer Zeit, in der die Welt in besonderer Weise auf Kooperation angewiesen sei, sollte man auf derartige kontroverse Ausdrücke daher verzichten und stattdessen eine klare und eindeutige Sprache verwenden, hält Barsa abschließend fest.
Auch Kinder vor ihrer Geburt genießen rechtlichen Schutz
Ähnliche Argumente wurden von den USA auch im Zusammenhang mit einer neulich zum Abschluss der 73. Jahrestagung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedeten COVID-19-Resolution vorgebracht.
In der Stellungnahme heißt es, dass sich die USA insbesondere von den Paragraphen 7.5 und 9.4 der Resolution, die Bezüge zu „sexueller und reproduktiver Gesundheit“ enthalten, distanzieren. Die Vereinigten Staaten seien große Verfechter einer lebenslangen und hochwertigen Gesundheitsversorgung für Frauen und Mädchen. Aussagen, die implizit oder explizit die Abtreibung als Teil der individuellen und Bevölkerungs-Gesundheitsversorgung benennen, würden jedoch strikt abgelehnt werden. Diese stünden im Widerspruch zu der Überzeugung, dass auch ungeborenes Leben rechtlichen Schutz genieße. Die USA lehnen daher alle Interpretationen der internationalen Menschenrechte, darunter auch das General Comment Nr. 36 (das IEF hat berichtet), die die Staaten dazu verpflichten einen Zugang zur Abtreibung zu gewährleisten, ab.
Kein Staat sollte sich zur Finanzierung von Abtreibungen verpflichtet fühlen
Ausdrücklich hält die Stellungnahme fest, dass es weder ein internationales Recht auf Abtreibung noch eine Verpflichtung gibt, Abtreibungen zu finanzieren oder zu ermöglichen. Die Vereinigten Staaten würden die Abtreibung, gemäß dem Aktionsplan der Internationalen Bevölkerungskonferenz von 1994 und der Erklärung sowie der Aktionsplattform von Peking aus dem Jahr 1995, nicht als eine Form der Familienplanung anerkennen. Der Schwangerschaftsabbruch werde von den USA auch nicht im Rahmen, der von ihnen gewährleisteten, weltweiten Gesundheitshilfe gefördert. (AH)