Pornografie
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DE_EU / Medien: Maßnahmen gegen Pornografie, auch mittels Sexualaufklärung

IEF, 20.12.2021 – Während pornografischen Webseiten in Deutschland aufgrund des fehlenden Jugendschutzes die Abschaltung droht, will die EU die Sexualaufklärung für Jugendliche zur Hauptinformationsquelle über Sexualität ausbauen.

DE: Jugend vor pornografischen Inhalten schützen

Ende November erging das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu den Beschwerden der Landesanstalt für Medien NRW gegenüber zwei Betreibern von frei zugänglichen pornografischen Webseiten mit Sitz in Zypern. Die Verbreitung der von diesen zur Verfügung gestellten Inhalte wurde durch das Urteil mit der Begründung untersagt, dass das deutsche Jugendmedienschutzgesetz Anwendung finde und dieses dem Anbieter die Pflicht auferlege in geeigneter Weise sicherzustellen, dass nur Erwachsene Zugang zu solcherlei Inhalten haben, etwa durch Einrichtung eines Systems zur Altersverifikation. Die bis dato erfolgte reine Kennzeichnung der Internetseiten mittels so genannter Jugendschutzlabeln entspreche jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Pornokonsum bei Kindern weit verbreitet

Auf das Herkunftslandprinzip dürften sich die Anbieter nach Ansicht des Richters nicht berufen, da Kindern und Jugendlichen andernfalls ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohe. Wie u.a. der Pressemitteilung des Gerichts zu entnehmen ist, hätten Studien gezeigt, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornografie im Internet konsumiert hätten, während nur knapp ein Viertel der Eltern Geräte oder Programme genutzt habe, um solche Inhalte zu blockieren.

EU: Hauptinformationsquelle soll von Schule kommen

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats, deren von ihr verabschiedete Texte als Orientierungshilfe für das Ministerkomitee des Europarats und für die nationalen Regierungen und Parlamente dienen, spricht sich indessen für eine umfassende Sexualaufklärung in den Schulen aus. Diese solle „Hauptinformationsquelle über Sexualität für Jugendliche“ sein und so dazu beitragen, die Verbreitung unzuverlässiger und potenziell schädlicher Informationen durch Pornografie zu verhindern, heißt es in einer Pressemitteilung.

Pornografie forciert Stereotype

In einer entsprechenden Entschließung hielt der Ständige Ausschuss der Versammlung – basierend auf einem Bericht des Abgeordneten Frank Heinrich (Deutschland, EVP / CD) über die geschlechtsspezifischen Aspekte und die Menschenrechtsauswirkungen von Pornografie – fest, dass pornografisches Material oftmals Stereotype erzeuge und aufrechterhalte, indem Frauen Männern gegenüber minder oder als reine „Objekte“ dargestellt und Gewalt ihnen gegenüber verharmlost werde.

„Potentially harmful“

Vorgeschlagen werde daher unter anderem, eine verpflichtende und umfassende Sexualaufklärung in Schulen vorzusehen, darüber hinaus Eltern im Umgang mit Cybersexismus zu schulen und ein Warnsystem vor pornografischen Inhalten zu etablieren, ähnlich jenem das bei Alkohol, Rauchen oder Internet-Glücksspiel zur Anwendung kommt. Anti-Porno-Filter sollten standardmäßig auf allen neuen Computern und tragbaren Geräten aktiviert sein und Internetanbieter eine opt-in Regelung vorsehen. Darunter versteht man, dass sich Kunden aktiv für den Zugriff auf bestimmte Inhalte entscheiden müssen, statt diese auszuschließen.

Gewisse Inhalte sollen kriminalisiert werden

Der Ausschuss betonte zudem, dass das Einverständnis aller Abgebildeten im Zusammenhang mit pornografischem Material streng überprüft werden sollte, während die Anbieter verpflichtet sein sollten, die Identitäten und Kontakte aller Personen zu erfassen, die öffentlich zugängliches pornografisches Material hochladen. „Rachepornografie“ müsse kriminalisiert werden und Staaten sollten erwägen, bestehende Verbote der „Verherrlichung krimineller Handlungen“ auf Gewaltpornografie auszuweiten. (KL)

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