DE / Pro-Life: Gerichtlicher Sieg für die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit
IEF, 22.09.2022 – Die Gebetswachen vor Pro-Familia-Einrichtungen sind rechtens, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim.
Die Stadt Pforzheim hatte der Gebetsgruppe „40-Tage-für-das Leben“ verboten, stille und friedliche Gebetsmahnwachen in Seh- und Hörweite einer Abtreibungsberatungsstelle zu halten. Die Klage der Gebetsgruppe gegen das Verbot wurde – entgegen dem Recht auf Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit – in erster Instanz vom Verwaltungsgericht in Karlsruhe abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte die Leiterin der Gebetsgruppe, Pavica Vojnović, Berufung bei der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH Mannheim, Baden-Württemberg), beantragt.
Unterstützt wurde Vojnović bei ihrer dreijährigen juristischen Odyssee von der international tätigen Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF). Der Gebetsgruppe wurden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts der Schwangeren vorgeworfen, das der Meinungsäußerungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit angeblich vorgehen würde. Vojnović hingegen war überzeugt davon, dass die friedlichen Gebetswachen vor Einrichtungen von Schwangerenberatungsstellen rechtens seien. Ein Verbot hingegen würde wiederum die Grundrechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit verletzen. Deshalb gab Vojnović nicht auf. Wie ADF berichtet, hat sich der Einsatz gelohnt: Am 25.08.2022 gab der VGH Mannheim Vojnović in allen Punkten Recht.
Der Gerichtshof bestätigte, dass der Veranstalter frei sei, über den Ort einer Versammlung zu entscheiden. Das Pro-Familia-Gebäude sei von Vojnović wegen seiner symbolträchtigen Wirkung ausgewählt worden. Es sei ihr wichtig gewesen, dort durch stilles Gebet ein Zeichen gegen Abtreibungen zu setzen. Der Gerichtshof unterstrich die zentrale Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Lebensschützerin. Darüber hinaus sei die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts nicht nur für Vojnović persönlich relevant, sondern für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung im Gesamten sowie für andersdenkende Minderheiten. Um kollektive Meinungsäußerung einschränken zu können, bräuchte es erhebliche Gründe. Bloßes Behaupten von Gefahr und Rechtsverletzung reichten dafür nicht aus. Das bedeute nicht, dass jede Meinungskundgabe rechtmäßig wäre, aber solange sie keine Gefahr darstelle, müsse sie in einer Demokratie willkommen sein.
Wie das IEF berichtete, wurde im Frühjahr diesen Jahres bereits ein anderes Urteil für die demokratischen Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gesprochen.
Pavica Vojnović hofft, dass das Urteil auch andere Christen ermutigt, für ihre Werte und Rechte einzustehen und ihre Meinung klar zu sagen – auch wenn diese nicht dem „Mainstream“ angehöre. (TSG)