Suizidprävention
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DE / Lebensende: Deutscher Ärztetag fordert gesetzliche Regelung zur Suizidprävention

IEF, 19.11.2021 – Der Deutsche Ärztetag fordert ein Suizidpräventionsgesetz, da bislang Schutzkonzepte im Bereich der Suizidhilfe fehlten.

Finanzierung von flächendeckenden und fachgerechten Hilfen

Im Rahmen des 125. Deutschen Ärztetages in Berlin von 1. bis 2.11.2021 wurde mehrheitlich ein Antrag angenommen, der eine gesetzliche Regelung der Suizidprävention fordert.  Allen Menschen in Lebenskrisen mit Suizidgedanken müssten fachgerechte Hilfen im Rahmen der Suizidprävention regelhaft und flächen­deckend zur Verfü­gung gestellt werden. Ebenso müsste eine nachhaltige Finanzierung der Suizidprävention, insbesondere die Finanzierung aller Versorgungsbedarfe in suizidalen und ähnlich schweren Krisen rechtlich abgesichert werden. Und zwar sowohl für die von suizidalen Krisen Betroffenen als auch für deren Angehörige und die Hinterbliebenen nach einem Suizid. Der Ärztetag forderte außerdem die Einrichtung einer bundesweiten Hotline für Menschen in Lebenskrisen mit Suizidgefährdung, die auch an die regionalen persönlichen Hilfsangebote weitervermitteln könne. Gleichzeitig sollten sowohl die Prävention und Verbesserung der Behandlung psychischer Erkrankungen als auch die palliative Versorgung weiter ausgebaut werden.

Ärztetag: „Suizidpräventionsgesetz dringend erforderlich“

Die Ärzte stellten fest, dass sich Personen autonom für eine Selbsttötung entscheiden könnten, weil sie ihre persönliche Situation als aussichtslos erlebten. Gleichzeitig warnten sie davor, dass die Aussichtslosigkeit aufgrund fehlender Behandlungsmöglichkeiten, zu spätem Erkennen von psychischen Erkrankungen oder fehlender Ressourcen entstehen könne.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit Urteil vom 26.02.2021, das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe als verfassungswidrig aufgehoben. Während mittlerweile zwar Gesetzesvorlagen über die Regelung der Suizidassistenz vorgelegt worden wären, gäbe es bisher kein Schutzkonzept für den Bereich der Suizidbeihilfe. Dies sei aber insbesondere deshalb notwendig, da der Gesetzgeber die Selbstbestimmung über das eigene Leben betone. „Daher ist ein Suizidpräventionsgesetz dringend erforderlich“, so der Beschluss des Ärztetags. (TSG)

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