Liebesleben
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DE / Gender: BZgA-Telefonberatung zu „Konversionstherapien“

IEF, 23.05.2022 – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet eine Hotline an, um vor „Konversionstherapien zu schützen“.

Wie die BZgA per Presseaussendung vom 12. Mai mitteilt, soll die Beratung dem „Schutz vor Konversionsbehandlungen“ dienen. Laut der Bundeszentrale zielten „Konversionstherapien“ generell darauf ab, die „sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken“. Dadurch gefährdeten sie die psychische Gesundheit. Aus diesem Grund seien „Konversionsbehandlungen“ an Jugendlichen in Deutschland auch seit dem Jahr 2020 verboten (das IEF hat berichtet).

Zwang zur affirmativen Behandlung

Auf der Website der Initiative LIEBESLEBEN beschäftigen sich mehrere Unterseiten mit dem Thema der „Konversionsbehandlungen“. Trotz des bestehenden Verbots würden entsprechende Therapien weiterhin angeboten werden und zwar oft „verschleiert“, heißt es auf der Website. Unter dem Vorwand helfen zu wollen, würden die Anbieter „sehr nett und verständnisvoll“ auftreten, jedoch nicht mit der Absicht, den Hilfesuchenden dabei zu unterstützen, sich selbst zu akzeptieren. Viel mehr ginge es darum, „Jugendliche in ihrer sexuellen Orientierung oder in ihrer geschlechtlichen Identität zu beeinflussen und zu verändern“. Zu Beginn der Behandlung ginge es auch meist nicht um die Geschlechtsidentität oder die sexuelle Orientierung, sondern darum „glücklich zu werden“. Im Laufe des Gesprächs würde dann jedoch vermittelt werden, dass heterosexuelle oder Cis-Personen glücklicher seien. Diese Vorgehensweise würde gegen die “wissenschaftlich erwiesene Tatsache” verstoßen, dass „die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sich nicht bewusst beeinflussen oder steuern“ lassen würden, quittiert LIEBESLEBEN die Konversionstherapien auf ihrer Website.

Fehlende Differenzierungen werden anhand von unterschiedlichen Phänomenen sichtbar

Auffällig ist, dass die Websites die Begriffspaare „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtliche Identität“ permanent in Kombination verwenden, obwohl es sich dabei um unterschiedliche Phänomene handelt. Gerade in Bezug auf die geschlechtliche Identität mehren sich in letzter Zeit kritische Stimmen aus Fachkreisen, die auf die Gefahren eines „affirmativen Behandlungsansatzes“, also der Grundannahme, dass die Betroffenen in ihrer empfundenen Geschlechtsidentität immer bestätigt werden müssen, hinweisen. Einer dieser Experten ist der renommierte Jugendpsychiater der Ludwig-Maximilians-Universität, Alexander Korte, der es äußerst problematisch findet, dass Ärzte den Wunsch nach einer Geschlechtsänderung nicht in Frage stellen dürften. Für ihn sei klar, dass aus wissenschaftlicher Sicht Körper und Psyche eine Einheit bilden würden. Aus psychologischer Sicht sei „das individuelle Ausgestalten der eigenen Geschlechtsrolle“ das Ergebnis eines psychischen Reifungsprozesses (das IEF hat berichtet). Auch Psychotherapeuten sehen im Konversionstherapieverbot eine Gefahr für die „Offenheit, Effektivität und den Ethos“ aller Therapien im Gebiet der Genderidentität. Der affirmative Behandlungszwang würde es den Therapeuten unmöglich machen, mit ihren Patienten die vielschichtigen Ebenen der Genderidentität, die vorwiegend auf Gefühlen beruhten, zu erforschen (das IEF hat berichtet).

„Kein Handlungsbedarf“ in Österreich, aber trotzdem immer neue Vorstöße

Auch in Österreich gibt es fortlaufend Forderungen, ein Verbot von „Konversionstherapien“ im Nationalrat zu beschließen. Im Jahr 2019 hatte der Nationalrat einen dementsprechenden Antrag an den Gesundheitsausschuss überweisen, der ihn weiter an eine Arbeitsgruppe wies. Die Experten dieser Gruppe sahen jedoch keinen Handlungsbedarf, da Therapeuten im Fall von „reparativen“ Behandlungen ohnehin gegen ihre Berufspflichten verstoßen würden, was bereits jetzt zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehe (das IEF hat berichtet).

Das Thema ist damit jedoch noch nicht vom Tisch, da unter anderem der Nationalratsabgeordnete Mario Lindner weiterhin ein Verbot von Konversionstherapien fordert und dementsprechende Anträge stellt. So auch im Jänner 2022 eine schriftliche Anfrage, in der ein Verbot von Konversionstherapien an Kindern und Jugendlichen gefordert wurde und die der Gesundheitsminister Rauch dahingehend beantwortete, dass ein solches Gesetz im Laufe des Jahres vorgelegt werden solle. (MM)

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