DE / Familie: Die umwälzerische Biopolitik der Ampel-Koalition
IEF, 03.12.2021 – Nach den Bundestagswahlen präsentiert die Ampel-Regierung bestehend aus SPD, FDP und Grünen ihre Pläne im Koalitionsvertrag und erntet scharfe Kritik von Lebensschutzorganisationen.
Mit scharfer Kritik reagieren Kirche und Lebensschutzorganisationen auf die biopolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition. Während SPD und FDP der Vereinbarung bereits mit großer Mehrheit zugestimmt haben, steht eine Abstimmung bei den Grünen zwar noch aus. Sicher aber ist, dass der mit „Mehr Fortschritt wagen“ betitelte Koalitionsvertrag einigen Sprengstoff in Sachen Familie, Reproduktionsmedizin, Abtreibung und Gender birgt.
Koalitionsvertrag: Familie als Verantwortungsgemeinschaft
Der Koalitionsvertrag lässt gleich zu Beginn mit einer neuen Definition von Familie aufhorchen. Familien seien vielfältig, heißt es dort. „Sie sind überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen“. Die Koalitionsparteien machen keinen Hehl daraus, das Familienrecht von Grund auf ändern zu wollen. So soll das „kleine Sorgerecht“, durch das ein Mitentscheidungsrecht für Kinder eingeräumt wird, auch sozialen Eltern gewährt und als eigenes Rechtsinstitut weiterentwickelt werden. Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt sollen außerdem bereits vor der Empfängnis möglich sein.
Mit dem neuen Institut der Verantwortungsgemeinschaft möchten die Koalitionspartner auch zwei oder mehr volljährigen Personen die Möglichkeit einräumen, „rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“. Und das „jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe“, also beispielsweise unter Freunden, Mitbewohnern oder Geschwistern. Die Ehe soll zudem „nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein“ und bei der Geburt eines Kindes in einer lesbischen Ehe soll sowohl die leibliche Mutter, als auch ihre Ehepartnerin, ohne dem bisher geltenden Adoptionserfordernis, offiziell als Eltern anerkannt werden. Ähnliches gilt bereits in Österreich, jedenfalls im Zusammenhang mit Reproduktionsmedizin.
Die Koalitionspartner möchten sich zudem für Regenbogenfamilien in der EU einsetzen, damit die in einem Mitgliedstaat geschlossenen „gleichgeschlechtlichen Ehen/Lebenspartnerschaften in allen Mitgliedsstaaten mit allen Rechtsfolgen anerkannt werden“. (Lesen Sie dazu auch den IEF-Bericht „Ansprüche von LGBTIQ-Personen vs. Kindeswohl“)
Koalitionsvertrag: „diskriminierungsfreie“ Reproduktionsmedizin
Weitreichend klingen auch die Vorhaben der Ampel-Koalition in Bezug auf reproduktionsmedizinische Verfahren. Hier soll der Staat einerseits viel öfter für die Kosten der künstlichen Befruchtung unabhängig vom Vorliegen gewisser Kriterien, wie medizinische Indikation, Familienstand oder sexuelle Identität, aufkommen. Ebenfalls übernommen werden sollen die Kosten der Präimplantationsdiagnostik.
In Zukunft soll zudem der „elektive Single-Embryo-Transfer“, bei dem nur der erfolgversprechendste von mehreren im Reagenzglas gezeugten Embryonen einer Frau eingesetzt wird, und die Embryonenspende im Vorkernstadium, also die Spende von Eizellen, die sich nach dem Zusammenbringen mit einer Samenzelle noch im Vorkernstadium befinden, erlaubt sein. Biologisch spricht man hier durchaus schon vom Embryo, da die Samenzelle schon in die Eizelle eingedrungen ist. Im österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz wird daher ab diesem Moment vom rechtlich relevanten Begriff der entwicklungsfähigen Zelle gesprochen.
Einer Überprüfung unterziehen möchten die deutschen Koalitionsparteien außerdem die in der Reproduktionsmedizin geltenden Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen.
Koalitionsvertrag: Abtreibung als Gesundheitsversorgung
In puncto reproduktive Rechte gehören für die Ampel-Koalition Abtreibungen zu einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung“, die es wiederherzustellen gelte. Schwangerschaftsabbrüche sollen kostenfrei in Anspruch genommen werden können und „Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung“ werden. Aktualisiert werden soll auch „das Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, um auch medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche leichter verfügbar zu machen“. Außerdem soll die für eine Abtreibung vorausgesetzte Schwangerschaftskonfliktberatung künftig auch online stattfinden können.
Der Koalitionsvertrag sieht weiters gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung von „sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner“ vor. Die Heinrich Böll Stiftung versteht darunter das Erschweren des ungehinderten Zugangs von ungewollt Schwangeren zu Abtreibungseinrichtungen durch „Plakate, direkte Ansprache oder kollektives Beten“.
Angestrebt wird schließlich auch die Streichung des § 219a dStGB, der die Werbung für Abtreibungen und die Bereitstellung öffentlicher Informationen über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzte verbietet.
Für jene, denen die angekündigten Neuerungen bei der reproduktiven Selbstbestimmung und Reproduktionsmedizin nicht weit genug gehen, stellt die Koalition noch weitere Reformen in Aussicht. So soll eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ eingesetzt werden, die „die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen“ wird.
Koalitionsvertrag: Selbstbestimmungsgesetz und Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
In einem eigenen „Kapitel über die Vielfalt“ setzt die Ampelkoalition auf Selbstbestimmung und Schutz von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten. Über den Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt soll einerseits der „Queerfeindlichkeit“ entgegengewirkt und geschlechtsspezifische sowie homosexuellenfeindliche Beweggründe sollen „in den Katalog der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 StGB explizit“ aufgenommen werden, also bei der Berechnung der Strafhöhe erschwerend gelten. Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen soll in Zukunft von der Polizei separat erfasst werden.
Zusätzlich richten die Koalitionspartner auch ein besonderes Augenmerk auf Regenbogenfamilien. Diese sollen verstärkt in der Familienpolitik verankert werden. Im schulischen Bereich sowie der Jugendarbeit soll die Aufklärung und in der Arbeitswelt das Diversity Management unterstützt werden.
Weitreichende Änderungen lässt der Koalitionsvertrag außerdem im Bereich der Geschlechtsänderung erwarten. So planen SPD, FDP und Grüne das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Dadurch soll u.a. die „Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich“ werden. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen sollen „vollständig von der GKV übernommen“ und die „im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ enthaltenen „Umgehungsmöglichkeiten“ künftig beseitigt werden.
Im Zusammenhang mit Konversionsmaßnahmen, sollen die für die Fürsorge- und Erziehungsberechtigten geltenden Strafausnahmen (§ 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen) aufgehoben und ein „vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen“ geprüft werden.
Koalitionsvertrag: Fokus auf internationale Menschenrechtsentwicklung
Aber auch auf dem internationalen Parkett wollen die Koalitionspartner Akzente setzen, insbesondere im Zusammenhang mit den Menschenrechten und dem Bewusstsein, dass sich hier die Gesetzgebung immer mehr von der nationalen auf die internationale Ebene verlagert. Hier wolle man laut Koalitionsvertrag die „Arbeit des VN-Menschenrechtsrats aktiv mitgestalten, das VN-Hochkommissariat für Menschenrechte stärken“, „die Arbeit der VN-Vertragsorgane und Sonderberichterstatterinnen und -erstatter“ unterstützen „sowie die Ratifizierung weiterer Menschenrechtskonventionen anstreben“. Gestützt auf die Yogyakarta-Prinzipien möchte man sich bei den Vereinten Nationen außerdem für „eine Konvention für LSBTI-Rechte“ einsetzen.
Im Europarat hingegen streben die Koalitionsparteien die Ratifizierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention an und möchten sich für „die Rechte von Minderheiten auf internationaler Ebene und insbesondere innerhalb der EU“ stark machen.
Koalitionsvertrag: „Sterbehilfe“, Kinderrechte und Ganztagsbetreuung
Erstaunlich marginal fallen die Äußerungen zum Thema „Sterbehilfe“ in dem insgesamt 177 Seiten zählenden Dokument aus. Man begrüße es, heißt es lediglich, wenn durch „zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge das Thema Sterbehilfe einer Entscheidung zugeführt wird“. Im Zusammenhang mit Kinderrechten möchte die Ampel-Koalition das durchsetzen, was die letzte Regierung aufgrund eines Konsensmangels nicht geschafft hat (das IEF hat berichtet) – nämlich die ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Und schließlich kündigt der Koalitionsvertrag auch den Ausbau der Ganztagsangebote zur Kinderbetreuung an.
Christdemokraten für das Leben (CDL): „mangelnder Lebensschutz der Ampel“
Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) „versagt“ die Koalition damit bereits vor ihrem Amtsantritt. Was die Ampel-Koalition als „reproduktive Selbstbestimmung“ tituliert, das bezeichnen die Christdemokraten für das Leben (CDL) als Vorrang des „Rechts des Stärkeren über das Recht des Schwächeren“. Es handle sich dabei um eine „Verabsolutierung der Selbstbestimmung des Einzelnen“ auf Kosten der Ungeborenen und der Frauen.
In einer Stellungnahme zum Koalitionsvertrag kritisieren sie insbesondere, dass das Werbeverbot für Abtreibungen gestrichen werden soll. Anstatt Abtreibungen zur „Gesundheitsversorgung auf Versichertenkosten“ umzudeuten und damit Mühe und Kosten zu sparen, sollten die Koalitionspartner ein Konzept zur Senkung der hohen Abtreibungszahlen vorlegen. Denn im Falle von „Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität“ würde man auch nicht auf die Idee kommen, sich „innovative Ideen“ auszudenken „für Regelungen außerhalb des Strafrechts“, gibt CDL pointiert zu bedenken.
Scharfe Kritik kommt von den Christdemokraten auch in Bezug auf die im Koalitionsvertrag enthaltenen Überlegungen zur Legalisierung der Leihmutterschaft. Diese hätte mit „reproduktiver Selbstbestimmung nichts gemein“. Leihmutterschaft sei „ausnahmslos eine Ausbeutung der Frau und der reproduktiven Funktionen ihres Körpers“ und würde Kinder zu Vertragsobjekten, die gespendet, verschenkt oder verkauft werden, machen.
Bundesverband Lebensrecht (BVL): Was der Koalitionsvertrag verschweigt
Große Sorge über die im Abschnitt „Reproduktive Selbstbestimmung“ zusammengefassten Vorhaben der Ampel-Koalition äußert auch die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) e.V., Alexandra Linder. „Wissenschaftlich und medizinisch“ gesehen, sei es „unhaltbar, Abtreibung als Gesundheitsversorgung und damit Schwangerschaft als Krankheit zu deklarieren und Kinder vor der Geburt zu entmenschlichen“. Das von den Koalitionspartnern in Aussicht gestellte Vorgehen gegen die „sogenannte Gehsteigbelästigung“ bezeichnet sie zudem als „böswilliges Negativ-Framing“, das Frauen entmündige, „die durchaus selbstbestimmt in der Lage sind, Gesprächs- und Hilfsangebote anzunehmen oder abzulehnen“.
In ihrer Stellungnahme macht sie außerdem vor allem darauf aufmerksam, was im Koalitionsvertrag unerwähnt bleibt. Sie vermisst beispielsweise ein Versprechen seitens der Koalitionspartner, Frauen zu helfen, ihren „Kinderwunsch gegen den Druck der Männer“, der „bei etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Frauen ein wesentlicher Grund für eine Abtreibung“ sei, durchzusetzen. Sie vermisse auch den „Schutz vorgeburtlicher Mädchen (und Jungen) davor, wegen einer Behinderung oder Krankheit aussortiert und getötet zu werden“. Bei der Zusicherung der Möglichkeit von „telemedizinisch betreuter Beratung und Abtreibung zu Hause“ schweige der Vertrag zudem zu den damit einhergehenden Gesundheitsrisiken und der „Vertuschung von Missbrauch und Abtreibungszwang“.
Aktion Lebensrecht für Alle (AlfA): „brutaler Angriff auf Recht auf Leben“
Die Aktion Lebensrecht für Alle (AlfA) sieht in einigen der Vorhaben des Koalitionsvertrags einen „brutalen Angriff auf das in Artikel 2 Absatz 2 verbürgte Recht auf Leben“. Durch das Abschaffen des Werbeverbots für Abtreibungen und ihre Bezeichnung als Gesundheitsleistungen würde man „den Anschein der Legalität erwecken“ wollen. Denn was „ge- und beworben werden“ dürfe, könne nicht gleichzeitig auch rechtswidrig sein, heißt es in der AlfA-Stellungnahme. Kritik übt ALfA auch an der beabsichtigten Kostenübernahme für die Präimplantationsdiagnostik und der Legalisierung des elektiven Single-Embryo-Transfers. Damit sei Deutschlands auf dem Weg zu einer „eugenischen Gesellschaft“ sowie einer „menschliche Embryonen verbrauchenden Forschung“.
Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK): Kritik an biopolitischen Plänen
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) erkennt zwar die Bemühungen des Koalitionsvertrages in Bezug auf Klima- und Demokratieschutz an. In einer Pressemitteilung findet die neue ZdK-Präsidentin Stetter-Karp jedoch auch kritische Worte zum bioethischen Teil des Entwurfs. In der geplanten Streichung des §219a Strafgesetzbuch sieht sie „keine gute Option, um auf Schwangerschaftskonflikte zu reagieren“. „Offene Angebote für den Abbruch auf ärztlichen Websites“ sollten daher unterbleiben. Die im Strafgesetzbuch geltende Formel, wonach Abtreibungen verboten, jedoch straffrei sind, dürfe laut Stetter-Karp auch nicht aufgeweicht werden. Was hingegen die Schwangerenkonfliktberatung betrifft, setze man sich im ZdK für „die staatlich anerkannte Beratung ein, die über die entscheidenden Punkte informiert, jedoch auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes betont“, ein. (AH)