Verschuldensscheidung
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GB / Ehe: Das Ende der Verschuldensscheidung

IEF, 08.07.2020 – England und Wales reformieren ihr Scheidungsrecht: die Auflösung der Ehe aus Verschulden wird abgeschafft.

Europaweiter Trend zur Zerrüttungsscheidung

Nur noch in wenigen europäischen Staaten ist das Verschuldensprinzip noch Teil des nationalen Scheidungsrechts. Wie auch in Österreich herrscht in England und Wales in der Praxis das Zerrüttungsprinzip vor. Nun werden in England und Wales im Zuge einer Reform des Ehe- und Familienrechts die noch bestehenden normierten Verschuldenstatbestände gestrichen.

Verschulden versus Zerrüttung

Während es nach dem Verschuldensprinzip nur dann möglich ist, eine Ehe aufgrund einer schweren Eheverfehlung des anderen Ehepartners aufzulösen, reicht es beim Zerrüttungsprinzip, dass die Ehe endgültig gescheitert ist. Die Frage „wie“ die Ehe endet, ist im Besonderen für Unterhaltsansprüche relevant. Nach derzeitiger österreichischer Rechtslage steht dem schlechter verdienenden Ehepartner grundsätzlich nur dann Unterhalt zu, wenn die Ehe aus dem alleinigen oder eindeutig überwiegenden Verschulden des anderen Ehepartners geschieden wurde. Ausnahmen von diesem Prinzip, die in der Regel auch zeitlich befristet sind, bestehen nur dort, wo ein Ehegatte aufgrund der Betreuung eines gemeinsamen Kindes keiner Berufstätigkeit nachgehen konnte und sich daher nicht selbst erhalten kann.

Reformbestrebungen nicht neu

Wie die Law Gazette berichtet, wurde die Divorce, Dissolution and Separation Bill Mitte Juni vom britischen Unterhaus verabschiedet. Aufgrund eines Änderungsantrages geht der Gesetzestext nun erneut an das Oberhaus, bevor er schließlich zur Ausstellung der königlichen Zustimmung vorgelegt wird. Da „Zeit für eine sorgfältige Umsetzung“ des Gesetzes benötigt werde, wie Lordkanzler Robert Buckland betonte, werde mit einer Umsetzung erst im Herbst 2021 gerechnet. Britische Scheidungsanwälte jubeln jedoch bereits jetzt über den Ausblick auf Reform. Es bestehe nun die Aussicht auf einen „zivilisierten, würdevollen Scheidungsprozess, der dem 21. Jahrhundert entspricht“, so etwa Jo Edwards, Familienrechtsexperte der Londoner Kanzlei Forsters.

Zeitgemäßes Ehe- und Partnerschaftsrecht für Österreich

Wie das IEF berichtet hat, ist die Überprüfung und gegebenenfalls Abschaffung des Verschuldensprinzips auch einer der Punkte des türkis-grünen Regierungsprogramms. Dieses Vorhaben ist aus Sicht von Dr. Stephanie Merckens, Juristin und Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF) genau zu beobachten. Für die Abschaffung des Verschuldensprinzips spricht insbesondere die Vermeidung schmerzhafter und nachhaltig schädlicher Schmutzkübelgefechte der sich voneinander trennenden Partner. Allerdings sei auch zu bedenken, dass die Ehe eine von vornherein auf Lebenszeit ausgelegte Gemeinschaft sei. Diese Absicht eines nachhaltigen, auch belastbaren Zusammenhalts zwischen zwei Erwachsenen und den mit ihnen verbundenen Generationen sei nicht nur für die betroffenen Personen selbst, sondern auch für den Zusammenhalt einer Gesellschaft und der Absicherung demokratischer Funktionsmechanismen ein hohes Gut. Die österreichische Rechtsordnung sollte daher auch weiterhin Eheleute schützen, die bereit sind, dieser Absicht gemäß zu leben, so die Juristin. Vereinfacht gesagt bedeute dies, dass derjenige, der für das gemeinsame Ziel bereit war eigene Interessen hintanzuhalten, nicht „im Regen stehen gelassen werden“ solle. (KL)

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