
D_Ö_CH_BEL / Gender: Gendersternchen kommt nicht ins amtliche Regelwerk
IEF, 24.07.2024 – Der Rat für deutsche Rechtschreibung sprach sich für Gendern, aber gegen Personenbezeichnungen mit Sternchen oder Doppelpunkt aus.
Gendern ja, aber keine Sonderzeichen
Zuletzt hatte der Rat für deutsche Rechtschreibung im Jahr 2021 empfohlen, Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere Formen zur Kennzeichnung von mehrgeschlechtlichen Bezeichnungen im Wortinneren nicht in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. Am 14.07.2023 kam der Rat, der sich aus 40 Expertinnen und Experten aus dem gesamten deutschen Sprachraum zusammensetzt, im belgischen Eupen zusammen. Medienberichten zufolge empfiehlt der Rat nach „hitziger Diskussion“ weiterhin das Gendern wie zum Beispiel „Ärzte und Ärztinnen“, nicht aber Personenbezeichnungen wie „Ärzt*innen“, „Ärzt_innen“ oder „Ärzt:innen“ (Beschluss im Wortlaut).
Lesbarkeit und Verständlichkeit
Der Vorsitzende des Rates, Josef Lange, betonte, dass Gendersprache nicht zulasten der Lesbarkeit und Verständlichkeit von Texten gehen dürfe. Die Geschäftsführerin des Rats für deutsche Rechtschreibung, Sabine Krome, warnte währenddessen vor „abenteuerlichen Wortschöpfungen mit verkürzenden Sonderzeichen“. Dadurch würden die Sätze oft verkompliziert und wirkten gekünstelt. Die Sonderzeichen könnten die Grammatik und die Satzbildung durcheinanderbringen, so Krome. Durch die Wortzeichen im Wortinneren werde die Wortbildung gestört, Pluralformen gingen dadurch verloren. „Nimmt man zum Beispiel Bäuer*innen, das soll Bauern und Bäuerinnen und dritte Geschlechtsidentitäten umfassen. Ob das nun jeder versteht, das mag man wohl zurecht bezweifeln“, kritisierte die Geschäftsführerin des Rats.
Fehlende Übersetzbarkeit
Heinz Bouillon, der für die Deutsche Gemeinde Belgiens an der Debatte teilnahm, sah die Entwicklung der Gendersprache ebenso skeptisch. „Die Sonderzeichen stellen für uns ein ganz besonderes Problem dar, nämlich die Übersetzbarkeit“, kritisierte Bouillon. Belgien hat drei Landessprachen, weshalb behördliche Dokumente zwingend in drei Sprachen übersetzt werden müssen. „Diese Sonderzeichen existieren aber nicht im Niederländischen, auch nicht im Französischen. Was passiert damit? Wenn so etwas akzeptiert würde, dann hätten die Übersetzungsdienste enorme Probleme.“ Bouillon befürchte außerdem, dass Deutsch als Fremdsprache unattraktiv werden könnte, wenn der Genderstern oder andere Sonderzeichen anerkannt würden.
„Entwicklung noch nicht abgeschlossen“
Der Rat sei sich einig, dass geschlechtergerechte Sprache wichtig sei, gibt allerdings zu bedenken, dass Geschlechtergerechtigkeit keine Aufgabe sei, die sich allein mit veränderten Rechtschreibregeln bewältigen lasse. „Die Entwicklung des Gesamtbereichs (Anm. d. R.: Gendersprache) ist noch nicht abgeschlossen und wird vom Rat für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet werden“, so das Gremium.
Der Rat ist eine wichtige Instanz für Rechtschreibung. Seine Aufgabe im Auftrag von staatlichen Stellen ist es, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auch mit Blick auf den Wandel der Sprache weiterzuentwickeln. (TSG)