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DE / Lebensende: Karlsruhe weist erste Klagen gegen Sterbehilfeverbot ab

IEF, 13.9.2017 – Seit Monaten prüft das Deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die neuen Regelungen bezüglich des Verbots geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Bereits vor einiger Zeit berichtete das IEF über einige Unklarheiten, die anscheinend durch das Gesetz hervorgerufen wurden. Nun wurden zwei der insgesamt 13 Klagen gegen die neue Gesetzgebung abgelehnt.

Wie das „Ärzteblatt“ berichtet wurden Ende Juni zwei der 13 eingereichten Verfassungsklagen gegen den neuen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Eine Klage einiger Professoren und Mediziner beurteilten die Verfassungsrichter als unzureichend begründet, einem weiteren Einzelkläger fehlte die persönliche Betroffenheit. Die Beurteilungen weiterer Klagen durch verschiedene Sterbehilfe-Organisationen sowie schwer kranker Patienten oder Ärzten und Pflegern steht noch aus.

Da zu der Sache ausführliche verhandelt werden soll, sei nach der Aussage eines Sprechers des Gerichtes eine Entscheidung zurzeit nicht absehbar, berichtet die Pharmazeutische Zeitung. Eine Urteilsverkündung vor Ende des Jahres 2017 ist daher wohl unwahrscheinlich.

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