DE / Lebensende: Jens Spahn blockiert die Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts
IEF, 28.02.2019 – Der deutsche Bundesgesundheitsminister hat das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) angewiesen, keine tödlichen Betäubungsmittel an Schwerkranke und Sterbewillige auszugeben.
Das Deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 2. März 2017 entschieden, dass Schwerkranke in „extremen Ausnahmesituationen“ Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dürfe damit schwer und unheilbar Kranken in Extremfällen den Zugang zu Betäubungsmitteln nicht verwehren. Die Voraussetzung sei laut dem Urteil, dass die Betroffenen entscheidungsfähig seien und sich frei und ernsthaft für die Beendigung ihres Lebens entschieden habe. Das IEF hat berichtet.
Wie die Frankfurter Allgemeine berichtet, soll Minister Spahn jedoch das BfArM persönlich angewiesen haben, den Anträgen Betroffener nicht Folge zu leisten und die Medikamente nicht auszuliefern. Von den 123 beim BfArM eingereichten Anträgen sollen 93 abgelehnt worden sein. Die restlichen Anträge bleiben vorerst ohne Entscheidung.
Der Bundesgesundheitsminister begründet seine Vorgehensweise mit der Tatsache, dass sich der Bundestag 2015 nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema, für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen habe – mit dem im Dezember 2015 in Kraft getretenen Sterbehilfe-Gesetz wurde der Tatbestand Beihilfe zum Suizid im Fall von geschäftsmäßigem Betrieb verboten. Für Spahn habe das Parlament damit eine klare Vorgehensweise vorgegeben, die dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts widerspreche.
Außerdem möchte Spahn die Entscheidung von mehreren, parallel beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren, die die Überprüfung des Sterbehilfe-Gesetzes aus dem Jahr 2015 zum Gegenstand haben, abwarten. „Alles andere hieße, dass Beamte – oder am Ende ich als Minister – darüber entscheiden, wer mit staatlicher Unterstützung sterben darf und wer nicht. Das kann niemand wollen“, so Spahn. Auch das Bundesverwaltungsgericht soll sich am 6. Juni 2019 wieder mit einem Sterbehilfe-Fall befassen.
Für den Bundesgesundheitsminister könne es nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen aktiv zu unterstützen. Wie das Ärzteblatt berichtet, wolle Spahn damit keinesfalls die Schmerzen und das Leid der Menschen verharmlosen. „Was der Staat tun kann, tut er dadurch, dass er die palliativmedizinische Versorgung so verbessert, dass jeder Schmerzpatient in jedem Stadium bestmöglich behandelt wird.“
In Österreich ist die gezielte Abgabe eines Medikaments zur Selbsttötung vom Verbot der Beihilfe zum Selbstmord umfasst und daher strafbar.