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DE / Reproduktionsmedizin: Deutsche Wissenschaftler fordern Neuregelung der Fortpflanzungsmedizin

IEF, 1.7.2019 –  Eine gemeinsame Stellungnahme der Leopoldina und der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften verabschiedet sich vom Embryonenschutz und fordert Eizellspende wie Erleichterung bei Leihmutterschaft und embryonaler Selektion. Kritik bleibt nicht aus.

In ihrer am 4.6.2019 veröffentlichten Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ haben sich Wissenschaftler der Nationalen Akademie der Wissenschaft Leopoldina und der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften für die Schaffung eines umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes aufgrund aktueller wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin ausgesprochen. Embryonenschutzgesetz werde dem gesellschaftlichen Wandel und der Vielfalt heutiger Familienformen nicht mehr gerecht.

Grundgedanken getragen von Wertewandel und wissenschaftlichen Neuerungen

Das zukünftige Fortpflanzungsmedizingesetz möge von den Grundgedanken getragen sein, dass Familienbildung erleichtert und gefördert werden solle, das Wohl und die Rechte des zukünftigen Kindes maßgeblich berücksichtigt werden müssten und daher auch bei reproduktionsmedizinischen Maßnahmen eine Eltern-Kind-Zuordnung gewährleistet sein müsse. Darüber hinaus sei eine Diskriminierung von Menschen in Zusammenhang mit ihrem partnerschaftlichen Status oder ihrer sexuellen Orientierung zu vermeiden und einer sozialen Ungleichheit beim Zugang zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen sowie einer Ausnutzung sozialer Notlagen entgegenzuwirken. In das Grundgesetz der Fortpflanzungsfreiheit dürfe nur zum Schutz anderer Grundrechte oder sonstiger Verfassungsgüter eingegriffen werden. Die Fortpflanzungsmediziner in Deutschland sollten nicht durch die einschlägigen Rechtsvorschriften daran gehindert werden, Behandlungen nach dem internationalen Stand der Wissenschaft durchzuführen, auch sei es aufgrund der ständigen medizinischen Neuerungen und des gesellschaftlichen Wandels nötig, die Gesetze regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen.

Forderung nach Zulassung des „elektiv single embryo transfer“

In ihrem Schreiben fordern die Wissenschaftler, unter ihnen Jochen Taupitz, Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim sowie ehemaliges Mitglied des Deutschen Ethikrates, die Berücksichtigung des Aspekts, dass bei reproduktionsmedizinischen Maßnahmen stets die bestmögliche und schonendste Behandlung für alle Beteiligten zu wählen sei. In Deutschland sei es bislang verboten, von mehreren Embryonen denjenigen mit den besten Entwicklungschancen auszuwählen. Es würden „Mehrlingsschwangerschaften mit Frühgeburten in Kauf genommen, die erhebliche Gesundheitsrisiken für die Kinder mit sich bringen“. Daher fordere man die Zulassung der Methode des „elektiv single embryo transfer“(eSET), bei dem, geplantermaßen aus einer größeren Anzahl von Embryonen jener mit den besten Entwicklungschancen ausgewählt und übertragen werde.

Aufhebung des Verbots der Eizellspende

Auch die Tatsache, dass die Samenspende in Deutschland erlaubt, die Eizellspende hingegen verboten sei, prangern die Wissenschaftler als nicht zeitgemäß an. „Diese Ungleichbehandlung lässt sich schwerlich rechtfertigen.“, so Caroline Wichmann, Leiterin der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Leopoldina, in der Presseaussendung zur Stellungnahme. Es werde empfohlen, dieses Verbot aufzuheben., denn die Bedenken, die zu diesem Verbot geführt hätten, seien mittlerweile widerlegt. Wie das Ärzteblatt berichtet, hätten etwa Studien belegt, dass eine gespaltene Mutterschaft – also das Wissen um eine biologische und eine soziale Mutter – nach einer entsprechenden Aufklärung nicht problematisch für die betroffenen Kinder sei. Auch sei die Gewinnung von Eizellen mittlerweile schonend und ohne schwerwiegende Nebenwirkungen für die Spenderin möglich.

Zugang zur Präimplantationsdiagnostik für jedermann

Änderungsbedarf bestehe laut Meinung des Wissenschaftlerzusammenschlusses auch bei der seit 2011 unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Präimplantationsdiagnostik (PID). Insbesondere zu kritisieren sei die uneinheitliche Entscheidungspraxis der Ethikkommissionen sowie unterschiedlich hohe Kosten. Deshalb plädiere man dafür, die Genehmigung durch eine Ethikkommission gänzlich entfallen zu lassen, stattdessen solle der Arzt mit dem Patienten unter psychosozialer Beratung die Entscheidung treffen. Die Kosten seien künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen.

Lebensrechtler kritisieren Stellungnahme scharf

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALFA), Dr. Cornelia Kaminski, kritisiert gegenüber dem IEF die mangelnde Wissenschaftlichkeit wesentlicher Vorschläge in der Stellungnahme. Es sei zwar noch zu begrüßen, dass in der Stellungnahme dem Embryo aufgrund seiner Potentialität noch ein gewisser Rechtsschutz eingeräumt werde. Dieser werde aber an Einschnitte in der Entwicklung des Embryos gebunden, die nicht näher erklärt werden. Eine Rechtfertigung eines abgestuften Rechtsschutzes für den Embryo bliebe daher aus. „Für uns als Lebensrechtler ist der Embryo Mensch von Anfang an und damit Träger von Würde und Menschenrechten von Anfang an und steht nicht zu Verfügung. Die verbrauchende Embryonenforschung darf es in Deutschland nicht geben, die darf es eigentlich überhaupt nicht geben. Freiheit der Wissenschaft darf immer nur auf Grundlage des Grundgesetzes erfolgen, unterstützt durch das Embryonenschutzgesetz, das auch weiterhin Bestand haben sollte.“, so Kaminski wörtlich gegenüber dem IEF.

Ethischer Persilschein für repromedizinischen Markt

Auch Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF) und Mitglied der österreichischen Bioethikkommission, ist von den Empfehlungen der Stellungnahme nicht überzeugt. Insbesondere werden sie nicht einmal den von den Wissenschaftlern selbst gesteckten Zielen gerecht. Absichten wie das Wohl der zukünftig geborenen Kinder ausreichend schützen oder bei reproduktionsmedizinischen Maßnahmen stets die bestmögliche und schonendste Behandlung für alle Beteiligten wählen zu wollen, stellen sich angesichts des roten Fadens der möglichst umfassenden Kinderwunscherfüllung Erwachsener als reine Lippenbekenntnisse heraus. Allzu leicht wird Kritik an geplanter Aufspaltung von elterlichen Bezugspersonen vom Tisch gewischt. Beim Promoten des elektiven Single Embryo Transfer werden ohne weiteres die übrigen Embryonen verworfen. Sie zählen schon lange nicht als Grundrechtsträger. Nun aber sind sie nicht einmal mehr „Beteiligte“. Genetische Selektion wird darüber hinaus als probates Mittel am Anfang der Kinderwunscherfüllung propagiert. Den operativen Eingriff zur Gewinnung von nur beschränkt vorhandenen Eizellen mit der technisch sehr einfachen Gewinnung von Samenzellen gleich zu setzen, verlange schon fast einen absichtlich verharmlosenden Kraftakt, so Merckens.

Es sei schon richtig, dass Mehrlingsschwangerschaften ein erhöhtes Risiko für die Schwangere und die ungeborenen Kinder bedeuten, attestiert Merckens. Der daher empfohlene Single Embryo Transfer – also das Gebot, bloß einen befruchten Embryo zu übertragen – verringere diese Risiken nachweislich und wesentlich. Allerdings bleiben auch beim Single Embryo Transfer die ethischen Bedenken bezüglich der übrigen, von vornherein zu viel produzierten Embryonen bestehen. Ethisch revolutionär wäre es, wenn man sich auch auf eine Single Egg Fertilisation beschränken könnte. Dabei würde immer nur eine Eizelle befruchtet werden, während die anderen Eizellen zwischendurch krykonserviert (eingefroren) blieben. Die grundsätzliche Möglichkeit des Social Egg Freezing wäre Beweis dafür, dass eine solche Kryokonservierung von Eizellen mittlerweile sehr viel erfolgsversprechender sei als noch vor einigen Jahren, meint Merckens, unabhängig davon, dass Social Egg Freezing schon allein aus Gründen des Konsumentenschutzes verboten bleiben sollte.

Für Merckens sind Stellungnahmen wie jene der Leopoldina und der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften auch unter dem Aspekt der Glaubwürdigkeit problematisch. Gerade im Bereich der Reproduktionsmedizin müsse man immer mehr den Eindruck gewinnen, dass Expertenkommissionen dieses Formats dem Markt hinterher arbeiteten und den sowieso schon etablierten faktischen Möglichkeiten den ethischen Persilschein nachreichten. Gerade aber von Ethikern würde sich die Öffentlichkeit zu Recht erwarten, dass diese auch Grenzen setzten – und zwar Grenzen im Grundsätzlichen und nicht bloß am faktischen Möglichen, so die Biopolitikerin. (KL)

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