DE / Pro-Life: Ärztin auch in zweiter Instanz wegen Werbung für Abtreibung verurteilt
IEF, 22.10.2019 – Im Dezember 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage über Abtreibung informierte. Das Urteil wurde nun auch in zweiter Instanz bestätigt.
Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, wurde die Medizinerin Kristina Hänel im letzten Jahr vom Amtsgericht Gießen zu einer Strafe von 40 Tagessätzen zu 150€ verurteilt. Der Fall trat eine breite Debatte über Werbung für Schwangerschaftsabbruch los, die in Deutschland bis heute andauert. Im deutschen Recht steht die Werbung für Abtreibung laut §219a StGB (dtStGB) unter Strafe. Eine Abtreibung sei eben kein normaler Eingriff wie eine Blinddarm-OP, resümierte auch das Amstgericht im Dezember 2017, weswegen das Verbot, dafür zu werben, auch berechtigt sei.
Landesgericht bestätigt Geldstrafe für Hänel
Hänel ging in Berufung und beantragte sogar die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Sie unterlag in beiden Anliegen. Das Landgericht Gießen bestätigte laut „zeit-online“ die Entscheidung aus dem Vorjahr. Zugleich zweifelte der zuständige Richter jedoch die Verfassungsmäßigkeit des zurzeit geltenden Werbeverbots an. „Als Bürger, nicht als Richter“ forderte der Vorsitzend des Landgerichtes, Richter Johannes Nink, eine politische Entscheidung in dieser Frage, berichtet etwa „Die Welt“. Gerichte seien mit dieser Frage überfordert.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kritisierte anlässlich dieser Entscheidung erneut die derzeitige Regelung und verlangte, dass es möglich sein müsse, sachlich zu dem Thema Abtreibung informieren zu dürfen. Auch Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) führte an: „Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind – und das ist eine extreme Ausnahmesituation –, dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung.“ Noch im Herbst wolle man versuchen eine politische Lösung herbeizuführen, so Barley. Der Anwalt Hänels kündigte nun an, in Revision beim Oberlandesgericht in Frankfurt zu gehen. Der eigentliche Zweck des Gesetzes, der Schutz ungeborenen Lebens, wird indessen kaum genannt. Vielmehr reagierte beispielsweise die Linke- Fraktion des Hessener Landtages mit einer Forderung, dass die Bundesregierung endlich für die Abschaffung des §219b sorgen sollte, weil dieser dazu benutzt werde, „Ärztinnen und Ärzte anzuzeigen und einzuschüchtern.“
Bild-Reporter spricht sich für das Recht Ungeborener auf Leben aus
Ein Tag nach der Verkündung des Urteils meldete sich Daniel Böcking, stellvertretender Chefredakteur der Bild-Zeitung, zu Wort. In einem kurzen Artikel machte er sich für den Schutz ungeborenen Lebens stark, betonte jedoch zugleich, damit nicht Menschen verurteilen zu wollen, die sich für eine Abtreibung entscheiden würden. „Ein schlagendes Herz ist für mich ein Leben. Ein eigener Körper, der beschützt werden muss“, so Böcking. Zugleich hinterfragt er, inwiefern die Gesellschaft zurzeit werdende Mütter unterstütze. „Keine Frau sollte sich mit so einer Entscheidung allein gelassen fühlen, auch wenn es am Ende ihre Entscheidung bleibt. Aber auch als Gesellschaft: Wie kann es sein, dass eine werdende Mutter denkt, ihr Kind habe keine Perspektive – ob nun bei ihr oder bei neuen Eltern?“ Für diese Perspektive lohne es sich zu kämpfen, so Böcking.
Frauenministerin klagt über mangelndes Entgegenkommen der CDU
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sprach sich Giffey am letzten Samstag (22.10.18) nun für eine Lösung aus, die den Frauen „voll umfassende Information, Unterstützung und Beratung“ ermögliche. Ein zweites Ziel müsse außerdem die „Entkriminalisierung der Ärzte“ sein. Dem Koalitionspartner (CDU) wirft sie vor, gar nichts in diesem Bereich verändern zu wollen. Eine Koalition verlange jedoch, einen Mittelweg zu finden. Von Seiten der SPD gäbe es bereits einen solchen Vorschlag, der auch beide der von ihr angestrebten Ziele umsetzte. Die Kanzlerin Angela Merkel hatte angekündigt, bis Ende Oktober eine Lösung in diesem Streit herbeizuführen. Der konkrete Vorschlag bleibt mit wachsamen Auge zu erwarten.