DE / Reproduktionsmedizin: Deutsches Gericht bestätigt die rechtliche Elternschaft zweier Männer nach Leihmutterschaft

IEF, 12.7.2018 – Wenn ein deutsches Paar mit Hilfe einer Leihmutter im Ausland ein Kind bekommt und deren rechtliche Elternschaft im Geburtsland anerkannt wurde, müsse diese Elternschaft auch in Deutschland anerkannt werden – obwohl die Praxis der Leihmutterschaft nach deutschem Recht verboten ist.

Das entschied das Landesgericht Hildesheim (Bundesland Niedersachsen) Ende Juni im Fall eines homosexuellen Paares, bei dem einer der Männer auf Anerkennung der Elternschaft für beide Männer geklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen eines Monats kann Berufung dagegen eingelegt werden, dann würde sich das Oberlandesgericht Celle mit dem Fall beschäftigen.

Konkret geht es bei dem vergangene Woche veröffentlichten Urteil um zwei Männer aus Hildesheim, die in den USA ihre Samenzellen in Eizellen einer Spenderin einsetzen und die daraus entstandenen Embryonen von einer Leihmutter austragen ließen. Schon während der Schwangerschaft stellte ein US-amerikanisches Gericht die Vaterschaft beider Männer für beide werdenden Kinder fest. Das aktuelle Urteil stellt nun fest, dass dieser Entscheidung auch in Deutschland zu folgen sei – die beiden Männer also auch nach deutschem Recht als Eltern anzusehen seien. Allein der Umstand, dass Leihmutterschaft nach deutschem Recht verboten ist, sei kein Grund, die Wirkung der ausländischen Entscheidung – und damit die Elternschaft – abzuerkennen.

Bei seiner Entscheidung folgte der Richter einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014, wonach es das Kindeswohl gebiete, dass beide Männer als rechtliche Eltern anerkannt werden. Im Interesse des Kindeswohls sei von einer großzügigen Auslegung des Begriffs „Elternteil“ auszugehen. Die Entscheidung aus den USA wäre nur dann in seiner Wirkung nicht anzuerkennen, wenn daraus ein Verstoß gegen den „ordre public“, also den grundlegenden inländischen Wertvorstellungen, abzuleiten wäre. Das sei aber in der konkreten Sache nicht der Fall.

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