Lesezeit: 3,3 Minuten

DE / Bioethik: Deutscher Ethikrat äußert sich zu Eingriffen in die menschliche Keimbahn

IEF, 05.06.2019 – In seiner Stellungnahme fordert der Ethikrat zwar ein Moratorium für den klinischen Einsatz der CRISPR/Cas9-Gen-Schere zur Manipulation des menschlichen Erbguts, lehnt zukünftige Keimbahneingriffe jedoch nicht kategorisch ab.

Der Ethikrat arbeitete an der Stellungnahme bereits seit dem Jahr 2015. Besondere Dringlichkeit erfuhr das Thema im Herbst letzten Jahres als der chinesische Forscher He Jiankui die Geburt von genmanipulierten Zwillingen bekannt gab, deren Genom er unter dem Vorwand der Verhinderung einer HIV-Infektion verändert hatte (das IEF hat berichtet).

Im Vorfeld der Veröffentlichung der Stellungnahme befasste sich der Ethikrat unter anderem mit den Chancen und Risiken der neuen Techniken, der Frage der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen und den möglichen gesellschaftlichen und kulturellen Folgen von Keimbahneingriffen.

Wie aus der Pressemitteilung des Ethikrates hervorgeht, betrachtet dieser den Einsatz von CRISPR/Cas9 am menschlichen Genom zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der technischen Unzulänglichkeiten der Methode als zu risikoreich und daher ethisch nicht vertretbar. Der Ethikrat empfiehlt in der Stellungnahme daher ein Moratorium für den klinischen Eingriff in die menschliche Keimbahn und fordert den Bundestag und die Bundesregierung dazu auf, sich fürverbindliche internationale Vereinbarungen“ einzusetzen. Für ein weltweites Moratorium plädierten unlängst auch mehrere Wissenschaftler inklusive eine der Entwicklerinnen der CRISPR/Cas9 Methode (das IEF hat berichtet).

Trotz unterschiedlicher Meinungen der Mitglieder des Gremiums kam der Ethikrat zum Schluss, dass die menschliche Keimbahn nicht unantastbar sei. Künftige Keimbahneingriffe sollen daher bei „hinreichender Sicherheit und Wirksamkeit der Methode sowie der Etablierung angemessener Prozeduren und Begleitstrukturen“ unter drei Umständen zulässig sein: zur Vermeidung schwerer erblicher Erkrankungen, zur Reduzierung von Krankheitsrisiken und zur gezielten Verbesserung menschlicher Eigenschaften und Fähigkeiten (Enhancement).

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit und Angemessenheit von Keimbahneingriffen fordert der Ethikrat außerdem die Berücksichtigung von acht ethischen Orientierungsmaßstäben, nämlich der Menschenwürde, des Lebens- und Integritätsschutzes, der Freiheit, der Schädigungsvermeidung und Wohltätigkeit, der Natürlichkeit, Gerechtigkeit, Solidarität und Verantwortung.

Humanexperimente wie der vom chinesischen Wissenschaftler durchgeführte Keimbahneingriff sollten in Zukunft laut dem Ratsvorsitzenden Peter Dabrock tunlichst verhindert werden. Der an Zwillingen durchgeführte Eingriff wurden gleich zu Beginn von Wissenschaftlern weltweit als völlig nutzlos und gefährlich beanstandet. Die HIV-Infektion der Kinder hätte auf eine viel weniger invasive Art und Weise verhindert werden können. Auch auf die möglichen Risiken der Genveränderung wurde bereits damals hingewiesen. Forscher der University of California untersuchten nun gezielt die Folgen der von He durchgeführten Genmanipulation, die bei manchen Menschen auf natürlichem Wege zustande kommt. Die Wissenschaftler kamen dabei, wie science.orf.at berichtet, zum Schluss, dass die Genveränderung die Lebenserwartung deutlich reduziere. Die davon betroffenen Menschen hätten unter anderem eine höhere Sterblichkeitsrate bei einer Grippe-Infektion und hätten eine um 21 Prozent verminderte Chance, das Alter von 76 Jahren zu erreichen.

In Deutschland wurde die Stellungnahme des Ethikrates unterschiedlich aufgenommen. Während CDU und CSU laut domradio.de die Aussagen des Ethikrates als einen “guten Ausgangspunkt” betrachteten, würden Vertreter von SPD und FDP diesen durchaus kritisch gegenüber stehen.

Kritik an der Stellungnahme kam auch von Seiten der Katholischen Kirche. In einer Meldung der deutschen Bischofskonferenz heißt es dazu, dass die Keimbahn „grundlegende Aspekte der menschlichen Existenz“ betreffe und die kategorische Unantastbarkeit daher nicht ausgeschlossen werden könne. Auch die Empfehlung des Rates in der Grundlagenforschung auf den Rückgriff auf menschliche Embryonen in vitro zu verzichten, ginge laut dem Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz Matthias Kopp nicht weit genug. „Aus Sicht der Kirche geht die unverlierbare, unhintergehbare Würde des Menschen vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung von Ei- und Samenzelle mit einem abwägungsresistenten Recht auf Leben einher. Aus dieser Tatsache ergibt sich eine prinzipielle Ablehnung jeder embryonenverbrauchenden Forschung und jeder Verzweckung menschlichen Lebens, die es immer wieder herauszustellen und einzufordern gilt,“ heißt es weiter in der Meldung der deutschen Bischofskonferenz. Eindeutig begrüßt wurde dagegen die Forderung des Ethikrates nach einem internationalen Moratorium. (AH)

Weiterführende Artikel

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben