DE / Gender: BGH weist Klage um weibliche Anrede auf Bankformularen zurück
IEF, 11.4.1018 – In Deutschland wurde am 13. März die Klage einer Sparkassenkundin abgelehnt, die vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einforderte, von der Bank als „Kundin“ anstatt als „Kunde“ auf Formularen angesprochen zu werden.
Aus der Pressemeldung des BGH geht hervor, dass die Klägerin sich dadurch benachteiligt sieht, dass auf Formularen im Geschäftsverkehr einer Bank ausschließlich die maskuline Anrede verwendet werde. Mit diesem Anliegen zog sie zunächst vor das Amtsgericht Wiesbaden und das Landgericht Saarland. In beiden Fällen wurde die Klage abgelehnt, eine Revision wurde jedoch zu gelassen. Nun wurde ihre Beschwerde auch vom BGH zurückgewiesen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung vor allem damit, dass die Verwendung des generischen Maskulinums auch im sonstigen Sprachgebrauch nicht zwangsläufig nur Personen des männlichen Geschlechts umfasse. Somit bestünde für sie „keine Geringschätzung gegenüber Personen“, wenn dieses verwendet werden würde. Entscheidend dabei sei laut den Richtern zudem nicht zwingend das subjektive Empfinden der betroffenen Person, sondern „die objektive Sicht eines verständigen Dritten“.
Das Gericht zog bei seiner Beurteilung laut Pressemeldung durchaus in Betracht, dass sich die Wahrnehmung von Sprache und Personenbezeichnungen in den letzten Jahrzehnten verändert habe. Allgemeine Formulierungen werden, so der BGH, nicht mehr so selbstverständlich als solche empfunden, wie das in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.
Dennoch könne der BGH im strittigen Fall keine Benachteiligung erkennen. Neben der grammatikalischen Begründung führt das Gericht an, dass die Klägerin in der persönlichen Korrespondenz und Gesprächen mit „Frau“ angeredet werde und sich die allgemeinen Formulierungen lediglich auf Formulare und Vordrucke beschränken würde.
Wie die Sueddeutsche Zeitung berichtet gibt die 80-jährige Klägerin jedoch noch nicht auf. „Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht“, ließ sie bereits vor der Urteilsverkündung verlauten. Dabei ist das nicht der erste Rechtsstreit, den die Frau in diesem Anliegen führt. In den 90er Jahren soll sie bereits Unterschriften für die Benennung von Wetterhochs mit weiblichen Namen gesammelt haben und verzichtete so lange auf einen Pass, bis sie dessen Erhalt als „Inhaberin“ unterzeichnen konnte.
Thema auch in Österreich und Kanada
Die Diskussion um die passende Anrede beschäftigt Behörden und Gerichte immer wieder mit unterschiedlichsten Ergebnissen. So mussten in Österreich vergangenes Jahr etwa zahlreiche Strafzettel eingestampft werden, da sie nur den Fahrzeuglenker ansprachen. Und in Kanada werden Beamte nunmehr angehalten, ihr Gegenüber nicht automatisch mit „Monsieur“ bzw „Madame“ anzusprechen, sondern zuerst zu fragen, ob bzw wie dies gewünscht werde.