DE / Familie: Linke und Grüne legen Gesetzesentwürfe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vor
IEF, 10.06.2019 – Bestrebungen, die Kinderrechte aufzuwerten, gab es in Deutschland bereits seit Jahren. Die Koalitionsparteien haben ein entsprechendes Vorhaben auch in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen und beauftragten eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Ende des Jahres Vorschläge zur Ausgestaltung eines Kindergrundrechts vorzulegen.
Nun mehr wurden die Gesetzentwürfe der Grünen und der Linken Anfang Juni im deutschen Bundestag in erster Lesung diskutiert und anschließend zur weiteren Beratung dem zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zugewiesen.
Die Grünen fordern in ihrem Entwurf eine Ergänzung des Artikel 6 Grundgesetz. Dieser soll explizit auf das Recht der Kinder auf Förderung ihrer Entwicklung und Beteiligung und auf den Vorrang des Kindeswohls hinweisen. Die momentane Gesetzeslage gewährleiste Kindern und Jugendlichen keine ausreichende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeit und entspreche somit nicht den Standards der UN- Kinderrechtskonvention. Die Linken schlagen in ihrem Gesetzesentwurf ein eigenständiges Kindergrundrecht mit Elementen des Kindeswohlprinzips, eines Beteiligungsrechts für Kinder und Jugendliche, des Rechts auf Entwicklung bzw. Entfaltung einer eigenständigen Persönlichkeit unter altersgerechten Lebensbedingungen vor.
Grundgesetz schütz alle Menschen
Thorsten Frei gab als Vertreter der Unionsparteien (CDU/CSU) während der Bundestagsdebatte zu bedenken, dass Kinderrechte vom Grundgesetz ohnehin geschützt seien. Dieses schütze nämlich alle Menschen, abgesehen vom Alter. Zudem garantiere Artikel 6 Grundgesetz Kindern auch einen besonderen Schutz im Rahmen des Familienverbandes. Wolle man die in Deutschland im Rang eines einfachen gesetztes stehende UN- Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz aufnehmen, müsse auf die besondere Balance zwischen den einzelnen Akteuren, das heißt Eltern, Staat und Kinder, Bedacht genommen werden. An erster Stelle sollte die Stärkung von Familien stehen, sodass diese die ihr übertragenen Aufgaben wahrnehmen können.
Kinder keine Grundrechtsträger
Laut Esther Dilcher von der SPD seien Kinder hingegen keine Grundrechtsträger und würden deshalb auch nicht den vollen Schutz des Grundgesetztes genießen. Um Kindern die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen, müsse daher die UN- Kinderrechtskonvention durch eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vollständig umgesetzt werden.
Gute Familienpolitik, Bildungspolitik und Sozialpolitik
Eine Verbesserung der Situation von Kindern wäre Marco Buschmann (FDP) zufolge durch eine gute Familienpolitik, Bildungspolitik und Sozialpolitik zu erreichen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde hingegen vor allem die Stellung des Staates gegenüber Eltern und Kindern stärken.
Staat als Erzieher
Mariana Harder-Kühnel von der AfD äußerte die Befürchtung, dass die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vor allem den Staat als Erzieher von Kindern etablieren würde. Kinder seien bereits Träger von Grundrechten und damit ausreichend geschützt. Wolle man das Kindeswohl stärken, sollte eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel ins Grundgesetz eingeschrieben werden.
Vorgehen gegen Kindesarmut
Für Katja Dörner von den Grünen sei die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein Meilenstein in Richtung eines kindergerechten Staates. Außerdem würde die Gesetzesänderung die Möglichkeit bieten, Kindesarmut konsequent zu bekämpfen.
Kinderrechte als Abwehrrechte gegen Staat
Kinderrechte im Grundgesetz sind für Norbert Müller von den Linken als Menschenrechte prinzipiell Abwehrrechte gegenüber den Staat. Damit würden diese auch die Stellung der Eltern stärken. Das Argument, Kinder wären durch das Grundgesetz bereits ausreichend geschützt, greife für ihn nicht, da Kinder keine kleinen Erwachsenen seien und deshalb besonderen Schutz benötigen würden.
Bundesministerinnen für Aufnahme der Kindergrundrechte
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) steht laut der Zeit voll und ganz hinter dem Vorhaben der Grünen und Linken und sieht die Zeit reif für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Wie Deutschlandfunk Kultur berichtet, pflichtet ihr auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei, gibt jedoch zu bedenken, dass vor einer Gesetzänderung noch weitere Fragen geklärt werden müssen und nennt dabei unter anderem die Definition des Kindeswohls bei Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder gegenüber Lehrern.
Die Verankerung der Kindergrundrechte in der Verfassung wird zudem vom Deutsche Kinderschutzbund gefordert. Er wünscht sich eine vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention mit einer Aufnahme von Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten der Kinder sowie dem Vorrang des Kindeswohls ins Grundgesetz.
Kritik zu Kinderrechte in Verfassungsrang
Kritik an dem Vorstoß der Grünen und Linken äußerte laut SWR indes der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Er hält die Kinder im Rahmen des Grundgesetztes für ausreichend geschützt und befürchtet eine „symbolische Überfrachtung“ der Verfassung durch die Hebung von Kinderrechten in Verfassungsrang.
Auch für den Familienbund der Katholiken sei eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft nicht über eine Änderung des Grundgesetztes anzustreben. „So wichtig es ist, die Position von Kindern in unserer Gesellschaft zu stärken, so wichtig ist es, Kinder nicht neben Familien zu stellen. Kinder sind bereits heute unmittelbarer Teil von Familien. Und es ist die Familie, die die besten Voraussetzungen für das Aufwachsen von Kinder schafft. An diesem Verhältnis sollte zum Wohle von Kindern besser nicht gerüttelt werden,“ so Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann in einer Pressemitteilung. Für ihn wäre das Wohl von Kindern durch einzelne Gesetze, die „Kinder und Familien in möglichst vielen Politikfeldern in den Mittelpunkt“ stellen, zu fördern. Er gibt auch zu bedenken, dass die geplante Gesetzesänderung sich negativ auf die Elternrechte auswirken könnte. „So richtig es ist, Kinder gemäß Alter und Reife zu fördern – die Entscheidung, was für das Wohl eines Kindes förderlich ist, obliegt aber immer noch in erster Linie den Eltern. Erst wenn sie dieser Aufgabe nicht mehr gerecht werden, greift der Staat ein. Das ist richtig so und wird durch die bisherige Fassung des Artikel 6 gewährleistet. In aller Regel stehen die eigenen Eltern dem Kind am nächsten und wissen am besten, was gut für das Kind ist. Die Neuformulierung des Artikel 6 könnte hingegen zu einer Beschränkung des Elternrechts führen, möglicherweise auch gegen die Intention des Gesetzentwurfes,“ so Hoffmann. (AH)