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DE / Familie: Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen kritisiert Regierungspläne

IEF, 21.11.2019: CDU-eigener Bundesarbeitskreis von Juristen kritisiert die Pläne der Koalitionsparteien zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

Wie berichtet, hatten die deutschen Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD das Vorhaben in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit Kinder im Verfassungsrang als Grundrechtsträger anzuerkennen. Nach Kritik von mehreren Seiten veröffentlichte nun auch der Bundesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) ein Gutachten, das die Pläne scharf kritisiert. Das hat besonderes Gewicht, da der BACDJ ein Arbeitskreis der CDU selbst ist.

So sei nach Ansicht des BACDJ zu erwarten, dass die gesonderte Erwähnung von Kinderrechten im Grundgesetz dazu führen werde, dass „das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts“ zurückgedrängt wird. „Neu positivierte Kinderrechte“ hätten das Potential, „Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern“. Festgehalten wird weiters, dass aus Sicht des BACDJ mit der Einführung von Kinderrechten „ein rechtspolitisches Projekt“ diskutiert werde, „dessen Langzeitfolgen unabsehbar sind“.

„Ein Bedürfnis für seine Realisierung“ bestehe zudem nicht, weil „das Grundgesetz Kindern bereits heute einen umfassenden Grundrechtsschutz gewährleistet“. Somit drohe der Verfassungsgeber „ohne Not tradierte verfassungsrechtliche Pfade im Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zu verlassen und das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preiszugeben“. Kinder seien „kraft ihres Menschseins unter der Geltung des Grundgesetzes bereits heute selbstverständliche Träger der Grundrechte“. Es bestehe daher, wie es im Wortlaut heißt „keine verfassungsrechtliche Schutzlücke“. (KL)

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