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DE / Bioethik: Einrichtung eines Samenspenderegisters in Deutschland

IEF, 11.7.2018 – Mit 1.7.2018 hat Deutschland ein bundesweites Samenspenderegister gestartet, bei welchem Spenderkinder Informationen über ihren genetischen Vater erfragen können.

Wie auch das Deutsche Institut für Medizinidsche Dokumentation und Information (DIMDI) mitteilte, können seit dem ersten Juli zukünftig Kinder, die durch Samenspende gezeugt wurden bei einer zentralen Stelle erfragen, wer ihr Vater sei. Damit wird dem vom Bundestag 2017 beschlossenen Gesetz entsprochen, das den Auskunftsanspruch von Personen, die durch eine fremde Samenspende gezeugt wurden, regelt. Ist eine Person noch unter 16 Jahre alt, können ihre gesetzlichen Vertreter für Sie den Antrag auf Information über die biologische Vaterschaft stellen.

Welche Daten werden gespeichert?

Gespeichert werden die Daten, sobald ein Kind, dass durch Samenspende gezeugt wurde, geboren ist. Die Information über die Mutter, das Kind und den Vater werden dann getrennt voneinander gespeichert. Es handelt sich dabei lediglich um einige wenige personenbezogene Daten wie den Namen des Spenders und des Empfängers, Geburtstage, Geburtsorte und Anschrift. Spender können jedoch auch freiwillig mehr Information hinterlassen. Ausserdem werden die Daten nur aufgenommen, wenn aus der Samenspende tatsächlich auch Kinder geboren worden sind. Im Falle einer Auskunft erfährt nicht nur das Kind, wer der biologische Vater ist, sondern auch der Samenspender wird vier Wochen bevor diese Informationen durch das DIMDI übermittelt wird, informiert, damit er sich auf eine eventuelle Kontaktaufnahme einstellen kann.

„Spenderkinder haben ein Recht zu Wissen, von wem sie abstammen. Genau das können sie zukünftig bei uns erfahren“, begrüßt Dr. Dietrich Kaiser, Direktor des DIMDI, die Einführung des Registers.

Situation in Österreich

In Österreich gibt es ein solches Samenspenderegister nicht. Die Einführung wird jedoch unter anderem von der Plattform kinderbekommen.at, einem Zusammenschluss aus aktion leben österreich, der Katholischen Aktion, dem Katholischen Familienverband Österreich sowie der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände gefordert. Eine Einführung eines solchen Registers sei zwar 2016 von dem damaligen Justiz- und Gesundheitsminister befürwortet worden, seitdem sei jedoch nichts passiert, monierte die Plattform zuletzt auf ihrer Pressekonferenz am 2.7.2018. Der Vorsitzende des Katholischen Familienverbands Österreich Dr. Alfred Trendl betonte: „Das Recht des Kindes, über seine Herkunft so früh wie möglich aufgeklärt zu werden, steht für uns an oberster Stelle.“ Auch deshalb fordert kinderbekommen.at nicht nur die Einführung eines solchen Registers, sondern auch den Zugang zu den Informationen vor dem 14. Lebensjahr.

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