DE / Organspende: Ein Rekordtief bei Organspenden in Deutschland entfacht kontroverse öffentliche Debatte über mögliche Lösungsansätze
IEF, 23.09.2018 – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schlägt in dem Zusammenhang die doppelte Widerspruchslösung vor und ruft im deutschen Bundestag zu einer Diskussion rund um das Thema Organspende auf.
In Deutschland warten laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation 10.000 Patienten auf eine Organspende, wobei statistisch gesehen täglich drei Menschen sterben, weil für sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ verfügbar ist. Obwohl Umfragen zufolge die Mehrheit der Deutschen die Organspende an und für sich befürworten, besitzen nur 36 Prozent der Bürger einen Organspendeausweis. In Deutschland gilt bisher die sogenannte Entscheidungslösung, wonach eine Organentnahme nur bei ausdrücklicher Einwilligung möglich ist. Dies führte dann unter anderem auch dazu, dass in Deutschland im letzten Jahr nur 797 Menschen nach dem Tod ein oder mehrere ihrer Organe gespendet haben.
Um dieser krassen Diskrepanz zwischen den zur Verfügung gestellten Organen und der Nachfrage seitens schwer kranker Patienten entgegenzuwirken, sprach sich der Bundesgesundheitsminister letztens für das Einführen der doppelten Widerspruchslösung aus. Diese würde eine Organentnahme immer dann zulassen, wenn der Spender zu Lebzeiten oder dessen Angehörige nach seinem Tod der Spende nicht ausdrücklich widersprochen haben. Spahn gab zwar gegenüber der „Bild“-Zeitung“ zu, dass die Widerspruchslösung einen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen sein würde, doch könne dieser gerechtfertigt sein, da seiner Ansicht nach alle bisherigen Versuche der Politik, die stark sinkende Zahl der Organspender wieder zu erhöhen, ohne Erfolg geblieben wären.
Neben der mangelnden Bereitschaft zur Organspende, die teils auf Angst vor Missbrauch durch Organhandel zurückzuführen ist, seien auch schlecht funktionierende und ungerechte Abläufe für das Rekordtief mitverantwortlich. Deshalb hat Spahn, wie Die Zeit in ihrem Artikel vom 4.9.2018 berichtet, auch einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vor allem strukturellen Problemen in Kliniken entgegenwirken soll. Bezüglich der Widerspruchslösung wolle der Gesundheitsminister aber vorerst noch keinen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen, sondern die Politiker und die Öffentlichkeit zunächst über das Thema diskutieren lassen.
Die Widerspruchslösung wurde bereits 1978 vom Europarat als Regelung über die Organentnahme bei Verstorbenen empfohlen und von vielen europäischen Staaten, darunter auch Österreich, übernommen. In Spanien beispielsweise, in dem die Widerspruchslösung gilt, werden „wesentlich mehr dringend benötigte Organe gespendet und transplantiert als in Deutschland“, so der Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) – einer der Befürworter von Spahns Vorstoß.
Doch der vom Gesundheitsminister vorgeschlagene Systemwechsel stößt auch auf mannigfache Kritik. So warnt unter anderem der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, vor einem weiteren Vertrauensverlust in das Transplantationssystem durch die Einführung der Widerspruchslösung. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, spricht im Interview mit dem „Deutschlandfunk“ im Zusammenhang mit der Widerspruchslösung von einem „tiefen Eingriff in das Selbstverfügungsrecht, die den menschlichen Körper zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit macht“. Aus dem Akt der Freiwilligkeit und der Solidarität dürfe ihm zufolge kein Pflichtakt gemacht werden, dem man aktiv widersprechen muss. Von Seiten der Katholischen Kirche sprachen sich der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, und der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, ebenfalls gegen die Widerspruchslösung aus. Kopp führte dabei an, dass die Organspende ein Akt von hohem moralischen Wert und eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe über den Tod hinaus sei und nur die Entscheidungslösung die Möglichkeit einer freien und informierten Entscheidung gewährleiste und das Selbstbestimmungsrecht respektiere. Sternberg wiederum sieht in der Organentnahme ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen einen sehr weitreichenden Eingriff in die Integrität des Menschen und seines Körpers.
Österreich, das bereits seit 1982 auf die Widerspruchslösung setzt, verzeichnet viel höre Zahlen an Organspenden als dies in Deutschland der Fall ist. Der Widerspruch gegen die Organspende erfolgt dabei in Form einer ausdrücklichen Ablehnung der betroffenen Person. Diese kann sowohl schriftlich (z.B. im Ausweis mitgeführter Zettel) oder mündlich (z.B. bezeugt durch Angehörige) abgegeben werden. Möglich ist auch die Eintragung des Widerspruchs in das Widerspruchsregister, was dem Betroffenen die höchste Rechtssicherheit bietet. Auch wenn kein Widerspruch vorliegt, versuchen die Krankenanstalten in Österreich vor der Organentnahme auch immer die Zustimmung der Angehörigen zu erhalten. Um den Handel mit Organen vorzubeugen, gilt für Organspenden das – international verankerte – Gewinnerzielungsverbot, das sowohl den Spender schützen als auch dem Entstehen eines kommerziellen Organmarktes entgegenwirken soll. Man kann sich daher auch in Österreich ein Organ nicht einfach „kaufen“.