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DE / Lebensende: Behörde kritisiert Weisung von Gesundheitsminister, keine tödlichen Betäubungsmittel auszugeben
IEF, 16.7.2019 – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kritisierte jüngst die Weisung des deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn, entgegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts keine tödlichen Betäubungsmittel an Schwerkranke und Sterbewillige auszugeben.
Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, hatte das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 2. März 2017 entschieden, dass Schwerkranke in „extremen Ausnahmesituationen“ Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dürfe damit schwer und unheilbar Kranken in Extremfällen den Zugang zu Betäubungsmitteln nicht verwehren. Entgegen des Urteils hatte Gesundheitsminister Spahn das BfArM jedoch angewiesen, den Anträgen Betroffener nicht Folge zu leisten und die Medikamente nicht auszuliefern.
Die Weisung des Bundesgesundheitsministers bringe die Behörde nach eigenen Aussagen in ein „Dilemma“. Die Kritik gehe aus einem internen Schreiben des Leiters der Bundesopiumstelle des BfArM an die Behördenleitung hervor, das dem Tagesspiegel vorliege. So erscheine es als „nicht vertretbar“, die Anträge inhaltlich zu prüfen, „wenn das Ergebnis der Entscheidung vor der Antragsbearbeitung bereits feststeht“. „Egal ob das BfArM nun inhaltlich prüft und Versagungsbescheide begründet oder auch nicht: Die Bescheide werden ab nun mit dem Makel behaftet sein, dass sie – anstelle einer ordnungsgemäßen inhaltlichen Prüfung – nach Weisung erfolgten“, heiße es in dem Schreiben. Seit dem Urteil seien beim BfArM 127 Anträge eingegangen, 93 wurden bereits abgelehnt. 24 Patientinnen und Patienten seien in der Wartezeit verstorben.
Spahn begründete seine Vorgehensweise mit der Tatsache, dass sich der Bundestag 2015 nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema, für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen habe – mit dem im Dezember 2015 in Kraft getretenen Sterbehilfe-Gesetz wurde die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid verboten. Für Spahn habe das Parlament damit eine klare Vorgehensweise vorgegeben, die dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts widerspreche. Für den Bundesgesundheitsminister könne es nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen aktiv zu unterstützen. Spahn wolle damit keinesfalls die Schmerzen und das Leid der Menschen verharmlosen. „Was der Staat tun kann, tut er dadurch, dass er die palliativmedizinische Versorgung so verbessert, dass jeder Schmerzpatient in jedem Stadium bestmöglich behandelt wird“, so der Minister. (TSG)