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DE / Abtreibung: Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zu Kompromiss bei Werbeverbot

IEF, 06.02.2019 – Die Regierungsparteien in Deutschland haben Ende letzten Jahres einen Kompromiss in Bezug auf das Werbeverbot für Abtreibung erzielt. Heute wurde der Referentenentwurf durch das Kabinett verabschiedet.

Demnach wird das in § 219a Strafgesetzbuch (dtStGB) vorgesehene Werbeverbot nicht gestrichen, sondern um Ausnahmen für reine Informationsangaben ergänzt. Die Intention des Gesetzgebers, ungeborenes Leben schützen zu wollen, soll so erhalten bleiben. Nach der Verabschiedung durch das Kabinett muss das Gesetz nun noch durch den Bundestag. Von einer Zustimmung kann jedoch ausgegangen werden.

Der Gesetzesentwurf

Der nunmehr durch das Kabinett bewilligte Referentenentwurf sieht vor, dass dem §219a dtStGB ein Absatz hinzugefügt wird, der eine weitere Ausnahme vom Werbeverbot vorsieht. Es heißt darin, dass Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Dazu können sie auf weitere Informationen neutraler Stellen wie der Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer hinweisen.

Bis jetzt stand das öffentliche Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen weitgehend unter Strafe (§219a). Auch nach der Gesetzesänderung bleibt Werbung für Abtreibung verboten. Der vorliegende Entwurf sieht jedoch einen erweiterten Zugang zu Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch vor, wobei die Bundesärztekammer eine Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen soll, die Abbrüche vornehmen. Diese soll auch Angaben zu den angewandten Methoden enthalten und monatlich aktualisiert werden. Die Liste soll dann auf der Website der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht werden. Durch die Gesetzesänderung soll zudem eine höhere Rechtssicherheit für Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen geschaffen werden.

Verhütungspille und Studie zu Langzeitfolgen der Abtreibung

Die Große Koalition hat sich im Rahmen des Kompromisses auch darauf geeinigt, dass Frauen die Verhütungspille bis zum 22. Lebensjahr und damit zwei Jahre länger als bisher von der Krankenkasse finanziert bekommen sollen. Diese Änderung bedeutet für die gesetzliche Krankenversicherung jährliche Mehrausgaben von ca. 40 Millionen Euro und soll dazu beitragen, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern.

Außerdem will das Bundesgesundheitsministerium eine Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen vornehmen lassen, wie das Domradio.de berichtet. Im Gesetzesentwurf selber wird die Studie nicht erwähnt. Laut der rechtspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker soll die Studie wissenschaftliche Klarheit darüber schaffen, welche psychischen Langzeitfolgen sich nach einer Abtreibung ergeben können. Maria Noichl, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen und SPD-Europaabgeordnete, steht dem Vorhaben äußerst negativ gegenüber und meint: „Es ist Wahnsinn, so etwas zu tun”.

Die Diskussion rund um das Werbeverbot

Der Streit um die Bestimmung, die in Deutschland Werbung für Abtreibungen verbietet, dauert bereits seit November 2017 an. Anlassfall war die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro aufgrund unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde. Das IEF hat berichtet. Wie im Standard zu lesen ist, wollte die SPD den § 219a ursprünglich gänzlich streichen. Die CDU hingegen beharrte darauf, die Regelung unangetastet zu lassen. “Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht so behandelt werden wie ganz normale medizinische Eingriffe“ und “das Werbeverbot soll und darf nicht abgeschafft werden” hieß es unter anderem von Angelika Kramp-Karrenbauer, der Vorsitzenden der CDU.

Auch in der Bevölkerung ist die Meinung zum Werbeverbot für Abtreibungen gespalten. Während die einen von einem „skandalösen Frauenbild”, das dem Werbeverbot zugrunde liege, sprechen, vermisst der Moraltheologe Peter Schallenberg in der Debatte um die Aufhebung des Werbeverbots den Hinweis auf das in Deutschland geltende grundsätzliche Verbot und die prinzipielle Rechtswidrigkeit der Abtreibung.

Im Rahmen der Begutachtungsmöglichkeiten hinterfragte das Katholische Büro des Kommissariats der deutschen Bischöfe die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Ergänzung des § 219a  StGB. Schwangere Frauen hätten bereits heute Zugang zu umfangreichen Informationen aus unterschiedlichsten öffentlichen und nicht öffentlichen Quellen – beginnend mit dem persönlichen Arzt-Patientenverhältnis über zahlreiche Informationsquellen im Internet, wie etwa die Informationsangebote von Beratungsstellen oder anderer öffentlicher Stellen. Ähnlich auch eine Analyse des Entwurfs in der Wochenzeitung die Zeit, bei der die Autorinnen herausstreichen, dass schon bisher Frauen im Zuge des verpflichtenden Beratungsgespräches Informationen über durchführende Ärzte erhalten hätten.

Situation in Österreich – Regierung gefordert

In Österreich gibt es zwar einige Auflagen für die Werbung von Ärzten, es gibt aber kein dem deutschen ähnlich umfassendes Werbeverbot für Abtreibungskliniken, wie etwa einige Werbungen in Wiener U-Bahnhaltestellen zeigen. Für Österreich wäre eine Regelung ähnlich dem deutschen Entwurf daher bereits ein großer Fortschritt, meint etwa Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie. Ein Werbeverbot kombiniert mit einer Auflistung jener Fachkräfte, die Abtreibungen durchführen, etwa bei den Ärztekammern wäre nicht nur wegen der entsprechenden Signalwirkung sondern auch aus anderen Gründen sinnvoll. Insbesondere hätte eine neutrale Auflistung den Vorteil des Überblicks für Informationssuchende und würde die Umsetzung der längst geforderten statistischen Erhebung von Schwangerschaftsabbrüchen erleichtern, so die Biopolitikerin.

Die bisherige österreichische Situation in Bezug auf Information von Frauen im Schwangerschaftskonflikt sei jedenfalls unbefriedigend, so Merckens. Während es Anbietern von Abtreibungen auch aufgrund des dadurch erzielten Gewinns möglich ist, für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen Werbung zu machen, fehlt es selbst öffentlich geförderten Beratungsstellen, die auch auf alternative  Handlungsoptionen hinweisen würden, zumeist an finanziellen Mitteln für Werbung.

Zuletzt appellierte die Aktion Leben zum wiederholten Male an die öffentliche Hand, auf Schwangerenberatung stärker aufmerksam zu machen. Das Regierungsprogramm sieht an sich wörtlich vor, Unterstützungsleistungen  für  Schwangere  in  Konflikt-  oder  Notsituationen  durch Geld-, Sach- und Beratungsleistungen zu forcieren (S. 106). Es fragt sich allerdings, wann mit ernsthaften Schritten in dieser Richtung endlich  gerechnet werden kann, so Merckens.

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