Corona lockert Abtreibungsgesetze
Lesezeit: 3,4 Minuten

INT / Abtreibung: Corona-Pandemie als Grund für mehr Abtreibungsrechte      

IEF, 19.10.2020 – Abermals wurde die Corona-Krise dazu verwendet, die Abtreibungsgesetze unter dem Deckmantel verfassungsmäßig gewährleisteter Rechte zu lockern.

Wie das IEF berichtete, würden viele internationale Organisationen einen Schwangerschaftsabbruch als essentielle medizinische Leistung sehen, auf die in einer Krise nicht verzichtet werden dürfe. So bewertete eine UN-Expertengruppe etwa eine Abtreibungsbeschränkung als Menschenrechtsverletzung (das IEF hat berichtet). Dieses Werteverständnis spiegelt sich auch in Gerichtsentscheidungen und Gesetzen wider und untergräbt den Lebensschutz immer öfter.

US Supreme Court erlaubt Zusendung von Abtreibungspillen

Gemäß einer Anordnung der U.S. Food and Drug Administration (FDA) hätten sich Frauen bezüglich einer medikamentösen Abtreibung an einen Arzt oder eine Klinik zu wenden und die benötigten Pillen dort persönlich abzuholen. Hintergrund dieser Regelung war in erster Linie die Annahme, dass eine medikamentöse Abtreibung etliche Gesundheitsrisiken wie etwa schwere Infektionen oder starke Blutungen zur Folge haben könne und Frauen darüber aufgeklärt und sich unter medizinischer Beobachtung befinden sollten.

Aufgrund der Coronakrise kam es in den USA vermehrt zu erschwerten Zugängen zu medizinischen Einrichtungen, unter anderem aufgrund kürzerer Öffnungszeiten. Das Bezirksgericht im Bundesstaat Maryland  hob deshalb unter Berufung auf das „verfassungsgemäße Frauenrecht auf Abtreibung“ die Anordnung der FDA im Juli 2020 auf, wie New York Times berichtete. Es könne Schwangeren, von denen viele arm seien, nicht zugemutet werden, während der Pandemie eine Klinik aufzusuchen und sich dadurch einem erheblichen Risiko auszusetzen, so Judge Theodore D. Chuang. Allerdings könne ein erleichterter Zugang zur Abtreibungspille verheerende Folgen nach sich ziehen, kritisierte erst unlängst Petra Plonner, Erstunterzeichnerin von #fairändern, im Zuge der Mifegyne Erweiterung in Österreich (das IEF hat berichtet). Ein leichterer Zugang zur Abtreibung setze Frauen noch mehr unter Druck, sich gegen ihr Kind zu entscheiden. Es werde den Frauen als schnelle Lösung präsentiert, ohne dass eine Aufklärung über die psychischen Belastungen und Nebenwirkungen erfolge. Daraus würden viele übereilte Entscheidungen resultieren, so Plonner.

Trump Administration beharrt auf FDA Anordnung

Nicht einverstanden mit der Aufhebung der FDA Anordnung zeigte sich die Trump Administration, die bald darauf den Obersten Gerichtshof einschaltete. Die Anfang Oktober ergangene Entscheidung fiel nicht nur aufgrund der Kürze und der fehlenden Signatur überraschend aus. Das Supreme Court delegierte den Fall zurück zum Gericht in Maryland, das innerhalb der folgenden 40 Tage eine erneute Entscheidung zu treffen habe. Damit wurde der Fall auf nach die Präsidentenwahlen am 3. November vertagt. Bis dahin werde man den Fall aussetzen. Die Art und Weise des Rechtsspruchs suggerierte eine fehlende Bereitschaft des Supreme Courts, in der Sache Abtreibung zu entscheiden, nachdem einige Wochen zuvor die Höchstrichterin und Verfechterin der Abtreibungsrechte, Ruth Bader Ginsburg, gestorben war (NPR).

Das Supreme Court entschied in einer Abstimmung 6 zu 2, wobei die Höchstrichter Samuel A. Alito und Clarence Thomas den Gegenpol bildeten. Sie kritisierten vor allem eine Inkonsequenz gegenüber anderen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Coronakrise. Die Religionsfreiheit habe man stark eingeschränkt, indem die Kirchen etwa nicht vom Lockdown ausgenommen wurden.Abtreibungsrechte aber habe man mit dem Argument einer Sicherheitsmaßnahme ausgeweitet, schrieb etwa Alito laut der New York Times.

Frankreich verlängert Abtreibungsfrist auf 14 Wochen

Wie die Tiroler Tageszeitung berichtete, stimmte die Pariser Nationalversammlung in erster Lesung einem Gesetzesvorschlag zu, der eine Ausweitung der Abtreibungsfrist von 12 auf 14 Wochen beinhaltet. Der Grund dafür sei, dass nur etwa drei Prozent der Gynäkologen und Hebammen derzeit Abtreibungen durchführten. Dadurch könne man nicht alle Patientinnen behandeln und es würde zu längeren Wartezeiten kommen, die wiederum dazu führten, dass eine legale Abtreibung nicht mehr möglich sei. Jährlich müssten deswegen laut dem Nürnberger Blatt bis zu 4.000 Schwangere nach Spanien, Großbritannien oder Holland ausweichen, wo Abbrüche bis zur 22. Woche erlaubt seien. Die Abstimmung im Parlament fiel 86 zu 59 aus, nachdem lange, hitzige Diskussionen geführt worden waren. Sieben Abgeordnete enthielten sich. Der Gesetzesentwurf kommt nun zur Beratung in den Senat. Frankreich führe pro Jahr ungefähr 230.000 Abtreibungen durch, das betreffe etwa jede vierte Schwangerschaft (Tiroler Tageszeitung). (TS)

Das könnte Sie auch interessieren

Print Friendly, PDF & Email

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben