VA / Lebensende: Christen, Juden und Muslime gegen Sterbehilfe
IEF, 06.11.2019 – Der Vatikan, das Großrabbinat von Israel und eine muslimische Organisation aus Indonesien gaben kürzlich auf Initiative des Co-Präsidenten des Nationalen israelischen Bioethikrats, Rabbiner Avraham Steinberg, eine gemeinsame Erklärung gegen die Sterbehilfe ab, in der dezidiert gegen den „assistierten Suizid und die aktive Sterbehilfe“ Stellung bezogen wird.
Eine Kernaussage des achtseitigen, im Auftrag des Papstes und unter Leitung der Päpstlichen Akademie für das Leben erarbeiteten, Dekrets lautet: „Euthanasie und assistierter Suizid sind von Natur aus und in der Konsequenz aus moralischer wie religiöser Sicht falsch und sollten ausnahmslos verboten werden. Jeglicher Druck auf Todkranke, ihr Leben durch aktives und vorsätzliches Handeln zu beenden, wird kategorisch abgelehnt“.
Die interreligiöse Erklärung solle zudem die Gewissensfreiheit von Ärzten und Pflegern untermauern, sowie den Druck von medizinischen Institutionen nehmen, das Leben künstlich zu verkürzen.
Lebensverlängerung hat Grenzen
Differenziert betrachtet wird, inwieweit medizinische Behandlungen jeweils (noch) gerechtfertigt seien. Diese sei nur dann der Fall, wenn sie eine mögliche Besserung bringen könnten. Lebensverlängernde oder erhaltende Maßnahmen müssten wirklich noch im Sinne des menschlichen Lebens stehen. Es müsse erkannt werden, wenn diese ihre Grenzen erreicht hätten, bzw. seien „gewisse medizinische Behandlungen, die nur ein prekäres Leben des Leids verlängern würden, einzustellen.“
Bemerkenswert sei, dass eine muslimische Organisation dieser Grundüberzeugung zustimmen könne. Dies zeuge davon, dass die drei abrahamitischen Religionen im Hinblick auf den Lebensschutz gemeinsame Werte vertreten würden.
Nahezu parallel dazu hatte der Weltärztebund (WMA) seine langjährige ablehnende Haltung zu Sterbehilfe und medizinisch assistiertem Suizid bekräftigt. Betont wurde neuerlich, dass kein Arzt gezwungen werden solle, sich an Euthanasie oder Sterbehilfe zu beteiligen, und es solle auch kein Arzt dazu verpflichtet werden, eine dahingehende Entscheidung zu treffen.
Auch Altbischof Küng betont Rolle des Arztes bei der Sterbensbegleitung
Im Rahmen der „Lukasmesse“ für Mediziner wiederum zeigte sich Altbischof Klaus Küng dankbar für eine Gesetzeslage, die christlichen Ärzten ein ethisch verantwortbares Ausüben ihres Berufes ermögliche. Die Beihilfe zum Suizid bzw. zur Sterbehilfe im Sinne von Euthanasie sei in Österreich, anders als etwa in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz, weiterhin verboten, „weil bis jetzt die Mehrheit der politischen Kräfte für die Förderung und Weiterentwicklung der Palliativmedizin votiert hat“, so Küng. Angesichts aktueller Entwicklungen gelte es dennoch, wachsam zu bleiben, so der Bischof, der selbst vor der Priesterlaufbahn Arzt war.
Als eine Gefahr für den Arztberuf bezeichnete Klaus Küng zudem die weiter fortschreitende Technologisierung: Neben dem gewaltigen Fortschritt der Medizin, der stark zu Wohlstand und Frieden beigetragen habe, würden mehrere negative Begleiterscheinungen drohen: Der menschliche Kontakt werde vernachlässigt, eine „Machermentalität“ schleiche sich ein und die Ökonomisierung nehme weiter zu. „Tiefere Dimensionen des Lebens“ drohten durch die große Mobilität und neuen Kommunikationsmöglichkeiten weitgehend übersehen zu werden. Gerade im Arztberuf mit seinen hohen ethischen Ansprüchen sei es wichtig, „für die eigene Seele, aber auch für die Qualität der Arbeit, Ruhe zu finden in Gott“, hob Bischof Küng hervor.
Im direkten Zusammenhang mit dem Lebensende betonte der frühere Familienbischof in seiner Predigt, dass christliche Ärzte hier viel Gutes tun könnten. Er selbst habe einen Praktischen Arzt gekannt, der sich „oft darauf beschränkte zu sagen: Wollt ihr nicht einen Seelsorger rufen? Niemand war ihm böse, wenn er diese Frage stellte“. (AMK)