CN / Reproduktionsmedizin: Kind kommt 4 Jahre nach dem Tod der eigenen Eltern zu Welt
IEF, 20.4.2018 – Medienberichten zufolge trug in China eine Leihmutter ein Kind aus, dessen Eltern bereits vor vier Jahren bei einem Autounfall starben.
Wie unter anderem die Frankfurter Allgemeiner Zeitung berichtet, hätten sich die Eltern des vor kurzem geborenen Tiantian im Jahr 2013 einer Kinderwunschbehandlung unterzogen und den Embryo anschließend in einer Kinderwunschklinik einfrieren lassen. Die Eltern seien kurz darauf bei einem Autounfall gestorben. Daraufhin hätten die Großeltern des Kindes durchgesetzt, Zugang zu dem Embryo zu erhalten. Demnach ermögliche ein chinesisches Urteil, dass Großeltern die eingefrorenen Embryos ihrer verstorbenen Kinder „erben“.
Da Leihmutterschaft in China verboten ist, hätten die Großeltern in Folge eine Leihmutter aus Laos beauftragt. Wie das Handelsblatt berichtet, rückt Laos in letzter Zeit in den Fokus vieler Investoren und Anbieter von Leihmutterschaft. Die niedrigen medizinischen Standards sowie die hohe Rechtsunsicherheit vor Ort ermöglichen eine Leihmutterschaft zu viel geringeren Preisen als in anderen Ländern. Dies geschieht jedoch meist zum Nachteil der Leihmutter oder des ausgetragenen Kindes, wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) bereits im Fall von Indien berichtete.
Die Großeltern seien laut Bericht mit dem Embryo über Land nach Laos gereist, da keine Fluggesellschaft den Transport riskieren wollte. Nach der Geburt habe es Komplikationen gegeben, das Kind zurück nach China zu holen. Die Behörden verlangten einen DNA-Test der Großeltern, um die Verwandtschaft zu beweisen.
In Ă–sterreich ist sowohl Leihmutterschaft als auch die Adoption von Embryonen verboten.