CH / Pränataldiagnostik: Schweizer Ethikkommission verschließt die Augen vor Geschlechtsselektion im Rahmen von vorgeburtlichen Tests
IEF, 5.3.2017 – Am 24.2.2017 veröffentlichte die schweizer Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) ihre Stellungnahme zur ethischen Einschätzung des Nicht-Invasiven Pränatal-Tests (NIPT). Der NIPT ermöglicht durch Blutentnahme der Schwangeren die Feststellung einer Chromosomenanomalie (Trisomie 13, 18 und 21) bereits im ersten Schwangerschaftstrimester. Der Test weist eine hohe Sensitivität aus und reduziert die Anzahl falsch-positiver Resultate. Im Gegensatz zu invasiven Methoden zur Feststellung chromosomaler Störungen, insbesondere der Chorionzottenbiopsie (Plazentapunktion) und der Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung), besteht bei NIPT kein höheres Fehlgeburtsrisiko.
Da der Test aus der Plazenta stammende DNA-Fragmente analysiert, die im Blut der Schwangeren zirkulieren, kann sozusagen als Nebenprodukt auch das Geschlecht des Embryos festgestellt werden. Das derzeit in Revision stehende „Gesetz zur genetischen Untersuchung am Menschen“ (GUMG), möchte die Bekanntgabe des Geschlechts bis zur vollendeten 12. Schwangerschaftswoche verbieten um eine Geschlechtsselektion zu verhindern. Wenn aus der Sicht des Arztes zu befürchten ist, dass die Schwangerschaft wegen des Geschlechts abgebrochen würde, soll eine Information über das Geschlecht des zu erwartenden Kindes auch nach der 12. Schwangerschaftswoche nicht erlaubt sein. Nach Ansicht der NEK handle es sich hierbei um „ein rechtliches Verbot und damit eine staatlich verfügte Einschränkung des Rechts auf Wissen und Auskunft über vorhandene genetische Informationen und auf reproduktive Autonomie“, die einer besonders starken Begründung bedürfe. Da in der Schweiz keine Praxis der Geschlechterselektion bestehe, sehe die Kommission keinen Grund, einer Frau nicht bereits in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen das Geschlecht ihres Embryos mitzuteilen.
Die Begründung und die Entscheidung der NEK irritieren: Die Praxis des «family balancing» (Entscheidung zugunsten einer ausgewogenen Anzahl beider Geschlechter in einer Familie) oder des «social sexing» (Bevorzugung eines Geschlechts gegenüber dem anderen) wird gemeinhin als Problem bevölkerungsreicher Länder des Südens wie Indien und China gesehen. Wie der UN Bevölkerungsfonds (UNFPA) feststellt, fehlten durch Abtreibung in Asien ca. 117 Millionen Frauen und Mädchen. Das Ungleichgewicht der Geschlechter berge fatale Folgen für eine Gesellschaft wie die Zunahme von Menschenhandel, Prostitution, Gewalt und Zwangsehen im Kindesalter. Glaubt man dem französischen Bevölkerungsexperten Christophe Guilmoto, Forscher der Universität Paris-Descartes, so verbreitet sich die Geschlechtsselektion auch immer mehr in Europa, insbesondere auf dem Balkan. Aktuellen Statistiken zufolge kämen im EU-Beitrittsland Albanien auf 100 lebend geborene Mädchen etwa 112 Jungen, im Kosovo und Montenegro 109 bis 110 Jungen. Normal sei ein Geschlechterverhältnis von 100 Mädchen zu 105 Jungen. Was nach vergleichsweise kleinen Abweichungen klingt, werde die Bevölkerung auf Generationen hinaus aus dem Gleichgewicht werfen, warnt Christophe Guilmoto. In Hinblick auf diese Studien und Zahlen ist es sehr erstaunlich, dass die NEK keinerlei Gefahr der Geschlechterselektion erkennen kann und die frühe Bekanntgabe des Geschlechts befürwortet.