Ehe für alle
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CH / Ehe: Schweizer stimmen pro „Ehe für alle“

IEF, 11.10.2021 – In einer Volksabstimmung sprachen sich Ende September rund 64 Prozent der Schweizer für eine Öffnung der zivilen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus.

Die Hälfte der Wahlberechtigten stimmte ab

Mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf hatten sich das Parlament sowie der Bundesrat bereits auf eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zu Gunsten einer “Ehe für alle” geeinigt. Künftig sollte die zivile Eheschließung auch homosexuellen Paaren offenstehen. Ein Komitee unter anderen aus Vertretern der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU), der Schweizerischen Volkspartei (SVP) sowie der Partei „Die Mitte“ hatte zu dieser Frage jedoch eine Volksabstimmung durchgesetzt. Ende September sprachen sich nun 64 Prozent der Schweizer, bei 52 Prozent abgegebenen Stimmen, für die Novellierung aus. Alle 26 Kantone nahmen die Vorlage an.

Katholische Kirche in der Schweiz: Klerus und Laien uneinig

Wie Vatican News berichtet, hatte es innerhalb der katholischen Kirche in der Schweiz vor dem Referendum geteilte Meinungen gegeben. Während die Bischöfe die „Ehe für alle“ abgelehnt und stattdessen für Anpassungen der eingetragenen Partnerschaft plädiert hatten, sprachen sich Verbände wie der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) für eine Öffnung der Ehe aus. Der Bischof von Lugano, Valerio Lazzeri, hatte sich im Vorfeld der Volksabstimmung besorgt gezeigt: „Die Konsequenzen einer „Ehe für alle“ werden nicht nur diejenigen betreffen, die diese Ehe eingehen. Sie werden eine Reihe von ethischen Fragen aufwerfen, die mit dem Ursprung des Lebens und der Würde jedes einzelnen Menschen zusammenhängen und die bisher noch nicht geklärt worden sind.“

Adoption und Samenspende möglich, Leihmutterschaft verboten

Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes, das mit 1. Juli 2022 geplant ist, werden homosexuelle Paare gemeinsam Kinder adoptieren können, lesbische Paare erhalten Zugang zur Samenspende. Da die Schweizer Gesetzgebung eine anonyme Spende verbietet, wird das Kind im Alter von 18 Jahren die Identität des Spenders erfahren können, und beide Frauen werden – anders als in Deutschland – von Geburt an als rechtlicher Elternteil anerkannt. Zum Vergleich wird in Österreich die Frau, die das Kind auf die Welt bringt, als rechtliche Mutter und ihre Partnerin als “Elternteil” anerkannt.  Auch Einbürgerungsverfahren sollen nach geschlossener ziviler Ehe vereinfacht werden. Wie in den meisten europäischen Ländern bleibt die Leihmutterschaft oder die Eizellenspende verboten. Eingetragene Partnerschaften sollen ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens in Ehen umgewandelt werden können. (KL)

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