CH / Reproduktionsmedizin: Schweizer Parlament stimmt gegen Legalisierung der Eizellspende
IEF, 28.03.2019 – Mit überwiegender Mehrheit lehnten die Parlamentarier einen Antrag der Schweizer BDP-Abgeordneten Rosmarie Quadranti ab, die das Verbot der Eizellspende aufheben wollte.
Auf der Seite des Schweizer Parlaments ist zu lesen, dass 108 Nationalräte gegen und 62 für den Antrag stimmten, wobei sich 9 der Stimme enthielten. Die einbringende Abgeordnete rechtfertigte ihren Antrag mit einer vermeintlichen Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, zumal die Samenspende erlaubt sei.
Quadrini weist zwar laut Idea darauf hin, dass die Eizellenspende „im Unterschied zur Samenspende – mit einer Hormonbehandlung und einer Eizellentnahme einhergeht“ und somit einen höheren Regelungsbedarf aufweise, führt jedoch gleichzeitig ins Treffen, dass die Legalisierung „jährlich mehreren Hundert unfruchtbaren Paaren in der Schweiz“ helfen würde.
Zudem argumentiert die Abgeordnete der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) damit, dass laut Umfrage des Instituts GfK aus dem Jahr 2017, 61 Prozent der Schweizer die Legalisierung der Eizellspende befürworteten. Auch die Jugendsession 2016 habe die Zulassung der Eizellspende, die bereits in 20 europäischen Ländern erlaubt sei, gefordert.
Der Schweizer Verein biorespect äußerte sich in einer Medienmitteilung vom 19. März hingegen kritisch zu dem Vorstoß Quadrantis. Es sei „zu bezweifeln, dass ausreichend Schweizerinnen zur Spende bereit wären, um die Nachfrage zu decken. Der Ausbeutung von Frauen aus ökonomisch unterprivilegierten Ländern wären keine Grenzen gesetzt.“ Vielmehr gehe die Erfüllung des vermeintlichen Rechts auf ein eigenes Kind von Wunscheltern häufig zu Lasten Dritter. Der Verein fordert daher, dass Eizellenspende und Leihmutterschaft in der Schweiz weiterhin verboten bleiben.
Für Gesundheitsminister Alain Berset käme eine Legalisierung noch zu früh. Man müsse zuerst die Folgen der letzten Gesetzesänderung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin abwarten. Gemeint ist das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz aus dem Jahr 2016, das nach der vorausgegangenen Volksabstimmung die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) und damit von Gentests an Embryonen legalisiert hat.
In Österreich ist die Eizellspende und Präimplantationsdiagnostik seit dem FMedRÄG (Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz) 2015 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das IEF hat berichtet. (AH)