Schweiz
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CH / Abtreibung: Schwangerschaftsabbruch bleibt in der Schweiz eine Strafsache

IEF, 28.03.2023 – Der Nationalrat hat die Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch und dessen Behandlung als Frage der Gesundheit abgelehnt.

Die Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne/VD) hatte am 2. Juni 2022 eine parlamentarische Initiative mit dem Titel:Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache“ eingebracht. Ziel der Initiative war es, Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und stattdessen „in einem Spezialgesetz oder in einem Gesetz über die sexuelle Gesundheit im weiteren Sinne oder im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ zu regeln. Die mit dem Gegenstand betraute Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) stimmte am 2. Februar 2023 mit 14 zu 11 Stimmen für eine Ablehnung des Vorstoßes. Die Kommission begründete ihre Haltung mit dem Argument, dass kein Handlungsbedarf bestehe, „zumal es in der Schweiz seit rund 20 Jahren im Zusammenhang mit einer Abtreibung keine strafrechtliche Verfolgung mehr gab“.

Fristenregelung in der Schweiz und in Österreich

Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz seit 2002 in den ersten 12 Wochen und bei Geltendmachung einer Notlage seitens der Schwangeren legal. Ähnlich wie in Österreich, wo Abtreibung ebenfalls im Strafgesetzbuch geregelt ist und in den ersten 3 Monaten straffrei von einem Arzt durchgeführt werden kann, ist der Schwangerschaftsabbruch also in erster Linie ein verwerflicher Tatbestand und aufgrund der Fristenregelung während eines bestimmten Zeitrahmens straffrei. Léonore Porchet beklagte in ihrem Antrag die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und sprach sich dafür aus, dass Abtreibung ein „Recht“ sei und eine „gesundheitliche Entscheidung, die von der betroffenen Frau gemeinsam mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin getroffen wird“.

Bewährte Gesetze sollten nicht aus „symbolischen Gründen“ geändert werden

Am 7. März 2023 stimmte der Nationalrat über Porchets Initiative ab und folgte mit einer knappen Mehrheit von 99 zu 91 Stimmen und 6 Enthaltungen der Meinung der Rechtskommission. Die 2002 von der Bevölkerung angenommene Fristenregelung habe sich in den zwanzig Jahren ihres Bestehens bewährt und solle nicht „aus vorwiegend symbolischen Gründen“ geändert werden, heißt es dazu in der Pressemeldung des Parlaments.

Abtreibung kann gesundheitsschädigend sein und ist „tödlich für das betroffene Kind“

Die Stiftung Zukunft CH hat sich im Vorfeld der Abstimmungen in einer Stellungnahme zur geforderten Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch und der Behandlung als Gesundheitsfrage geäußert. Darin stellt die Stiftung klar: „Schwangerschaft ist keine Krankheit“. Die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft könne daher auch nicht als „Frage der Gesundheit“ behandelt werden. Es sei vielmehr die Abtreibung selbst, die gesundheitliche Risiken, wie „Blutungen, Infektionen sowie Verletzungen von Muttermund und Gebärmutter“ mit sich bringe. Außerdem kritisierte die Stiftung das Ausklammern der Perspektive des ungeborenen Kindes in Porchets Initiative. „Es ist geradezu fatal, von ‚Gesundheit‘ zu sprechen, wenn der Ausgang nicht nur gesundheitsschädigend, sondern schlichtweg tödlich für das betroffene Kind endet“, so Zukunft CH in ihrer Stellungnahme.

Laut einer Forschungsarbeit des Wiener Bioethikinstituts IMABE seien Schwangerschaftsabbrüche für Frauen außerdem mit einem erhöhten Risiko für psychische Gesundheitsprobleme verbunden. Für den immer wieder behaupteten positiven Effekt oder eine Schutzfunktion für die Psyche durch einen Schwangerschaftsabbruch konnten keine wissenschaftlichen Belege gefunden werden. Mehr zu den Ergebnissen der Studie erfahren Sie in dem im IEF-Politblog veröffentlichten Kathpress-Artikel vom 26.01.2023. (AH)

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