CA_US / Gender: Frau verklagt Ärzte wegen trans-affirmativer Behandlung
IEF, 24.03.2023 – Eine Frau verklagt Ärzte und Therapeuten, die sie trans-affirmativ behandelt hatten. Ein Gesetzesentwurf in den USA soll Kinder vor gefährlichen Transgenderbehandlungen schützen.
Kanada: Detransitionierer verklagt Ärzte
Eine Frau aus Ontario, Kanada, verklagt ihre Ärzte und Therapeuten, weil diese sie während ihrer erlebten Geschlechtsdysphorie trans-affirmativ behandelt hätten und ihr Brüste und Gebärmutter entfernen ließen. Es ist die erste Klage dieser Art in Kanada.
Laut Medienberichten, hatte Michelle Zacchigna, 34, aus Orillia nach mehrjährigen Depressionen, Angstzuständen und Selbstmordversuchen, verursacht durch Mobbing in der Schulzeit, 2009 das Transgender-Konzept auf einer Internetseite kennengelernt. Sie kam zu der falschen Überzeugung, dass ihr psychisches Leiden Ausdruck einer Geschlechtsdysphorie sei, so Zacchigna. 2010, als Zacchigna 20 Jahre alt war, begann sie, für ihre erlebte Genderdysphorie medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Mediziner behandelten sie trans-affirmativ und bestärkten die junge Frau in der Annahme, ihr psychisches Leiden werde sich durch einen Wechsel der Geschlechtsidentität auflösen. In diesem Sinne verschrieben sie der Frau (bereits nach drei Untersuchungen) als Teil einer Hormontherapie, mit der sie 2010 begann, Testosteron. Auf Empfehlung der Ärzte wurden der jungen Frau 2012 die Brüste entfernt. 2017 diagnostizierte ein Psychologe mehrere Krankheiten, darunter ADHS, eine Borderline-Persönlichkeitsstörung, Depression, Autismus-Spektrum-Störung und Merkmale einer posttraumatischen Belastungsstörung. In dem ausführlichen Diagnosebericht ging der Psychologe laut Klageschrift weder auf die Genderdysphorie ein, noch wurde der Bericht dem Hausarzt übermittelt, der die Frau kurze Zeit später an einen Facharzt verwies, um eine Entfernung der Gebärmutter zu prüfen. Die Gebärmutter wurde Zacchigna 2018 entfernt (Hysterektomie). Ende 2020 begann bei Zacchigna ein Prozess, in dem sie die Genderdysphorie in Frage stellte und realisierte, dass ihr biologisches Geschlecht nicht Ursprung ihrer psychischen Probleme war. Sie begann den Weg zurück zu gehen hin zu einem Leben als Frau.
Insgesamt acht Ärzte und Therapeuten verklagt Zacchigna jetzt, weil diese zur Durchführung einer Transgender-Therapie übergegangen seien, ohne andere Faktoren angemessen zu berücksichtigen. Die Angeklagten hätten es laut Klageschrift versäumt, zu untersuchen, ob Zacchignas erklärter Wunsch, zum männlichen Geschlecht überzugehen, auf einer Diagnose von Geschlechtsdysphorie beruhte oder aus anderen Faktoren ihrer psychischen Gesundheit resultierte, einschließlich ihrer Vorgeschichte von klinischen Depressionen, Angstzuständen, Entwicklungsstörungen und sozialen Schwierigkeiten. Die Klägerin habe Schwierigkeiten, sich mit den dauerhaften Veränderungen abzufinden, die die Hormonbehandlungen und die Hysterektomie verursacht hätten: eine leise Stimme, männliche Glatzenbildung, Gesichtsbehaarung, eine vergrößerte Klitoris, eine flache Brust und die Unfähigkeit, jemals schwanger zu werden. All dies habe dazu geführt, dass sie an einer Verschlechterung ihrer Depression leide, schließt die Klageschrift ab.
Wie der Prozess verlaufen wird, ist nicht abzusehen. Das Institut für Ehe und Familie (IEF) wird den Fall verfolgen und weiter berichten.
USA: Gesetzesentwurf zum Schutz vor Transgender-Behandlungen
In Kanadas Nachbarstaat präsentierte Senator Tom Cotton (Arkansas) Anfang März mit Kollegen das „Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor medizinischen Behandlungsfehlern“ („Protecting Minors from Medical Malpractice Act“).
Das Gesetz soll es Personen, die als Minderjährige medizinische Behandlungen zur Geschlechtsumwandlung erhalten hätten, erleichtern, für dauerhafte und unumkehrbare Schäden Schadenersatz zu verlangen. „Verfahren zur Geschlechtsumwandlung sind für Kinder weder sicher noch angemessen. Leider führen Ärzte in den Vereinigten Staaten gefährliche, experimentelle und sogar sterilisierende Verfahren zur Geschlechtsumwandlung an Kindern durch, die nicht einmal eine informierte Einwilligung geben können. Unser Gesetzentwurf erlaubt es Kindern, die diese Verfahren bereuen, auf Schadensersatz zu klagen. Jeder Arzt, der diese unverantwortlichen Eingriffe an Kindern durchführt, sollte zahlen“, begründete Senator Cotton die Gesetzesinitiative.
Der Entwurf sieht eine 30-jährige Verjährungsfrist vor und umfasst Verfahren zur Geschlechtsumwandlung wie die Gabe von Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und “geschlechtsangleichende” chirurgische Eingriffe. Darüber hinaus sollen Ärzte nicht gezwungen werden können, solche Behandlungen anzubieten. Die Initiative wird vom American Principles Project, Heritage Action for America, Ethics and Public Policy Center, Family Research Council, Family Policy Alliance und dem Independent Women’s Forum unterstützt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss der Entwurf vom Senat, vom Repräsentantenhaus und daraufhin vom Präsidenten angenommen werden.
Transgender und Pubertätsblocker: Experten zweifeln an Sicherheit und Effektivität
Wie das Wiener Bioethikinstitut IMABE berichtet, beobachteten Psychiater mit Sorge den rasanten Anstieg bei Jugendlichen, ihr biologisches Geschlecht zu “wechseln”. Die Betroffenen erwarteten vom Transsein eine rasche und umstandslose Erleichterung von ihren Beschwerden – was sich in der Realität aber kaum nachweisen lässt. Unter Pädiatern und Kinder- und Jugendpsychiatern werde derzeit diskutiert, ob und wie sehr das pharmakologische Stoppen der pubertären Entwicklung durch sogenannte Pubertätsblocker angesichts der wachsenden Zahl der Kinder, die dies wünschen, einen medizinisch sicheren und geeigneten Therapieansatz darstelle.
Der Kinder- und Jugendpsychiater Florian Zepf (Universitätsklinikum Jena) weise laut IMABE auf die völlig unzureichende Datenlage aus medizinischen Studien in puncto Chancen und Risiken der genutzten Medikamente bei Genderdysphorie hin. Klare Handlungsanweisungen seien deshalb kaum möglich. Die wichtigste Quelle sei derzeit der NICE-Report. In dieser Meta-Analyse seien von 525 Studien nur neun überhaupt für eine Auswertung als geeignet angesehen worden.
Die wichtigste Erkenntnis sei: Positive Effekte waren selten. Ein Einfluss der Behandlung auf die Genderdysphorie habe sich nicht erkennen lassen. In Sachen psychischer Gesundheit sei die Depressivität der Jugendlichen reduziert worden, nicht aber deren Angst oder Wut. Auch die Lebensqualität sei nicht beeinflusst worden. Im Einzelnen ließ sich aus den Studien auch kein Einfluss auf das Körperbild oder die Zufriedenheit mit späteren operativen Eingriffen feststellen.
In Sachen Sicherheit der geschlechtsangleichenden Therapien führte Alexander Korte von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der LMU München aus, dass der Einfluss einer Pubertätsblockade auf die Knochengesundheit genauer unter die Lupe genommen werden müsse, so IMABE. Nach 12-monatiger Therapie hatten Kinder mit Hormontherapie im Durchschnittsalter von 10,9 Jahren eine verringerte Knochenmasse im Vergleich zu Kindern in der Kontrollgruppe ohne Therapie (Durchschnittsalter: 11,7 Jahre). Auch die Fettmasse im Knochenmark war bei den therapierten Kindern erhöht. Wenn einer Gabe von Analoga des Gonadotropin-releasing-Hormons (GnRH) die Therapie mit steroidalen Sexualhormonen folge, um gegengeschlechtliche Merkmale zu induzieren, gehe dies mit einem dauerhaften Verlust der reproduktiven Fähigkeiten einher. (TSG)