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CA / Lebensende: „Sterbehilfe“ für psychisch kranke Personen?

IEF, 12.02.2023 – Eine Ausweitung der „Sterbehilfe“-Zulassung auf psychisch Kranke soll laut kanadischer  Regierung erst ab März 2024 in Kraft treten.

In Kanada soll sich laut Medienberichten die Ausweitung der „Sterbehilfe“-Zulassung auf psychisch kranke Personen um ein Jahr verzögern. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, der von der Regierung vorgelegt wurde.

Justizminister David Lametti begründete die vorgeschlagene Vertagung damit, dass das Gesundheitssystem in einigen Provinzen noch nicht auf eine Ausweitung der Tötung auf Verlangen (auch Medical Assistance in Dying (MAID) genannt) vorbereitet sei. Man brauche mehr Zeit, „um die Sache richtig anzugehen“ und um „maßvoll und umsichtig“ vorzugehen. Zwar handle es sich bei der Tötung auf Verlangen um „ein Recht“, doch solle „die Förderung der individuellen Autonomie und Entscheidungsfreiheit von zentraler Bedeutung in dem MAID-System“ bleiben, erklärte er. Durch das zusätzliche Jahr könnten laut Medienberichten Studien über die Risiken der Ausweitung von MAID auf psychisch kranke Personen abgeschlossen werden. Auch entwickle die Bundesregierung ein „MAID-Curriculum“, welches die Ausbildung von medizinischen Fachkräften, die „Sterbehilfe“ leisten oder beratend tätig sind, verbessern soll.

Im kanadischen Unterhaus kritisierte Pierre Poilievre die geplante MAID-Ausweitung. Er äußerte die Sorge, dass immer mehr Kanadier, die von Armut betroffen sind, an Depressionen leiden würden. Ziel solle es sein, solche Menschen zu behandeln und ihnen Hoffnung auf ein besseres Leben zu schenken, anstelle ihnen zu helfen, ihr Leben zu beenden.

Wird der Gesetzesentwurf nicht vor dem 17. März angenommen, soll bereits ab diesem Jahr die Tötung auf Verlangen für Personen mit psychischer Erkrankung erlaubt sein, und zwar unter denselben Bedingungen wie für Personen, deren Tod nicht „vernünftigerweise vorhersehbar“ ist (das Institut für Ehe und Familie (IEF) hat berichtet). (SM)

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