DE / Pro-Life: Bundestagsanhörung zur möglichen Reform des Werbeverbots für Abtreibungen

IEF, 5.6.2018 – Im Streit um den § 219a Strafgesetzbuch (StGB) wird es voraussichtlich frühestens im Herbst eine Entscheidung geben. Der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Anhörung von Sachverständigen für den 27. Juni terminiert.

Laut Tagespost bliebe nur die auf den 27.6. folgende Sitzungswoche, um vor der Sommerpause eine Änderung der geltenden gesetzlichen Regelung zu beschließen. Da CDU/CSU kein Interesse an einem Kompromiss vor der Landtagswahl in Bayern am 14.10.2018 hätten, wäre eine Entscheidung vor diesem Termin überraschend.

Der Streit um den § 219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet, dauert seit November 2017 an. Anlassfall war die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe aufgrund unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Während Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD eine ersatzlose Streichung des Werbeverbots fordern, plädiert die FDP für eine Begrenzung des Verbots. Union und AfD setzen sich für den Erhalt des Werbeverbots ein.

Medienberichten zufolge verfolgt Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) eine gesetzliche Lösung im Streit mit der Union über das Werbeverbot für Abtreibungen. Die Gespräche darüber mit CDU und CSU seien im Gange. Es werde demnächst ein entsprechender Vorschlag des Bundesjustizministeriums erwartet.

Im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages können viele Anhörungen live >> hier verfolgt werden. Derzeit ist noch nicht klar, ob die Anhörung vom 27.6.2018 live übertragen wird.

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