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DE / Reproduktionsmedizin: Bundesregierung will an Verbot der Eizellspende festhalten

IEF, 11.09.2019 – Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion soll das Verbot der Eizellspende bleiben. Damit soll die Eindeutigkeit der Mutterschaft im Interesse des Kindeswohls gewährleistet werden.

In dem Antwortschreiben heißt es weiter, dass „eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter dazu führen würde, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindswohls befürchten.“

Die Bundesregierung unterstreicht zudem die unterschiedlichen Sachverhalte, die einer Samen- bzw. Eizellspende zugrunde liegen und widerlegt damit den Vorwurf der Ungleichbehandlung. Im Gegensatz zur erlaubten Samenspende sei die Eizellspende „ein komplizierter Prozess mit erheblicher Eingriffstiefe, der physisch und psychisch für die Spenderin belastend und mit medizinischen Risiken verbunden sein kann“. Zudem gebe es einen biologischen Unterschied zwischen Vaterschaft und Mutterschaft. „Eine Spaltung der Vaterschaft in eine genetische und eine biologische Vaterschaft“ sei nicht möglich. „In Bezug auf die Mutterschaft ging der Gesetzgeber beim Verbot der Eizellspende davon aus, dass das Risiko einer gespaltenen Mutterschaft nicht in Kauf genommen werden könne“, heißt es weiter in dem Schreiben der Bundesregierung.

Damit scheint die Bundesregierung Kritik an der Stellungnahme der Leopoldina ernst zu nehmen. Dies sei – gerade im Vergleich zum österreichischen Gesetzgeber – eine sehr erfreuliche Reaktion, so Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF) der österreichischen Bischofskonferenz.

Fachexpertin der FDP für Embryonenspende, Leihmutterschaft und Mehr-Eltern-Familien

Wie der Tagesspiegel berichtet, setzt sich die FDP für die Legalisierung der Eizellspende und der Leihmutterschaft ein. „Das Embryonenschutzgesetz ist von gestern und muss reformiert werden“ so die Fachexpertin der FDP, Katrin Helling Plahr. Sie fordert eine Liberalisierung der Regeln für Kinderwunschbehandlungen, die allen Menschen unabhängig vom Familienstand zur Verfügung stehen sollten. In dem Positionspapier „Familie werden, Familie leben“ plädiert Helling Plahr unter anderem für die unbürokratische und voll umfängliche Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen.

Zudem wünsche sich die FDP eine Anpassung des Abstammungsrechts, wobei Mehr-Eltern-Familien ermöglicht und neben den Rechten der Mütter und Mit-Mütter bei geleichgeschlechtlichen Paaren auch die Rechte der biologischen Väter berücksichtigt werden sollen. Das IEF hat berichtet.

CDU und Grüne gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft

CDU/CSU lehnen sowohl die Eizellspende, als auch die Legalisierung der Leihmutterschaft ab, berichtet der Tagesspiegel in einem weiteren Artikel zu dem Thema. Außerdem wollen sie am bewährten Zwei-Eltern-Prinzip festhalten.

Der Leihmutterschaft steht auch das Bündnis 90/Die Grünen ablehnend gegenüber. „Selbst die nichtkommerzielle Leihmutterschaft birgt Missbrauchsrisiken und kann dem Wohl von Mutter und Kind entgegenstehen”, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Katja Keul. In Bezug auf die Eizellspende wäre man innerhalb der Partei noch „mitten in der Debatte“. “Wir müssen auch die Risiken diskutieren, die für die Eizellspenderin bestehen,“ so Keul.

Sehen Sie dazu auch Dr. Stephanie Merckens in einem MAKA-Spezialvideo zum Thema Leihmutterschaft. (AH)

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