AT / Lebensende: Bereits 13.500 Unterstützungen der parlamentarischen Bürgerinitiative gegen Tötung auf Verlangen
IEF, 28.05.2014 – Zweiter Nationalratspräsident Karlheinz Kopf hat am 27.5. über 13.500 Unterschriften einer neuen parlametarischen Bürgerinitiative (PBI) übernommen, die sich gegen eine staatlich erlaubte Tötung von kranken und alten Menschen wendet. „Alte, kranke und behinderte Menschen sollen nicht durch die Hand, sondern an der Hand anderer Menschen sterben”, unterstrich Kopf.
Ab 30.5. kann die parlamentarische Bürgerinitiative elektronisch auf der Webseite des Parlaments unterzeichnet werden. Der Link dazu und weitere Informationen befinden sich auf www.keineEuthanasie.at .
Gefordert wird insbesondere eine flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung, der Ausbau palliativmedizinischer Forschung, die Sicherstellung der häuslichen Pflege und ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe, also der Tötung auf Verlangen. Auch eine Verankerung der Palliativmedizin und Sterbebegleitung in der Ausbildung der Ärzte soll überlegt werden.
“Persönlich unterstütze ich das Anliegen, dass alte, kranke und behinderte Menschen in Österreich nicht durch die Hand, sondern an der Hand von anderen Menschen
sterben sollen”, unterstrich der Zweite Nationalratspräsident.
Anlässlich der Übergabe des ersten Teils der Unterstützungen (erst ab 30.5. stellt das Parlament die PBI online) sprach Gudrun Kugler als Organisatorin der neuen Initiative auch die Argumente mancher Kritiker an. Ein verfassungsrechtliches Verbot der Tötung auf Verlangen würde keineswegs die Patientenverfügung aushebeln oder gar eine Behandlungspflicht mit sich bringen, so Kugler. „Das ist ein Irrtum, denn eine aktive Handlung – Tötung auf Verlangen – ist etwas ganz anderes als jemanden sterben zu lassen. Sowohl der Text der Bestimmung als auch die erläuternden Materialien sollen festhalten, dass an der Patientenverfügung nicht gerüttelt und auch keine Behandlungspflicht eingeführt wird.”
Zur Position der Befürworter der Tötung auf Verlangen, dass man den Willen des einzelnen respektieren müsse, meinte Kugler, dass „der Wille eines Menschen nie autonom, sondern immer kontextabhängig” sei. Es sei auch keine menschenwürdige Antwort, „einem Menschen mit Todessehnsucht seinen vermeintlichen Wunsch zu erfüllen, anstatt nach Lösungen für seine Schwierigkeiten zu suchen.” Die Juristin zitierte die Palliativmedizinerin Athe Grafinger, die vergangene Woche am Wiener Juridicum gesagt hatte: “In der überwiegenden Mehrheit der Fälle heißt ‘Ich will nicht mehr leben’ nur ‘Ich will so nicht mehr leben’. Mit guter Palliativbetreuung schwindet der Wunsch, nicht mehr zu leben.” (Die Presse, 26. Mai 2014).
Mit Blick auf die vor wenigen Wochen beschlossene Zulassung der Kindereuthanasie in Belgien unterstrich Kugler die Dringlichkeit des Anliegens: „Starke Strömungen in ganz Europa drängen auf eine Legalisierung der Tötung auf Verlangen. Der Koalitionsvertrag der österreichischen Regierung sieht hingegen vor, ein Verbot der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung zu prüfen. Im Herbst gibt es dazu eine parlamentarische Enquete. Eine starke Bürgerinitiative soll jetzt in Zeichen für den bestehenden gesellschaftlichen Konsens setzen.”
Erstunterzeichnerin Dr. Gudrun Kugler ist Juristin, und Mutter von vier Kindern zwischen 0 und 8 Jahren. Sie ist in der ÖVP-Frauenbewegung in Wien engagiert.
Rückfragen:
www.keineEuthanasie.at (weitere Zitate/Textstellen/Argumente)
Dr. Martin Kugler
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