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AT / Sterbehilfe: Österreichische Bischofskonferenz fordert ein unmissverständliches Verbot von Sterbehilfe

IEF, 20.11.2018 – In ihrer Stellungnahme zum Entwurf für eine Novelle des Ärztegesetzes verlangen die Bischöfe deutlichere Hinweise, dass das Verbot aktiver Sterbehilfe nicht verändert oder aufgeweicht wird.

Im Ministerialentwurf heißt es zwar, dass das neue Ärztegesetz keinesfalls eine Rechtsgrundlage für Euthanasie schaffen soll, man müsse jedoch darauf achten, „dass die Novellierung nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen aktiver Sterbehilfe missbraucht wird“, so der Wortlaut der Stellungnahme. Die Bischöfe fordern daher eine exakte Formulierung der Neuregelung um dieses Risiko zu vermeiden.

Würde und Selbstbestimmung

Aus den im Entwurf und den Erläuterungen verwendeten Begriffen der Würde und Selbstbestimmung dürfe niemals als ein „Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung“ oder das „Recht des Arztes, einen Patienten auf dessen Wunsch zu töten“ abgeleitet werden. Die Bischöfe betonen, dass das ärztliche Handeln nie auf Tötung abzielen dürfe, da dies der Würde des Menschen wie auch dem ärztlichen Ethos widerspräche. Man müsse dem Menschen in seiner letzten Lebensphase beistehen sowie seine Leiden auf physischer, psychischer und spiritueller Ebene lindern.

Die Bischöfe schlagen das Konzept der Palliative Care vor, bei dem das Leben bejaht, das Sterben als einen zum Leben gehörigen Prozess betrachtet und der Tod nicht absichtlich beschleunigt wird. Außerdem empfiehlt die Bischofskonferenz den Gesetzestext zu überarbeiten und den Nachsatz einzufügen, dass „keinesfalls eine unmittelbar tödliche Dosis eines Medikaments verabreicht oder eine andere tödliche Handlung im Sinne von Paragraph 77 und 78 des Strafgesetzbuches vorgenommen werden darf mit dem Vorsatz, das Leben des Patienten zu beenden.“

Lob kommt dagegen für die Regelung, nach der Sterbenden zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen starke Schmerzmittel verabreicht werden dürfen, wenn deren Nutzen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt.

Spanien

Auch in Spanien wird gerade an einem Sterbehilfe-Gesetz gearbeitet. Der diskutierte Gesetzesentwurf sieht eine Aufhebung des bestehenden Verbots der Sterbehilfe vor. Die katholische Kirche, hier vor allem Kanzler der Päpstlichen Akademie für das Leben, Renzo Pegoraro, sowie spanische Evangelikale stellen sich vehement gegen den Gesetzentwurf und fordern einen Ausbau der Palliativversorgung.

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