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AT / Familie: Bischof Küng will Familie als Querschnittsmaterie der Politik verstanden wissen

IEF, 15.1.2018 – In einem Interview mit der katholischen Wochenzeitung  Die Tagespost vom 3.1.2018 betont St. Pöltens Bischof Klaus Küng wie notwendig die Verkündigung der Kirche in Bezug auf die Wichtigkeit von Ehe und Familie sowohl für den einzelnen als auch für die Gesellschaft sei. In der Politik müsse sich Familie als roter Faden durch alle Bereiche ziehen. Die Abschaffung der eugenischen Indikation bezeichnete der Bischof als längst überfällig.

Diskriminierung homosexueller Menschen vermeiden und Ehe schützen

Zum wiederholten Mal äußerte der Bischof sein Bedauern gegenüber dem Ehe-Verständnis des Verfassungsgerichtshofes. Es gelte seiner Meinung nach die „Diskriminierung homosexueller Menschen zu vermeiden, aber auch genauso die Ehe als dauerhafte Bindung zwischen einem Mann und einer Frau mit Offenheit für Kinder als Grundlage der Familie zu schützen“. Für Küng gehe es in erster Linie um die Kinder, die ein Recht auf Vater und Mutter hätten.

Familie muss sich als roter Faden durch alle Bereiche der Politik ziehen

Der Bischof zeigte sich erfreut über das Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ-Koalition, in dem ein ganzes Kapitel der Zukunftsfähigkeit und Unterstützung von Familien gewidmet sei. Er wolle hoffen, dass dies eine Wende zu mehr Generationengerechtigkeit darstelle. Er sehe es positiv, dass die seit 18. Dezember 2017 amtierende Regierung die Leistung der Familien würdige. „Müsste der Staat all die vielfältigen Leistungen, die heute unbezahlt in den Familien erbracht werden, selbst übernehmen, so wäre er rasch bankrott“, so Küng. Der Staat solle seiner Meinung nach gar nicht alles selbst übernehmen, aber „die Familien unterstützen, damit sie die für eine gelungene Gesellschaft wertvollen Beiträge selbst übernehmen“ könnten. Dazu gehöre sowohl die Anrechnung der Kinderpause für die Pension sowie ein „Nachdenken über eine Art Müttergehalt“. Die Einführung des Familienbonus begrüße Bischof Küng, mahne aber gleichzeitig, dass ausreichende Familienpolitik sich nicht nur in Steuerpolitik äußere, sondern auch Bildung, Sozialpolitik, Armutsbekämpfung und das Ermöglichen von Chancen im Blick haben müsse: „Der Blick auf Familien muss sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche der Politik ziehen.“

In Österreich immer noch kein Recht auf Leben für alle

Auch die Vorschläge im Regierungsprogramm  in Bezug auf die Unterstützung von schwangeren Frauen mit einer medizinischen Indikation auf Behinderung ihres Kindes und der geplanten Enquete zum Thema der eugenischen Indikation und zur Verhinderung von Spätabtreibungen gäben Hoffnung. Es seien „Schritte in die richtige Richtung“, denn die „Abschaffung der medizinischen Indikation bei Vorliegen einer Behinderung oder bei bloßem Verdacht auf Vorliegen ist längst überfällig“. Die Tatsache, dass behinderte Menschen bis zum Einsetzen der Wehen getötet werden dürften, sei „ein entsetzliches Unrecht, das Frauen und Kindern widerfährt“. „Es ist eine tödliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Es gibt in Österreich immer noch kein Recht auf Leben für alle“, so der Bischof. Er kritisierte, dass die bei der Fristenregelung versprochenen begleitenden Maßnahmen immer noch ausstünden. „Weiterhin gibt es keine verpflichtende psychosoziale Unterstützung und Beratung, keine ‚Abkühlphase‘ zwischen dem Feststellen und dem Abbrechen einer Schwangerschaft, keine Trennung zwischen behandelndem und abtreibendem Arzt. Es fehlt weiterhin eine Statistik über Alter, Motive und Häufigkeit von Abbrüchen, um entsprechende Hilfestellungen etablieren und anbieten zu können. Für mich als Bischof bleibt die Fristenregelung Unrecht, und es gibt nichts Gutes im Schlechten“, so Bischof Klaus deutlich. Er hoffe auf die Einführung der flankierenden Maßnahmen, die Meilensteine im Schützen und Helfen von schwangeren Frauen und deren Kinder wären. Zuletzt betonte der Bischof, dass die eugenische Indikation „nichts mit der sogenannten Autonomie über gewollte oder ungewollte Schwangerschaft en im Rahmen einer Frist zu tun hat. Hier wird ein gewolltes Kind getötet, weil es behindert ist. Das ist abzulehnen“.

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