ES / Lebensende: Bioethikkommission verurteilt „Sterbehilfe“ als zivilisatorischen Rückschritt
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IEF, 28.10.2020 – Die spanische Bioethikkommission lehnt Gesetzesentwurf ab, mit dem „Sterbehilfe“ legalisiert werden soll.
In Spanien wird im Parlament ein neues Gesetz diskutiert, das auf die Schaffung eines individuellen Rechts auf Tötung auf Verlangen und assistierten Suizid abzielt. (Das IEF hat berichtet). Kritik an dem gesetzgeberischen Vorhaben kommt nun auch von der spanischen Bioethikkommission.
Rechtsanspruch auf „Sterbehilfe“?
In einer bereits am 30. September einstimmig angenommenen 74-seitigen Stellungnahme sprachen sich alle 12 Mitglieder der Bioethikkommission gegen den Gesetzesentwurf aus. Dieser sei aus ethischer Sicht nicht haltbar. Neben ethischen gäbe es außerdem gesundheitliche, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Gründe, die gegen ein subjektives Recht auf „Sterbehilfe“ als öffentliche Dienstleistung sprächen. Dabei halten die Mitglieder der Bioethikkommission, wie CNA berichtet, den Gesetzesentwurf nicht nur deshalb für verfehlt, weil er Tötung auf Verlangen und assistierten Suizid als Ausnahmen vom generellen Tötungsverbot straflos stelle, sondern weil das Gesetz darüber hinaus ein staatlich zu gewährleistendes „Recht auf Sterbehilfe“ postuliere.
Gefährliche Abwertung des Lebensschutzes
Mit der Legalisierung der Tötung auf Verlangen und des assistierten Suizids begebe man sich auf ein gefährliches Terrain der Abwertung des Lebensschutzes, deren letzte Konsequenzen schwer abzuschätzen seien, warnt die Bioethikkommission.
Dem Wunsch einer Person nach direkter oder indirekter „Sterbehilfe“ müsse man bei Vorliegen starker physischer oder psychischer Schmerzen immer mit Mitgefühl und effektiven Maßnahmen zur Linderung der Schmerzen und der Ermöglichung eines friedlichen Todes begegnen. Die Bioethikkommission sprach sich deshalb für einen umfassenden, vom Mitgefühl getragenen Schutz des Lebens aus. Dieser sollte die Erstellung und Umsetzung von Behandlungsprotokollen beinhalten, die einen universellen Zugang zur palliativen Betreuung und, im Falle von nicht anders behandelbaren existenziellen Schmerzen, die Anwendung der palliativen Sedierung vorsehen.
„Sterbehilfe“ keine adäquate Antwort auf COVID-Pandemie
In den Schlussfolgerungen stellt die Bioethikkommission fest, dass Tötung auf Verlangen bzw. assistierter Suizid nicht Zeichen des Fortschritts, sondern eines zivilisatorischen Rückschritts seien. In Anbetracht dessen, dass der Wert des menschlichen Lebens oft von Kriterien, wie gesellschaftliche Nützlichkeit, wirtschaftliche Interessen, familiäre Verpflichtungen und die Belastung der öffentlichen Hand, abhängig gemacht werde, würde die Legalisierung der „Sterbehilfe“ nur zusätzliche Probleme schaffen.
„Sterbehilfe“ sei auch keine Lösung angesichts der COVID-Pandemie, während der tausende Senioren unter Umständen sterben, die jedenfalls zu Beginn der Pandemie weit vom Mindeststandard eines menschenwürdigen Lebens und Sterbens entfernt waren. Vielmehr müsse der auf Palliativbetreuung und der palliativen Sedierung basierende Behandlungsansatz sofort umgesetzt und universell zur Verfügung gestellt werden. „Sterbehilfe“, als eine öffentliche Dienstleistung, sei nicht die richtige Antwort auf die Schuld, die sich die spanische Gesellschaft in den letzten Monaten gegenüber älteren Personen aufgeladen habe, kritisiert die Bioethikkommission mit ungewöhnlich deutlichen Worten. Vielmehr sollte man sich an einer authentischen Pflege-Ethik, dem Verantwortungsbewusstsein und der generationenübergreifenden Gegenseitigkeit und Solidarität orientieren. (AH)