
GB / Abtreibung: Berufungsgericht verhindert Zwangsabtreibung des Kindes einer behinderten Frau
IEF, 27.06.2019 – Der Schwangerschaftsabbruch wurde zuvor vom Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener gegen den Willen der Schwangeren und trotz Zusicherung ihrer Mutter, sich um das Kind nach der Geburt kümmern zu wollen, angeordnet.
Die Schwangere ist Anfang zwanzig. Aufgrund einer Lernstörung ist sie jedoch auf dem geistigen Stand einer 9-Jährigen. Die junge Frau befindet sich in der 22. Schwangerschaftswoche und lebt mit ihrer Mutter in der Nähe von London. Wie es zu der Schwangerschaft kam, ist noch unklar. Der Fall wird von der Polizei untersucht.
Richterin Nathalie Lieven vom Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener begründete ihre Entscheidung für die Zwangsabtreibung damit, dass die junge Frau sich das Baby auf eine ähnliche Art wünschen würde, wie ein Kind sich eine schöne Puppe wünscht. „Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass es ein immenser Eingriff ist, wenn der Staat einer Frau einen Schwangerschaftsabbruch anordnet […]. [Doch] ich muss in ihrem Interesse handeln, nicht nach den Ansichten der Gesellschaft,“ zitiert The Guardian die Richterin. Auch die Freigabe des Kindes zur Adoption nach der Geburt sah Lieven nicht als eine annehmbare Alternative. Die Wegnahme des Kindes würde die junge Frau noch mehr traumatisieren als der Schwangerschaftsabbruch selbst.
Die Richterin stützte ihre Entscheidung auch auf der Meinung dreier Experten, eines Geburtenhelfers und zweier Psychiater. Diese kamen zum Schluss, dass die Geburt des Kindes ein psychisches Gesundheitsrisiko für die Schwangere darstellen würde und das Verhalten der jungen Frau andererseits das Wohl des Kindes gefährden könnte.
CNA Deutsch berichtet außerdem, dass die Abtreibungsärzte die junge Frau, die das Kind behalten wollte, mit dem Versprechen auf den Erhalt einer neuen Puppe nach der Operation besänftigen wollten.
Gegen die Abtreibung sprachen sich sowohl die Mutter der Schwangeren als auch die sie betreuende Sozialarbeiterin aus. Dem Berufungsantrag der Mutter folgten schließlich auch die Richter des Berufungsgerichts, die am 24. Juni die Entscheidung der ersten Instanz aufhoben und so die Zwangsabtreibung verhinderten. Ihre Entscheidung wollten die Berufungsrichter zu einem späteren Zeitpunkt genauer begründen.
Laut Vatican News äußerten die katholische Bischöfe von England und Wales entschiedene Kritik an der anfangs verordneten Zwangsabtreibung. „Eine Frau gegen ihren Willen und den ihrer nächsten Familie zur Abtreibung zu zwingen, verletzt ihre Menschenrechte, ganz zu schweigen vom Lebensrecht des ungeborenen Kindes in einer Familie, die angekündigt hatte, für dieses Kind sorgen zu wollen“, so der für Lebensschutzfragen zuständige Weihbischof John Sherrington.
In England ist eine Abtreibung laut dem National Health Service bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal. Danach kann ein Schwangerschaftsabbruch bei Risiko einer schweren Schädigung des Kindes oder bei einer medizinischen Indikation der Mutter bis zur Geburt durchgeführt werden. (AH)