Berliner Senat beschließt umfassenden LSBTI-Maßnahmenplan
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DE / Gender: Berliner Senat beschließt umfassenden LSBTI-Maßnahmenplan

IEF, 25.9.2019 – Der Berliner Senat hat Ende Juli einen ressortübergreifenden Maßnahmenplan für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt beschlossen.

Laut Pressemitteilung, des Berliner Senats von Ende Juli habe der Maßnahmenplan zum Ziel, „die geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen zu ermöglichen, Vielfalt wertzuschätzen und die Akzeptanz von und den Respekt vor Verschiedenheit zu fördern.“ Es gehe darum, dass alle in Berlin lebenden Menschen die Chance auf gleichberechtigte Teilhabe haben, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. In der Erarbeitung der Maßnahmen sei deshalb großer Wert darauf gelegt worden, dass neben Verantwortlichen aus verschiedenen Verwaltungsbehörden der Stadt Berlin auch Vertreter der LSBTI-Community in Berlin und verschiedene Organisationen der vielfältigen Stadtgesellschaft eingebunden wurden. Laut Pressemitteilung bildet der Plan „die politische Klammer für die Arbeit des Landes Berlin gegen Homo- und Transphobie für die Jahre 2020/2021 und darüber hinaus. Er wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.“

Maßnahmen sehen tiefgreifende Eingriffe in Bildung, Erziehung und Verwaltung vor

Die 92 Maßnahmen erstrecken sich von Änderungswünschen in der Justiz, über Bildung und Pflege bis hin zu Verwaltungsabläufen, die hinsichtlich einer erhöhten Sichtbarkeit und Berücksichtigung der Bedürfnisse von LSBTI-Personen überarbeitet werden sollen und sind in neun Handlungsfelder unterteilt. Diese machen deutlich, welche Schwerpunkte der Berliner Senat setzt. Zunächst geht es um die Verbesserung von Antidiskriminierungsarbeit sowie den verstärkten Einsatz für die Prävention von Gewalt gegen LSBTI-Personen. Es soll außerdem die Erkenntnisgrundlage durch von der Stadt Berlin finanzierten Studien und Forschungsgruppen verbessert werden. Um Menschen umfassender über LSBTI-Themen und die dahinterliegende Geschichte in Deutschland und besonders in Berlin zu informieren, sollen zusätzlich Angebote im Bereich der Erwachsenenbildung, der politischen Bildung und Lehrerfortbildung geschaffen werden. Außerdem sollen die schulischen Rahmenlehrpläne durch das Thema LSBTI-Geschichte ergänzt werden und damit Einzug in alle Schulformen erhalten. Daran schließen sich die Schwerpunkte „Vielfalt in der Pflege“, „Wandel der Verwaltung (…)“ sowie die Erhöhung der Sichtbarkeit und die bundesweite Stärkung der Rechte von LSBTI-Personen an.

Sichtbarkeit um jeden Preis und über die Grenzen des Verstehbaren hinaus?

Auffällig oft fallen in dem LSBTI-Maßnahmenplan Begriffe wie „Repräsentation“, „Unterrepräsentation vermeiden“, „Teilhabe fördern“. Viele der Maßnahmen zielen vor allem auf die Sichtbarmachung von LSBTI-Personen und ihrer Bedürfnisse im öffentlichen Geschehen ab. Angefangen bei der Kita, über die Schule, das Ausbildungs- und Berufsleben und der Justiz, bis hin ins Alter. Dazu werden komplexe Umstrukturierungsprozesse wie der Eingriff in Lehrpläne und Verwaltungsabläufe angestrebt. An seine Grenzen kommt der Maßnahmenplan an den Stellen, wo Anliegen und praktische Umsetzung den Rahmen der Zielgruppengerechtigkeit überschreiten. So wird in Maßnahme 52 eine „Prüfung der Förderung von Projekten in Schulen und Kitas zu LSBTI im Alter und in der Pflege durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie(.)“ vorgeschlagen, ungeachtet der Frage, ob Kinder im Kita-Alter sich bereits mit Fragen der sexuellen Orientierung auseinandersetzen oder überhaupt in der Lage sind, sich das Stadium „Alt-Sein“ vorstellen zu können. Ähnliches gilt für weitere Vorschläge im Bildungs- und Frühförderungsbereich. „Akzeptanzförderung der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt im Rahmen des Berliner Kita-Bildungsprogramms“ wird als Ziel für die Kita formuliert, ohne zu hinterfragen, inwiefern 1-3 jährige Kinder zu einer so komplexen Fähigkeit wie Akzeptanz oder Empathie in der Lage sind und ob nicht zunächst diese grundlegenden Fähigkeiten gefördert werden sollten, bevor die Inhalte einer bestimmten gesellschaftlichen Interessengruppe damit verknüpft werden, die ein Kind im Kita- und frühen Grundschulalter kognitiv bis ins Letzte noch nicht durchdringen kann.

Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF), gibt deshalb zu bedenken: „Man muss sich fragen, wie die Förderung von Toleranz in der Gesellschaft von statten gehen soll. Versuchen wir Kindern und Jugendlichen, die grundlegenden Fähigkeiten wie Empathie, Einfühlung und Verständnis zu vermitteln und trauen ihnen dann zu, sich eigenständig und kritisch mit gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen oder vermitteln wir ihnen vorgefertigte Konzepte und Meinungen in einem Alter, in dem sie noch gar nicht in der Lage sind, diese zu begreifen.“ (LG)

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