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AT / Reproduktionsmedizin: Bericht vom IEF – Politbrunch “FMedRÄG 2015 – ein Jahr danach”

Einhellige Expertenmeinung: FMedG-Kontrollen greifen (noch) nicht!

IEF, 20.01.2016 – Umsetzung eines Zentralregisters, Integration der psychologischen Begleitung und Vollzug des Vermittlungsverbots bleiben weiterhin Gebot der Stunde

Klare und teils unerwartete Worte fielen beim ersten Politbrunch, zu dem das IEF am vergangenen Montag, den 18.1.2016 ein Jahr nach der heftig debattierten Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts Vertreter aus Praxis, Politik und Medien geladen hatte.

Neben hochkarätigen Experten auf dem Podium konnten auch zahlreiche Parlamentarier und ausgewiesene Journalisten begrüßt werden.

In einem neuen Format diskutierten die Anwesenden über drei Stunden intensiv Intention, Norm und Praxis des Fortpflanzungsmedizinrechtsänderungsgesetzes, kurz FMedRÄG 2015. Die Moderation übernahm Dr. Stephanie Merckens vom IEF.

Eizellspende – eine Öffnung ohne Folgen?

Angesprochen auf die Eizellspende, bestätigte Dr. Peter BARTH, Leiter der Abteilung Familienrecht im Justizministerium und damit führender Legist in der Ausarbeitung des Gesetzes, dass die Einführung der Eizellspende vornehmlich einer Verurteilung durch ein Höchstgericht vorgreifen wollte und bewusst sehr streng formuliert wurde, um den Markt um Eizellen zumindest in Österreich zu verhindern. Es wunderte daher nicht, dass die referierenden Ärzte, Primar Univ.-Prof. Dr. Thorsten FISCHER, Vorstand der Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der Salzburger Paracelsus Universitätsklinik und Primar Priv.-Doz. Dr. Wolfgang ARZT, Leiter der Pränatalmedizin am Linzer Kepler Universitätsklinikum, bestätigten, dass die Eizellspende in Österreich noch nicht angekommen ist. Auch wenn man vor der Reform den Eindruck hatte, die Reproduktionsmediziner stünden schon in ihren Startlöchern – ein Jahr danach scheint das Angebot im Ausland dann doch immer noch attraktiver zu sein. Ein Faktum, das sich so schnell nicht ändern würde, wie Mag. Susanne KUMMER, Bioethikerin und Geschäftsführerin des Instituts für Menschliche Anthropologie und Bioethik (IMABE), zu bedenken gab. Denn weltweit lasse sich klar erkennen, dass sich Kinderwunschpatienten nach dem Markt richten und immer dorthin ausweichen, wo die Möglichkeiten lockerer, anonymer oder eben billiger wären.

Diesem Ausweichen sollten die strengen formulierten Vermittlungs-, Werbe- und Kommerzialisierungsverbote vorbeugen. Diese seien auch durchaus streng zu interpretieren, betonte BARTH und gab Verträgen mit Eizellbanken daher eine klare Abfuhr. Umso stärker wurde auch aus dem Publikum moniert, warum es dann noch zu keinen Sanktionen gekommen sei, würde man doch vielerorts nicht nur Werbeaufrufe für Eizellspenderinnen lesen, sondern eben auch von überhöhten oder verschleierten Aufwandentschädigungen hören. BARTH führte das auf die Neuheit des Gesetzes zurück, ersuchte aber gleichzeitig um Meldung solcher Wahrnehmungen an die zuständigen Landeshauptleute ebenso wie an das Gesundheitsministerium.

„Eine Eizelle ist nicht wie eine Knochenmarkspende – Bei einer Eizelle entsteht Beziehung – zum Kind, zum Paar”

Mit deutlichen Worten widersprach Dr. Karin TORDY, Psychologin an der Frauenheilkunde im AKH, dem Vergleich der Eizellspende mit einer Organspende. Als absolut nicht ausreichend beurteilte sie darüber hinaus die bloße Hinweispflicht des Arztes auf psychologische Beratung. Die technischen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin gäben keine Antwort darauf, wie Patientinnen damit emotional umgehen sollen. Dafür solle die psychologische Beratung integraler Bestandteil der Aufklärung vor der Behandlung sein. Ein rein freiwilliges Angebot würde von den Paaren als Einmischen und Pathologisierung verstanden und meistens abgelehnt. Auch Dr. Karin LEBERSORGER, Psychologin und Psychotherapeutin, bestätigte die Dringlichkeit der Begleitung. Im Gegensatz zu FISCHER konnte sie aus ihrer Praxis zahlreiche Erfahrungen schildern, demnach IVF-Behandlungen für Kinder sehr wohl auch zu psychologisch zu begleitenden Fragen werden können. Je komplexer die Behandlung bei einer medizinisch assistierten Fortpflanzung sei, desto mehr Drang nach Heimlichkeit würde innerhalb der Familie entstehen. Kinder hätten sehr sensible Antennen für Geheimnisse und spürten, dass etwas zwischen ihnen und den Eltern stünde, auch wenn sie es nicht festmachen könnten. Überraschend einig waren sich die geladenen Experten, dass es sehr wohl somatische Auffälligkeiten bei Kindern nach IVF-Behandlungen gebe und forderten unisono nicht nur den Ausbau von Langzeitstudien, sondern vor allem auch eine bessere Transparenz der Zeugung für die medizinische Anamnese.

Zentrales Register für Samen- und Eizellspenden nur mehr eine Frage der Zeit

Nur mehr eine Frage der Zeit war für BARTH im Sinne der Transparenz und Kontrolle daher auch die Einführung eines zentralen Spendenregisters. Der Auftrag dazu liege aufgrund eines entsprechenden Entschließungsantrages des Parlaments bei Gesundheits- und Justizministerium. Die Wichtig- und Richtigkeit eines solchen Registers war unter den Diskutanten unstrittig.

Leihmutterschaft auf dem Vormarsch

Unstrittig war für BARTH auch das klare Verbot der Leihmutterschaft in Österreich. Dass aber auch dieses Verbot auf wackeligen Beinen steht, machte die Journalistin und Buchautorin Eva Maria BACHINGER deutlich. Mit klaren Worten zeichnete sie auf, wie nationale Verbote sowohl im Bereich der Eizellspende als auch der Leihmutterschaft umgangen werden. Österreich dürfe da nicht den Kopf in den Sand stecken. International wird die Leihmutterschaft immer mehr debattiert. Während das Europäische Parlament sich klar für ein Verbot ausgesprochen hat, wurde im Europarat mit Petra de Sutter eine Ärztin als Berichterstatterin beauftragt, die selbst Leihmutterschaften durchführt. BACHINGER, eigenen Angaben nach selbst Feministin, erteilte dem vorgeschobenen Argument der altruistischen Spende oder auch Leihmutterschaft eine klare Abfuhr und vermisste den feministischen Aufschrei. Mit einem reinen Kommerzialisierungsverbot sei es nicht getan. Denn auch so würde die Leihmutterschaft per se anerkannt. Das könne aber selbst durch das Kindeswohl der bereits durch Leihmutterschaft gezeugten Kinder nicht gerechtfertigt werden. Eine Anerkennung wäre vielmehr eine Legalisierung von Kindes-, also Menschenhandel und des Handels mit dem weiblichen Körpers. Es sei daher unbedingt notwendig, dass sich Österreich auch für ein internationales Verbot der Leihmutterschaft einsetze.

Präimplantationsdiagnostik – Alles oder Nichts

Viele Fragen blieben bei der Behandlung der Präimplantationsdiagnostik offen. Der Genetiker Univ.- Prof. Dr. Berthold STREUBEL, Leiter der Spezialambulanz Genetische Beratung am Wiener AKH, zeichnete ein deutliches Bild, dass durch die fortschreitenden genetischen Untersuchungsmethoden eine umfassende Sequenzierung des Menschen immer leichter und vor allem immer günstiger möglich sei. Offen blieb, in welchem Umfang im Zuge der PID diagnostiziert werden dürfe. Grenzen, die es für die Pränataldiagnostik nicht gebe, weswegen es weiterhin eine hohe Diskrepanz zwischen der Untersuchung vor Transfer und der Untersuchung während der Schwangerschaft gebe. Ein Umstand, der von ARZT und FISCHER sehr kritisiert wurde. Insbesondere gebe es mittlerweile immer erschwinglichere nicht invasive Untersuchungsmethoden über das Blut der Schwangeren, mit denen das gesamte Genom des Ungeborenen angeschaut werden könne. Während die Pränatalmediziner aufgrund der Haftungsjudikatur dauernd unter dem Druck stünden, möglichst alles zu untersuchen, zu sehen und darüber auch aufzuklären, meinte STREUBEL sich im Bereich der genetischen Beratung mit den Patienten ausreichend bloß auf konkrete (erlaubte) Ziele einigen zu können und konnte daher keine Probleme mit möglicher Überschussinformation erkennen. Aus ihrer persönlichen ethischen Reflexion begrüßten die Ärzte eine Vorverlagerung der Selektion durch die PID. Ein Ergebnis, das die Ethikerin KUMMER nicht so stehen lassen wollte. Sie wies vielmehr daraufhin, dass der Druck zu einem gesunden Kind nur verstärkt würde und sogar fruchtbare Paare ohne genetische Disposition zur IVF dränge, um den Embryo vor Transfer untersuchen zu lassen. Auch LEBERSORGER betonte, dass der Wunsch nach einem Kind zwar verstehbar, aber nicht unbedingt gerechtfertigt sei. Schützenhilfe bekamen die beiden in diesem Punkt dann doch zuletzt auch von den Ärzten: auch der Verzicht auf weitere leibliche Kinder wäre zumindest theoretisch eine Option, nicht das Risiko einer weiteren schweren Behinderung in Kauf nehmen zu müssen. Denn – wie es FISCHER abschließend formulierte: „Aus Sicht des Kindes gibt es keine ethische Rechtfertigung für einen Abbruch”.

Dazu auch:

24.1.2016, Gudula Walterskirchen in der Presse:
Das umstrittene Gesetz hat die Sachlage nicht verbessert. Das Resümee von Experten bestätigt nur die schlimmsten Befürchtungen der Kritiker.
>>>lesen

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