US / Pro-Life: Beratungszentren müssen nicht auf Abtreibung hinweisen
IEF, 9.6.2018 – Der Oberste Gerichtshof der USA in Washington entschied, dass Beratungszentren für Schwangere in Notlagen nicht auf die Möglichkeit staatlich finanzierter Abtreibungen aufmerksam machen müssen. Medienberichten zufolge entschied das Gericht mit 5 zu 4 Stimmen.
Mit seinem Urteil vom 26.6.2018 stellte sich der Oberste Gerichtshof gegen ein Gesetz im Bundesstaat Kalifornien, das Betreiber von Krisenzentren für Schwangere verpflichtet, in Aushängen auf die Möglichkeit staatlich bezahlter Abtreibungen aufmerksam zu machen. Dies sei ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit etwa von christlichen Einrichtungen, die Abtreibungen ablehnten, hieß es in der Begründung.
Kardinal Timothy M. Dolan von New York, Vorsitzender des Pro-Life Komitees der US-Bischofskonferenz, nannte das Urteil in einer Pressemitteilung einen „wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit von Pro-Life Organisationen“. Das Urteil gewährleiste Pro-Life Organisationen in Zukunft lebensbestärkend Mutter und Kind zu unterstützen ohne von der Regierung gezwungen zu werden, Werbung für kostenlose Abtreibung zu machen, so Dolan.