IEF-Berater-Jour fixe 2023

Die Familienrechtsfortbildung für Juristen und Familienberater – aus der Praxis für die Praxis

Der IEF-Berater-Jour fixe ist eine Reihe von Vortragsabenden für juristische und psychosoziale Beraterinnen und Berater und interessierte Experten. Die Themen der einzelnen Abende ergeben sich aus aktuellen Fragen der Rechtsprechung, der Praxis der Verwaltungsbehörden, sowie aus den besonderen Bedürfnissen der Klienten. Die Vorträge sind einzeln buchbar. Im Ausmaß von vier Einheiten bietet der Jour fixe kompakte Information, Diskussion und Vernetzung mit Kolleginnen und Kollegen anderer Familienberatungsstellen und Experten anderer Facheinrichtungen. Für den IEF-Berater-Jour fixe 2022 wurde beim Bundeskanzleramt/Sektion Familie um Förderung angesucht.

Sie haben bei allen IEF-Jour fixe die Möglichkeit, sich entweder für eine Teilnahme vor Ort in Wien anzumelden oder online über ZOOM teilzunehmen.

Für die Online-Teilnahme bitte beachten: Den Link zur Teilnahme an der Videokonferenz erhalten Sie am Tag der Veranstaltung gegen Mittag per E-Mail zugeschickt. (Bitte immer den SPAM-Ordner checken!)

KOSTEN

Der Teilnehmerbeitrag für jede Fortbildungsveranstaltung ist bei der Anmeldung mit Sofortüberweisung, Kreditkarte oder PayPal zu leisten. Die Ticketpreise sind gestaffelt:

Bis 1 Monat vor der Veranstaltung Frühbucher-Preise € 30,00

Ab 1 Monat bis 7 Tage vor der Veranstaltung Normal-Preis € 40,00

Ab 7 Tage vor bis zum Tag der Veranstaltung € 45,00

Förderung für anerkannte Beraterinnen und Berater

Für die Veranstaltungen wurde beim Bundeskanzleramt/Sektion Familie um Förderung angesucht. Auch die geförderten Ticketpreise sind gestaffelt:

Bis 1 Monat vor der Veranstaltung Frühbucher-Preise € 20,00

Ab 1 Monat bis 7 Tage vor der Veranstaltung Normal-Preis € 25,00

Ab 7 Tage vor bis zum Tag der Veranstaltung € 30,00

Förderbedingung:

Um einen geförderten Seminarplatz zu erhalten, müssen Sie in einer vom fördernden Ministerium anerkannten Familienberatungseinrichtung tätig sein (bestätigt durch den jeweiligen Träger) und nach der Veranstaltung einer Familienberatungsstelle zumindest 1 Jahr zur Verfügung stehen. Die aktuelle Trägerbestätigung muss vor der Veranstaltung an office@ief.at übermittelt werden.

VORTRÄGE

Mag. Taeubel-Weinreich

Mag. Doris Täubel-Weinreich

Richterin, Bezirksgericht Innere Stadt Wien

17.04.2023

Das Aufteilungsverfahren nach Ehescheidung – Teil 1

Die Ehewohnung – wie gelingt eine gerechte Aufteilung?

Mit einer Scheidung geht oftmals auch ein finanzieller Einschnitt im Leben einher. Diesen auszugleichen ist alles andere als leicht, insbesondere wenn die eigenen vier Wände, in denen man meist viele Jahre seines Lebens gemeinsam verbracht hat, auf dem Spiel stehen. Wer bekommt was bzw. wie gleicht man aus? An diesem Abend beleuchten wir wichtige existenzielle Fragen rund um die Ehewohnung, die im Aufteilungsverfahren von Bedeutung sind, z.B.

  • Wann gilt eine Wohnung als „in die Ehe eingebracht“?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist ein Ehegatte auf die Weiterbenützung der Ehewohnung angewiesen und wie sieht es mit dem berücksichtigungswürdigen Bedarf des Kindes aus bzw. wann endet dieser?
  • Wie wird die Wertsteigerung der Wohnung im Aufteilungsverfahren berücksichtigt?
  • Wie sind Aufwendungen der Ehepartner auf die eingebrachte Wohnung/das Haus zu bewerten und inwiefern werden Kredite, die der Andere zur Gänze getilgt hat, abgegolten?
  • Gibt es eine Ausgleichszahlung, wenn der andere Ehepartner nach Scheidung in der eingebrachten Wohnung verbleibt?
  • Wie kann es zu einem Ausgleich kommen, wenn ein Partner in der günstigen Mietwohnung bleibt?

05.06.2023

Das Aufteilungsverfahren nach Ehescheidung – Teil 2

Aufteilung nach billigem Ermessen – wer bekommt was vom gemeinsamen Vermögen?

In guten wie in schlechten Zeiten? Wenn die Ehe scheitert und es um das gemeinsame Vermögen geht, hört sich meist auch die Freundschaft auf. Wenn die Emotionen überhandnehmen und die Sorgen um die eigene Existenz wachsen, ist meist eine einvernehmliche Regelung schwer möglich. Der Streit um die gemeinsamen Ersparnisse, Lebensversicherungen oder einzelnen Wertgegenstände geht vor Gericht. Aber was ist in der Praxis entscheidungsrelevant und wie läuft das Verfahren ab? Anhand von Fällen aus der Praxis sowie aktueller Judikatur werden wir das breite Feld der Vermögensaufteilung facettenweise unter die Lupe nehmen.

  • Welche Mitwirkungspflichten haben die Parteien und welche Rechtsfolgen drohen bei Auskunftsverweigerung bzw. falscher Angaben?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat das Gericht im Aufteilungsverfahren und wie können im Einzelfall Informationen beschafft werden?
  • Wirken sich zugewendete Einmalzahlungen (z.b. aus Abfindungen, Pensionen, etc.) bei der Vermögensaufteilung aus?
  • Wie werden Lebensversicherungen, Wertpapiere etc. in die Aufteilung einbezogen?
  • Wie ist eine allfällige Werterhöhung des Gebrauchsvermögens durch Eigenleistung bzw. durch Leistungen von Verwandten zu bewerten?
  • Welche Rolle spielt die Sicherungsverfügung?
Mag. Taeubel-Weinreich

Mag. Doris Täubel-Weinreich

Richterin, Bezirksgericht Innere Stadt Wien

Mag. Treichl

Mag. Peter Treichl

Vizepräsident des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, Vorsitzender (familienrechtliche) Senatsabteilung 45, Richter

09.10.2023

Der Streit um den Kindesunterhalt

Das Thema Kindesunterhalt sorgt in der Praxis immer wieder für Herausforderungen, nicht zuletzt deswegen, weil es einerseits sehr weitläufig ist und andererseits die pekuniären Interessen gegenläufig sind. Um mehr Klarheit zu schaffen, werden wir spezielle Aspekte des Kindesunterhalts aufgreifen und näher beleuchten:

  • Tatsächliches und potentielles Einkommen als Bemessungsgrundlage, Lebenszuschnitt als Grundlage
  • Wie werden zugeflossene Geldbeträge (z.B. Erbe, Abfindung, etc.) in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen?
  • Wann spielt der Stamm des Vermögens eine Rolle?
  • Belastungsgrenze
  • Grenzen der Aufrechnung
  • Unterhaltsvereinbarung: inwieweit können Eltern gestalten und welche Folgen kann dies haben?
  • Rückwirkender und zukünftiger Unterhalt
  • „Das Kind wird flügge“ – und jetzt?
  • Wohnversorgung und Geldunterhaltsanspruch
  • Überdurchschnittliche Kontakte und gleichteilige Betreuung – Auswirkungen
  • Beträchtlich höheres Einkommen des betreuenden Elternteils und seine Auswirkungen auf den zu leistenden Geldunterhalt
  • Auslandssachverhalte
  • Schulden des Unterhaltspflichtigen und deren Berücksichtigung

06.11.2023

Kontaktrechtsantrag – was erwartet mich?

Das Kontaktrechtsverfahren kann in der Praxis unterschiedlichste Wege einschlagen, wenn der Kontaktrechtsantrag einmal bei Gericht eingebracht ist. Neben Familiengerichtshilfe oder Kinder- und Jugendhilfe können unter Umständen auch Sachverständige, Kinderbeistände oder Besuchscafés involviert bzw. Elternberatung oder ein Erstgespräch für eine Mediation angeordnet werden. Unter Umständen müssen auch die Kinder zu Gericht kommen. Für die betreffenden Eltern ist das erfahrungsgemäß nicht immer leicht zu bewältigen, da Kontaktrechtsverfahren manchmal auch langwierig, kostspielig und zeitaufwändig sei können und zusätzlich deren Kooperationsbereitschaft voraussetzen. Für viele noch im Trennungsstreit verfangene Eltern scheint die Delegierung ans Gericht die vermeintlich einfachste und unkomplizierteste Lösung. Mit dem Antrag alleine ist es aber nicht getan! Was erwartet die Eltern und ihre Kinder?

Um keine unerwartete Lawine loszutreten, ist es umso wichtiger, mit dem Bewusstsein für mögliche Hintergrund-Szenarien, die sich im Kontaktrechtsverfahren ergeben können, in eine Beratung hineinzugehen. Der mögliche Verfahrensablauf im Kontaktrechtsverfahren mit denkbaren sowie möglichen (unerwarteten) Wendungen wird an diesem Abend praxisnah dargestellt.

Mag. Erlach

Mag. Martina Erlebach

Zivilrichterin sowie Rechtsmittelrichterin im Familienrecht, Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien

Mag. Toyooka

Mag. Ulrike Toyooka

langjährige Familienrichterin und Referentin der Legistikabteilung, Bundesministerium für Justiz

Die Veranstaltung musste leider abgesagt werden. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

20.11.2023

Die Reform des Kindschaftsrechts – aktuelle Entwicklungen!

Wie weit ist die Reform des Kindschaftsrechts gediehen, welche Änderungen könnte es bald geben oder gibt es bereits? Was bedeutet das für die Beraterpraxis? Ein Blick ins Zentrum des Geschehens

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